Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger / betrogen/ sitzen gelassen/ was jetzt ?

Anonym 1 (199588)
3 Beiträge
06.11.2018 10:57
Liebe Community,

Ich entschuldige mich im voraus dafür das dieser Text wohl tierisch lang werden wird. Und bedanke mich bei jedem, der sich die Zeit nimmt ihn zu lesen.

Ich hoffe jemand kann ich mir weiter helfen, was ich jetzt tun kann.

Zur Geschichte:
Ich bin Mutter einer 10 Jährigen Tochter und von meinem jetzt Ex Partner mit dem ich 4 Jahre zusammen war in der 20. Woche schwanger.
Ich bin seit der 12 Woche im Beschäftigungsverbot und mein Arbeitsvertrag läuft Ende dieses Monats aus.
Anspruch auf Alg1 habe ich nicht, da ich die ersten 2 Monate nur auf 450 Euro Basis gearbeitet habe und erst danach in Teilzeit über ging. Sprich, ich habe das Jahr knapp verfehlt um Anspruch auf Alg1 zu haben.
Mein ex Partner und ich Leben mit meiner Großen Tochter zusammen und er verdient so viel das ein Anspruch auf alg2 nicht besteht und ich meine Versicherung dann zukünftig selber zahlen muss.
Was uns jetzt nicht störte.

Nun ist das Worst Case eingetreten und ich fand heraus das er mich seid mehreren Monaten betrügt und jetzt mit seiner Affäre zusammen ist. Er möchte das wir ausziehen ( er steht allein im Mietvertrag ) und kommt nicht mehr für uns mit auf. Sprich ich kaufe für mein Kind und mich ein, er für sich. Ich zahle meine Rechnungen, er seine.

Nun läuft aber ja der Vertrag aus und ich müsste zum Jobcenter um Alg2 zu beantragen.
Steht mir dann überhaupt eine Wohnung zu?
Bekomme ich überhaupt Leistungen solange ich gezwungen bin bei ihm zu wohnen?
Ich habe in Zukunft nurnoch das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss meiner Tochter wovon ich dann leider die Rechnungen decken muss. Da könnte ich keine Krankenversicherung mehr von bezahlen.
Versichert müssen wir ja aber sein

Ich bin fix und fertig , ich weiß weder ein noch aus.

Ich habe keine Familie oder Freunde in der Nähe zu denen wir könnten. Und ich möchte meine Große nicht aus der Schule reissen ( sie ist im 4. Schuljahr)

Weiß jemand was ich tun kann und was für Ansprüche ich habe?

Es tut mir leid, wenn ich undeutlich geschrieben habe oder Rechtschreibfehler drin sind.

Ich bin über jede Antwort dankbar

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich möchte nicht das dieses sehr intime Problem mit meinem Namen öffentlich in Verbindung gebracht wird und mir das ganze sehr unangenehm ist.

06.11.2018 11:04
Solange ihr zusammen wohnt bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, er
wird also angerechnet. So lange bekommst du auch keine Leistungen
wenn er zu viel verdient.

Geh ganz schnell zum Jobcenter und melde dich dort arbeitslos.
Wenn er dich jetzt wirklich rausschmeißen würde könntest du
übergangsweise ins Frauenhaus oder Mutterkindheim gehen (wenn
das noch geht, da am besten da nachfragen).

Und dann ganz fix um eine Wohnung kümmern. Die Kosten dafür werden
vom Jobcenter übernommen, dafür müssen sie aber in einem bestimmten
Rahmen liegen. Das sagt dir das JC wie hoch die sein darf.

Unterhalt muss er für das Ungeborene natürlich dann zahlen.
Sonnenschein2019
275 Beiträge
06.11.2018 11:07
Hallo meine Liebe,

eine sehr blöde und missliche Lage.
Fakt ist, dass er dich ja nicht einfach rausschmeißen darf - macht er ja Gott sei dank auch nicht. Ich würde dir raten zu ProFamilia zu gehen und einen Termin beim Jugendamt machen. Hat der Ex denn schon die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ??

