Mütter- und Schwangerenforum

Schlechte Googlebewertung abgegeben - und jetzt?

Anonym 1 (210951)
0 Beiträge
29.01.2024 11:27
Vorbemerkung: Meine Bewertungen bei Google haben fast immer 5 oder ab und zu mal 4 Sterne. Ich bewerte also nicht besonders streng und möchte auch niemandem etwas böses.

Ich habe vor ungefähr 1,5 Jahren in einer kleinen "Manufaktur" ein Sportshirt bestellt. Meine Erwartung war, dass es etwas besonders hochwertiges ist, denn so war auch die Aussage auf der Homepage. Die Ware sollte in Deutschland produziert werden. Der Preis lag bei ungefähr 100 Euro.
Geliefert wurde mindeswertiges Zeug mit sehr schlechter Verarbeitung. Es passte nicht, eine Naht war offen etc.
Meine Beschwerde und mein Rückgabeversuch wurden komplett ignoriert. Ich habe es mehrfach auf verschiedenen Wegen probiert. Man meldete sich einfach nicht bei mir.

Ich habe dann nach einigen Wochen aufgegeben, nichts mehr unternommen, da ich wegen nur einem einzigen Shirt nicht zum Anwalt gegen und vor Gericht ziehen wollte. Aber ich habe eine 1*Bewertung bei Google gemacht. Irgendwann habe ich das Shirt weggeworfen und alle Unterlagen incl. Fotos gelöscht. Ich wollte damit abschließen.

Am Samstag habe ich bei Google noch einmal nach dem Geschäft geschaut. Inzwischen sind dort weitere negative Bewertungen hinzugekommen. Durchschnittlich 2,3 Sterne.
Meine Bewertung von vor 1,5 Jahren war seltsamerweise gelöscht. Das hat mich geärgert und ich habe eine erneute 1*-Bewertung gemacht. Außer dem ursprünglichen Text habe ich noch erwähnt, dass meine letzte Bewertung gelöscht wurde.

Ich habe das ganze dann einer Freundin erzählt. Die meinte, der Geschäftsinhaber könnte von Google meine Adresse bekommen und mich dann wegen übler Nachrede oder wegen Geschäftsschädigung verklagen. Stimmt das? In Google sieht man nur meinen (echten) Vornamen.

Jetzt habe ich etwas Angst. Natürlich wäre die Bewertung schnell gelöscht. Aber richtig ist es ja nicht. Andere sollen ja auch gewarnt werden.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Geld und Recht

Lila-Blau
655 Beiträge
29.01.2024 11:46
Da es ja so geschehen ist,kann der Inhaber genau GAR NICHTS
LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN!!!

Ich habe Anzeigen im Flohmarkt. Schau doch mal rein

Lila-Blau
655 Beiträge
29.01.2024 11:47
Zitat von Lila-Blau:

Da es ja so geschehen ist,kann der Inhaber genau GAR NICHTS
LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN!!!

Du hast ihn weder beleidigt,noch bedroht du hast deine Meinung und eben BEWERTUNG abgegeben!
Thats it

Ich habe Anzeigen im Flohmarkt. Schau doch mal rein

Alaska
18940 Beiträge
29.01.2024 11:57
Klar, wenn er dich anzeigen würde und du keine Beweise mehr hast, müsstest du sicher die Bewertung löschen. Mehr würde nicht kommen. Aber da steht dann ja auch Aussage gegen Aussage, mit sowas beschäftigt sich niemand.

Jede Tag werden tausende Bewertungen abgegeben und die wenigsten werden Beweise haben (wie soll ich zb beweisen, dass ich wirklich beim Dönerladen XY was gegessen habe oder eine Bedienung im Restaurant unfreundlich war?).

Also Bewertung stehen lassen, nicht auf die Freundin hören. Die hat zu viel Fantasie.
Anonym 1 (210951)
0 Beiträge
29.01.2024 12:02
Zitat von Lila-Blau:

Zitat von Lila-Blau:

Da es ja so geschehen ist,kann der Inhaber genau GAR NICHTS
LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN!!!

