Schulische Ausbildung & ALG2
16.05.2015 22:45
Hallo
Ich lebe mit meiner 2 jährigen Tochter und meinem Freund zusammen.
Ich bekomme ALG2, er studiert und bekommt bafög.
Heute habe ich eine Zusage für eine schulische Ausbildung bekommen.
Muss ich jetzt auch bafög beantragen? Und wie ist das mit den Fahrtkosten? Muss ich dafür auch was beantragen? Ich habe kein eigenes Auto und müsste immer mit Bus und Bahn fahren. Mein Freund hat ein Auto aber benötigt es selbst.
Hoffe Jemand von euch weiß vielleicht was
Liebe Grüße
Ich lebe mit meiner 2 jährigen Tochter und meinem Freund zusammen.
Ich bekomme ALG2, er studiert und bekommt bafög.
Heute habe ich eine Zusage für eine schulische Ausbildung bekommen.
Muss ich jetzt auch bafög beantragen? Und wie ist das mit den Fahrtkosten? Muss ich dafür auch was beantragen? Ich habe kein eigenes Auto und müsste immer mit Bus und Bahn fahren. Mein Freund hat ein Auto aber benötigt es selbst.
Hoffe Jemand von euch weiß vielleicht was
Liebe Grüße
16.05.2015 22:51
Für eine schulische Ausbildung musst Du - aber das wird das Jobcenter Dir auch sagen - aufgrund des Subsidiaritätsprinzips BAföG beantragen, ja! Und sollte diese Förderung den ALG II-Satz überschreiten, erhälst Du gar kein ALG II mehr.
Findet die Ausbildung vorwiegend in einer Betriebsstätte statt, dann musst Du BAB beantragen. Aber Du sagtest ja, dass Deine Ausbildung schulischer Natur sei.
Was die Fahrtkosten angeht: Ist die Ausbildung schulisch, dann sollte eigentlich die Schule eine Fahrkarte ausstellen. Ansonsten bist Du für die Fahrtkosten selbst verantwortlich. Sie sind Teil von BAföG oder BAB.
Solltest Du allerdings ergänzend noch Anspruch auf ALG II haben, empfehle ich IMMER einen Antrag beim Jobcenter zu stellen. Man kann nie wissen über welchen § oder welche Regelung sie evtl. doch noch Gelder frei geben...
Findet die Ausbildung vorwiegend in einer Betriebsstätte statt, dann musst Du BAB beantragen. Aber Du sagtest ja, dass Deine Ausbildung schulischer Natur sei.
Was die Fahrtkosten angeht: Ist die Ausbildung schulisch, dann sollte eigentlich die Schule eine Fahrkarte ausstellen. Ansonsten bist Du für die Fahrtkosten selbst verantwortlich. Sie sind Teil von BAföG oder BAB.
Solltest Du allerdings ergänzend noch Anspruch auf ALG II haben, empfehle ich IMMER einen Antrag beim Jobcenter zu stellen. Man kann nie wissen über welchen § oder welche Regelung sie evtl. doch noch Gelder frei geben...
16.05.2015 23:05
Dankeschön für die schnelle Antwort
Also es ist die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin.
Im ersten Jahr habe ich nur Schule und zwei Praktika (je 4 Wochen) und im zweiten Jahr 2 Tage Schule und 3 Tage Praktikum. Muss ich dann für das erste Jahr bafög beantragen und im zweiten Jahr dann bab?
Also es ist die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin.
Im ersten Jahr habe ich nur Schule und zwei Praktika (je 4 Wochen) und im zweiten Jahr 2 Tage Schule und 3 Tage Praktikum. Muss ich dann für das erste Jahr bafög beantragen und im zweiten Jahr dann bab?
16.05.2015 23:09
Zitat von Sasa12:
Dankeschön für die schnelle Antwort
Also es ist die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin.
Im ersten Jahr habe ich nur Schule und zwei Praktika (je 4 Wochen) und im zweiten Jahr 2 Tage Schule und 3 Tage Praktikum. Muss ich dann für das erste Jahr bafög beantragen und im zweiten Jahr dann bab?
Nein, für diese Ausbildung immer BAföG, weil sie komplett unentgeltlich ist.
17.05.2015 07:04
Ich hab damals auch ne schulische Ausbildung gemacht und Bafög erhalten ,Kindergeld und den Rest alg 2
17.05.2015 07:15
War bei meiner Tochter auch so. Gleiche Ausbildung. Schüler - Bafög beantrag. Als sie Krankheitsbingt aufgehört hat, lief das Bafög noch 3Monate weiter und seither ALG2 oder Sozialgeld.
Kindergeld und Unterhalt steht dir glaube ich auch zu. Unterhalt wird angerechnet beim Bafög und auch bei ALG2
Kindergeld und Unterhalt steht dir glaube ich auch zu. Unterhalt wird angerechnet beim Bafög und auch bei ALG2
17.05.2015 09:09
Huhu,
Du bekommst Schüler Bafög, da ist auch ein Kinderbetreuungszuschlag drin und auch krankenversicherungszuschuss sofern du nirgends Familienversichert bist (du müsstest dich dann nämlich freiwillig auf eigene Kosten versichern, bei mir reicht der Zuschuss vom Bafög Amt aber fast für den ganzen Beitrag aus).
Das Einkommen deiner Eltern wird geprüft, ggf wollen die auch wissen warum du nicht bei deinen Eltern lebst.
Das Einkommen deines Lebenspartners wird nicht angerechnet, solange ihr nicht verheiratet seid.
Du bekommst Schüler Bafög, da ist auch ein Kinderbetreuungszuschlag drin und auch krankenversicherungszuschuss sofern du nirgends Familienversichert bist (du müsstest dich dann nämlich freiwillig auf eigene Kosten versichern, bei mir reicht der Zuschuss vom Bafög Amt aber fast für den ganzen Beitrag aus).
Das Einkommen deiner Eltern wird geprüft, ggf wollen die auch wissen warum du nicht bei deinen Eltern lebst.
Das Einkommen deines Lebenspartners wird nicht angerechnet, solange ihr nicht verheiratet seid.
17.05.2015 22:00
Vielen Dank für eure Antworten
Diesen Kinderbetreuungszuschlag bekomme ich aber nicht, wenn mein Freund den bereits durch sein bafög erhält, oder?
Liebe Grüße
Diesen Kinderbetreuungszuschlag bekomme ich aber nicht, wenn mein Freund den bereits durch sein bafög erhält, oder?
Liebe Grüße
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