Du bist auf Harz IV, sobald du ausziehst - das heißt du bekommst vom Amt eine Wohnung gestellt und auch Möbel für das Neugeborene stehen dir zu. Glaube da ist ein Wert von 1.500€ mal festgelegt worden.
Sorgen machen musst du dir im Prinzip nicht wirklich, denn im Prinzip bist du schon alleine und kannst somit das alles beantragen, was mit deinem Partner nicht ging.

Ruf einfach an, mach Termine für Gespräche und lass dich gut beraten. Das bekommst du schon hin und Kopf hoch.

LG
dine21
926 Beiträge
06.11.2018 11:07
Also erstmal durchatmen. Auch wenn er alleine im Mietvertrag steht so einfach kann er dich nicht raus werfen, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde auf jeden Fall einen Termin beim Amt ausmachen und die beraten dich dann bezüglich Krankenversicherung etc.
Warum bekommst du nur Unterhaltsvorschuss und nicht normal Unterhalt wenn ich fragen darf?
Anonym 1 (199588)
3 Beiträge
06.11.2018 11:16
Arbeitslos bzw suchend gemeldet habe ich bereits als ich wusste das mein Vertrag in 3 Monaten ausläuft.
Da war ich auf jeden Fall pünktlich dabei.

Das sie ihn solange anrechnen habe ich mir fast gedacht. Aber ich dürfte mir dann trotzdem eine Wohnung suchen und hätte ab dem Zeitpunkt wo ich eine habe, auch Anspruch?

Meine große Tochter ist von meinem früheren Ex Mann. Von diesem bin ich direkt nach der Geburt geschieden worden.
Ihr Vater hat sich noch nie um sie gekümmert und ist arbeitslos seit eh und je. Dadurch bekommt sie nur die leistungen nach dem UVG.

Ich war dann 5 Jahre allein und danach mit dem jetzigen Ex zusammen.
Die Vaterschaft für das noch unberorene hat mein Ex Partner noch nicht anerkannt.
Sonnenschein2019
275 Beiträge
06.11.2018 11:18
Zitat von dine21:

Also erstmal durchatmen. Auch wenn er alleine im Mietvertrag steht so einfach kann er dich nicht raus werfen, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde auf jeden Fall einen Termin beim Amt ausmachen und die beraten dich dann bezüglich Krankenversicherung etc.
Warum bekommst du nur Unterhaltsvorschuss und nicht normal Unterhalt wenn ich fragen darf?


Das leidige Thema mit dem Unterhalt nehme ich mal an.
Wenn der Erzeuger Mittellos ist oder die Behörden es mit dem Einklagen nicht schaffen, solange bekommt man nur den Vorschuss.
Ist bei mir nicht anders. Ich hab noch nie Unterhalt bekommen, nur den Vorschuss und nach 5 Jahren hat man mir nahegelegt, das so hinzunehmen und auch das einklagen zu lassen. "Wenn man sich die Akte anschaut und auch die Unterlagen zum Kindsvater müssen wir uns wohl eingestehen, dass dort nie was zu holen sein wird. Da sollten wir uns lieber mit Fällen beschäftigen, wo die Aussichten besser sind."
Das sind manchmal Ämter ....
Sonnenschein2019
275 Beiträge
06.11.2018 11:22
Zitat von Anonym 1 (19958 :

Arbeitslos bzw suchend gemeldet habe ich bereits als ich wusste das mein Vertrag in 3 Monaten ausläuft.
Da war ich auf jeden Fall pünktlich dabei.

Das sie ihn solange anrechnen habe ich mir fast gedacht. Aber ich dürfte mir dann trotzdem eine Wohnung suchen und hätte ab dem Zeitpunkt wo ich eine habe, auch Anspruch?

Meine große Tochter ist von meinem früheren Ex Mann. Von diesem bin ich direkt nach der Geburt geschieden worden.
Ihr Vater hat sich noch nie um sie gekümmert und ist arbeitslos seit eh und je. Dadurch bekommt sie nur die leistungen nach dem UVG.

Ich war dann 5 Jahre allein und danach mit dem jetzigen Ex zusammen.
Die Vaterschaft für das noch unberorene hat mein Ex Partner noch nicht anerkannt.


Wegen der Wohnung und den Leistungen gehst du am besten gleich zum Amt und fragst nach. Das sind alles nur Spekulationen und eventuell ist es ja bei deinem Fall so, dass du nach Auflagen suchen darfst und dann auch Leistungen bekommst.
Schließlich wollen die meisten Vermieter ja auch Sicherheiten haben und das wäre so ja nicht gegeben.