Du hast ihn weder beleidigt,noch bedroht du hast deine Meinung und eben BEWERTUNG abgegeben!
Thats it
Nein, ich habe ihn weder beleidigt, noch bedroht. Der Text der Bewertung ist komplett sachlich.
Lila-Blau
655 Beiträge
29.01.2024 12:03
Zitat von Anonym 1 (210951):

Zitat von Lila-Blau:

Zitat von Lila-Blau:

Da es ja so geschehen ist,kann der Inhaber genau GAR NICHTS
LASS DICH NICHT EINSCHÜCHTERN!!!

Du hast ihn weder beleidigt,noch bedroht du hast deine Meinung und eben BEWERTUNG abgegeben!
Thats it
Nein, ich habe ihn weder beleidigt, noch bedroht. Der Text der Bewertung ist komplett sachlich.
dann hast du nichts zu befürchten

Ich habe Anzeigen im Flohmarkt. Schau doch mal rein

Anonym 1 (210951)
0 Beiträge
29.01.2024 12:04
Zitat von Alaska:

Klar, wenn er dich anzeigen würde und du keine Beweise mehr hast, müsstest du sicher die Bewertung löschen. Mehr würde nicht kommen. Aber da steht dann ja auch Aussage gegen Aussage, mit sowas beschäftigt sich niemand.

Jede Tag werden tausende Bewertungen abgegeben und die wenigsten werden Beweise haben (wie soll ich zb beweisen, dass ich wirklich beim Dönerladen XY was gegessen habe oder eine Bedienung im Restaurant unfreundlich war?).

Also Bewertung stehen lassen, nicht auf die Freundin hören. Die hat zu viel Fantasie.
Danke. Das beruhigt mich doch sehr.
Ich habe gar nicht daran gedacht, dass ja ganz viele Bewertungen komplett subjektiv sind. Gerade bei Dienstleistungen.

Dann warte ich erst mal ab.
Zwerginator
7797 Beiträge
29.01.2024 13:17
Er bekommt nicht deine Kontaktdaten von Google! Er kann nur anhand deines Profils auf dich schließen. Du musst übrigens eine Email von Google bekommen haben vor der Löschung deines alten Beitrags wenn er nicht grundsätzlich gegen Googlerichtlinien verstoßen hat oder nur einen Stern ohne Kommentar enthalten hat.
Solange du die Wahrheit geschrieben hast ist also alles in Ordnung.
Anonym 1 (210951)
0 Beiträge
29.01.2024 22:17
Zitat von Zwerginator:

Er bekommt nicht deine Kontaktdaten von Google! Er kann nur anhand deines Profils auf dich schließen. Du musst übrigens eine Email von Google bekommen haben vor der Löschung deines alten Beitrags wenn er nicht grundsätzlich gegen Googlerichtlinien verstoßen hat oder nur einen Stern ohne Kommentar enthalten hat.
Solange du die Wahrheit geschrieben hast ist also alles in Ordnung.
Wenn der Typ aus meinen anderen Bewertungen auf meinen Wohnort schließt, und das zusammen mit meinem Vornamen in seine Datenbank eingibt, findet er womöglich auch ohne Googles Hilfe meine Adresse heraus. Keine schöne Vorstellung. Auch wenn ich natürlich die Wahrheit geschrieben habe.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich von Google keine Informationen zur Löschung meiner ersten Bewertung bekommen habe. Aber vielleicht war sie auch im Spamordner o. ä.
Zwerginator
7797 Beiträge
30.01.2024 09:29
Zitat von Anonym 1 (210951):

Zitat von Zwerginator:

Er bekommt nicht deine Kontaktdaten von Google! Er kann nur anhand deines Profils auf dich schließen. Du musst übrigens eine Email von Google bekommen haben vor der Löschung deines alten Beitrags wenn er nicht grundsätzlich gegen Googlerichtlinien verstoßen hat oder nur einen Stern ohne Kommentar enthalten hat.
Solange du die Wahrheit geschrieben hast ist also alles in Ordnung.
Wenn der Typ aus meinen anderen Bewertungen auf meinen Wohnort schließt, und das zusammen mit meinem Vornamen in seine Datenbank eingibt, findet er womöglich auch ohne Googles Hilfe meine Adresse heraus. Keine schöne Vorstellung. Auch wenn ich natürlich die Wahrheit geschrieben habe.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich von Google keine Informationen zur Löschung meiner ersten Bewertung bekommen habe. Aber vielleicht war sie auch im Spamordner o. ä.

Bei so einem schlechten Rating scheint er sich nicht wirklich darum zu kümmern, also keine Sorge!
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