Mütter- und Schwangerenforum

Rückzahlung Elterngeld Selbstständige

Seramonchen
37774 Beiträge
18.09.2016 21:05
Hallo, vielleicht kennt sich ja wer aus. ich bin selbstständig, habe 2015 für meine Tochter Elterngeld erhalten und soll nun die EÜR einreichen. Ich hatte angegeben, dass ich pro Monat 300 Euro zuverdiene. So, nun liegt der Gewinn in einigen Monaten darüber und in anderen darunter. Meine Fragen sind jetzt:

1. Wird da jeder Monat einzeln berechnet?
2. Wird nur das angerechnet, was sozusagen über diesen 300 liegt oder alles?

Im Prinzip wurde mir mein Elterngeld um diese 300 bzw. 67% davon ja direkt von vornherein gekürzt. Daher stellt sich mir halt die Frage, wie das berechnet wird.

Kennt sich da wer aus oder hat da schon Erfahrung?

Danke und LG
18.09.2016 21:16
Da wird der Jahresbetrag genommen und durch 12 geteilt!
Seramonchen
37774 Beiträge
18.09.2016 21:39
ja ich weiß, es geht um die anrechnung des zuverdienstes innerhalb der Bezugszeit bei Selbstständigen
TiniBini
10038 Beiträge
18.09.2016 23:59
Bei mir wurde es in der Gesamtheit betrachtet, also nicht jeder Monat extra. Es gibt ja immer mal Überschneidungen mit Kundenrecjnungen etc. die dir sonst den Monat "versauen".
Ich hab beim ersten Kind ne heftige Nachzahlung gehabt, beim zweiten hab ich es dann großzügiger angegeben und hab ordentlich Elterngeld nachgezahlt bekommen.
Kannst du nur abwarten.
jana1811
3565 Beiträge
19.09.2016 10:22
hallo...

ich habe auch eine frage..

ich bekomme voraussichtlich im november meine zwillinge.

welchen zeitraum wird das amt für die berechnung des elterngeldes
haben wollen ? das einkommen von jan - dez 2015 oder dann
von november 2015 - november 2016 ?

67 % bekommt man genau von welchem betrag in der bilanz ?

ich würde mich sehr über eine antwort/hilfe freuen.

vielen lieben dank
jana
Studi1985
2289 Beiträge
19.09.2016 10:32
Du bekommst 67 % vom Nettogehalt der letzten 12 Monate

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76 746.html
Seramonchen
37774 Beiträge
19.09.2016 11:10
Zitat von jana1811:

hallo...

ich habe auch eine frage..

ich bekomme voraussichtlich im november meine zwillinge.

welchen zeitraum wird das amt für die berechnung des elterngeldes
haben wollen ? das einkommen von jan - dez 2015 oder dann
von november 2015 - november 2016 ?

67 % bekommt man genau von welchem betrag in der bilanz ?

ich würde mich sehr über eine antwort/hilfe freuen.

vielen lieben dank
jana


Also bei uns war es das Jahr VOR der Geburt des kindes. Wir hatten glück, sie wurde am 2.1. 15 geboren, also wurde 2014 rangezogen. Wäre sie am 31.12. 14 gekommen, wäre es 2013 gewesen. Du bekommst den Betrag von deinem Gewinn nach Steuer, sozusagen deinem Netto
Scratty
1863 Beiträge
19.09.2016 13:09
Zitat von Seramonchen:

Zitat von jana1811:

hallo...

ich habe auch eine frage..

ich bekomme voraussichtlich im november meine zwillinge.

welchen zeitraum wird das amt für die berechnung des elterngeldes
haben wollen ? das einkommen von jan - dez 2015 oder dann
von november 2015 - november 2016 ?

67 % bekommt man genau von welchem betrag in der bilanz ?

ich würde mich sehr über eine antwort/hilfe freuen.

vielen lieben dank
jana


Also bei uns war es das Jahr VOR der Geburt des kindes. Wir hatten glück, sie wurde am 2.1. 15 geboren, also wurde 2014 rangezogen. Wäre sie am 31.12. 14 gekommen, wäre es 2013 gewesen. Du bekommst den Betrag von deinem Gewinn nach Steuer, sozusagen deinem Netto


Habe mich heute bei der Kindergeldstelle erkundigt, da ich fest Angestellt aber auch Selbstständig bin. Nur bei einer Selbstständigkeit bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes auf den Verdienst des VORJahres
Seramonchen
37774 Beiträge
19.09.2016 13:44
Zitat von Scratty:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von jana1811:

hallo...

ich habe auch eine frage..

ich bekomme voraussichtlich im november meine zwillinge.

welchen zeitraum wird das amt für die berechnung des elterngeldes
haben wollen ? das einkommen von jan - dez 2015 oder dann
von november 2015 - november 2016 ?

67 % bekommt man genau von welchem betrag in der bilanz ?

ich würde mich sehr über eine antwort/hilfe freuen.

vielen lieben dank
jana


Also bei uns war es das Jahr VOR der Geburt des kindes. Wir hatten glück, sie wurde am 2.1. 15 geboren, also wurde 2014 rangezogen. Wäre sie am 31.12. 14 gekommen, wäre es 2013 gewesen. Du bekommst den Betrag von deinem Gewinn nach Steuer, sozusagen deinem Netto


Habe mich heute bei der Kindergeldstelle erkundigt, da ich fest Angestellt aber auch Selbstständig bin. Nur bei einer Selbstständigkeit bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes auf den Verdienst des VORJahres


ja ich bin davon ausgegangen, dass es hier um Selbstständigkeit geht, weil steht ja im Titel
nicole_jv3
5403 Beiträge
20.09.2016 07:00
Wenn du nicht selbstständig bist zählen aber auch nicht die 12 Monate vor Geburt sondern die 12 Monate vor Mutterschutz.
Meine kleine ist z.b. im Mai geboren. Muschu war ab Anfang April. Berechnet wurde dann nach Einkommen April 15- März 16.
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