Wegen der Vaterschaft... kümmere dich, sonst hast du kein Anspruch auf Unterhalt und müsstest es einklagen. Solange stündest du dann ohne da. Mit Glück vllt Unterhaltsvorschuss aber das glaube ich nicht.
Anonym 1 (199588)
3 Beiträge
06.11.2018 11:49
Vielen Dank für die Antworten

Ich habe für nächste Woche Mittwoch einen Termin vereinbart und hoffe das man mir da weiter helfen kann.

kitty08
722 Beiträge
06.11.2018 12:20
Am besten gleich noch 3 Wohnungsangebote mit bringen. Das dies sofort bearbeitet wird weil das auch gern 2-3 Wochen dauert . Und drauf bestehen das Härtefall ist und du nicht warten kannst.
06.11.2018 12:30
Gehe unbedingt zur Sozialberatung der Caritas/Diakonie/Awo!
06.11.2018 17:32
Zitat von Pinguinchen:

Gehe unbedingt zur Sozialberatung der Caritas/Diakonie/Awo!
würde ich auch empfehlen, zumal sie da auch noch Erstausstattung beantragen kann, darf beim JC nicht angerechnet werden.
K.B.
4996 Beiträge
06.11.2018 21:04
Zitat von Sonnenschein2019:

Zitat von dine21:

Also erstmal durchatmen. Auch wenn er alleine im Mietvertrag steht so einfach kann er dich nicht raus werfen, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde auf jeden Fall einen Termin beim Amt ausmachen und die beraten dich dann bezüglich Krankenversicherung etc.
Warum bekommst du nur Unterhaltsvorschuss und nicht normal Unterhalt wenn ich fragen darf?


Das leidige Thema mit dem Unterhalt nehme ich mal an.
Wenn der Erzeuger Mittellos ist oder die Behörden es mit dem Einklagen nicht schaffen, solange bekommt man nur den Vorschuss.
Ist bei mir nicht anders. Ich hab noch nie Unterhalt bekommen, nur den Vorschuss und nach 5 Jahren hat man mir nahegelegt, das so hinzunehmen und auch das einklagen zu lassen. "Wenn man sich die Akte anschaut und auch die Unterlagen zum Kindsvater müssen wir uns wohl eingestehen, dass dort nie was zu holen sein wird. Da sollten wir uns lieber mit Fällen beschäftigen, wo die Aussichten besser sind."
Das sind manchmal Ämter ....


Ich kann es ja mal aus Ämtersicht schreiben, da ich in den Beistandschaften arbeite. Die Aussage klingt für Dich erstmal fies, aber es ist doch tatsächlich so. Ich habe Väter, die 10 Jahre von ALG II leben, da wird einfach nie was zu holen sein. Da sind Schulden von über 30.000 € aufgelaufen, das wird jemand, der 10 Jahre arbeitslos war, nie wieder begleichen können. Da kümmere ich mich tatsächlich auch mehr um die Fälle, wo ich weiß, die Väter haben Einkommen, weigern sich nur zu zahlen. Da kann man zumindest gerichtlich noch etwas regeln. Was erhoffst du dir zu erhalten, wenn der Kindesvater nichts hat. Wir als Beistände dürfen nur alle 2 Jahren das Einkommen überprüfen und wenn der KV nachweist, dass er von Sozialleistungen lebt, können wir nichts daran machen.
Vielleicht auch einfach mal diese Seite sehen, anstatt die Arbeit anderer zu verurteilen.
Schnatterienchen
1855 Beiträge
06.11.2018 21:15
Zitat von Sonnenschein2019:

Zitat von Anonym 1 (19958 :

Arbeitslos bzw suchend gemeldet habe ich bereits als ich wusste das mein Vertrag in 3 Monaten ausläuft.
Da war ich auf jeden Fall pünktlich dabei.

Das sie ihn solange anrechnen habe ich mir fast gedacht. Aber ich dürfte mir dann trotzdem eine Wohnung suchen und hätte ab dem Zeitpunkt wo ich eine habe, auch Anspruch?

Meine große Tochter ist von meinem früheren Ex Mann. Von diesem bin ich direkt nach der Geburt geschieden worden.
Ihr Vater hat sich noch nie um sie gekümmert und ist arbeitslos seit eh und je. Dadurch bekommt sie nur die leistungen nach dem UVG.

Ich war dann 5 Jahre allein und danach mit dem jetzigen Ex zusammen.
Die Vaterschaft für das noch unberorene hat mein Ex Partner noch nicht anerkannt.


Wegen der Wohnung und den Leistungen gehst du am besten gleich zum Amt und fragst nach. Das sind alles nur Spekulationen und eventuell ist es ja bei deinem Fall so, dass du nach Auflagen suchen darfst und dann auch Leistungen bekommst.
Schließlich wollen die meisten Vermieter ja auch Sicherheiten haben und das wäre so ja nicht gegeben.

Wegen der Vaterschaft... kümmere dich, sonst hast du kein Anspruch auf Unterhalt und müsstest es einklagen. Solange stündest du dann ohne da. Mit Glück vllt Unterhaltsvorschuss aber das glaube ich nicht.


Doch sie bekommt Unterhaltsvorschuss. Bei mir war es genauso. In der Schwangerschaft getrennt, Vater hat sich geweigert die Vaterschaft anzuerkennen. Ich habe das Jugendamt beauftragt sich um die Vaterschaftsanerkennung zu kümmern und im Anschluss um den Unterhalt. Bis zu dem Monat, wo er nun Unterhalt zahlen musste, habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen.
Sonnenschein2019
275 Beiträge
07.11.2018 17:18
Zitat von K.B.:

Zitat von Sonnenschein2019:

Zitat von dine21:

Also erstmal durchatmen. Auch wenn er alleine im Mietvertrag steht so einfach kann er dich nicht raus werfen, ich spreche aus Erfahrung. Ich würde auf jeden Fall einen Termin beim Amt ausmachen und die beraten dich dann bezüglich Krankenversicherung etc.
Warum bekommst du nur Unterhaltsvorschuss und nicht normal Unterhalt wenn ich fragen darf?


Das leidige Thema mit dem Unterhalt nehme ich mal an.
Wenn der Erzeuger Mittellos ist oder die Behörden es mit dem Einklagen nicht schaffen, solange bekommt man nur den Vorschuss.
Ist bei mir nicht anders. Ich hab noch nie Unterhalt bekommen, nur den Vorschuss und nach 5 Jahren hat man mir nahegelegt, das so hinzunehmen und auch das einklagen zu lassen. "Wenn man sich die Akte anschaut und auch die Unterlagen zum Kindsvater müssen wir uns wohl eingestehen, dass dort nie was zu holen sein wird. Da sollten wir uns lieber mit Fällen beschäftigen, wo die Aussichten besser sind."
Das sind manchmal Ämter ....


Ich kann es ja mal aus Ämtersicht schreiben, da ich in den Beistandschaften arbeite. Die Aussage klingt für Dich erstmal fies, aber es ist doch tatsächlich so. Ich habe Väter, die 10 Jahre von ALG II leben, da wird einfach nie was zu holen sein. Da sind Schulden von über 30.000 € aufgelaufen, das wird jemand, der 10 Jahre arbeitslos war, nie wieder begleichen können. Da kümmere ich mich tatsächlich auch mehr um die Fälle, wo ich weiß, die Väter haben Einkommen, weigern sich nur zu zahlen. Da kann man zumindest gerichtlich noch etwas regeln. Was erhoffst du dir zu erhalten, wenn der Kindesvater nichts hat. Wir als Beistände dürfen nur alle 2 Jahren das Einkommen überprüfen und wenn der KV nachweist, dass er von Sozialleistungen lebt, können wir nichts daran machen.
Vielleicht auch einfach mal diese Seite sehen, anstatt die Arbeit anderer zu verurteilen.


Ich habe es nicht verurteilt... und auch nicht negativ gemeint. Ich hätte es ja nicht einwilligen müssen, hab es aber. Es war nur eine Erklärung zum Unterhaltsvorschuss und wie es dazu kommt.
Auch wenn die Aussage im ersten Moment hart klang aber Recht hatte die Dame ja. Dazu habe ich auch nie etwas schlechtes gesagt.
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