Mütter- und Schwangerenforum

Rechte als Mieter

Hummel91
4382 Beiträge
09.06.2013 20:11
Ich hab letztens meine Vermieterin drauf angesprochen das wir immer noch keine Abrechnung vom Wasser Müll usw. Bekommen haben. Sie hat sich nicht geäußert. Ich hätte aber gern mal die Rechnung dir ich sehen
Kann was wir verbraucht haben kann ich drauf bestehen das meine Vermieterin mir eine schickt??

Wasseruhr wurde schon vor einem halben Jahr abgelesen und wir sind die einzigsten die keine Rechnung bekommen haben
lucky86
4049 Beiträge
09.06.2013 20:15
Der Vermieter hat ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu erstellen! Es gibt auch Vermieter, die rechnen im Jahrestonus ab.. Wie sieht der Mietvertrag aus? Habt Ihr eine fixe Warmmiete ?? Ansonsten einfach schriftlich einfordern...
Hummel91
4382 Beiträge
09.06.2013 20:17
Zitat von lucky86:

Der Vermieter hat ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu erstellen! Es gibt auch Vermieter, die rechnen im Jahrestonus ab.. Wie sieht der Mietvertrag aus? Habt Ihr eine fixe Warmmiete ?? Ansonsten einfach schriftlich einfordern...


Was meinst du mit einem Jahr? Ein Jahr nach dem Einzug oder ein Jahr nach dem ablesen der Wasseruhr ?

Ja haben eine fixe warmiete was bedeutet das dann für mich ?
Usa83
34786 Beiträge
09.06.2013 20:19
sie hat noch bis ende des jahres zeit, dir eine zuzustellen
aber das sie so gar nichts gesagt hat, ist natürlich auch unhöflich.

und läuft wasser bei euch über die BK-Abrechnung??
ich kenne das, dass allgemeinwasser über die BK-Abrechnung läuft, privater verbrauch aber durch die örtlichen wasserwerke über einen eigenen vertrag abgerechnet wird.
wenn ihr einen eigenen vertrag mit dem wasserversorger habt, dann müsstest du dort mal nachfragen
(gleiches gilt für strom)
Usa83
34786 Beiträge
09.06.2013 20:20
Zitat von Hummel91:

Zitat von lucky86:

Der Vermieter hat ein Jahr lang Zeit, die Abrechnung zu erstellen! Es gibt auch Vermieter, die rechnen im Jahrestonus ab.. Wie sieht der Mietvertrag aus? Habt Ihr eine fixe Warmmiete ?? Ansonsten einfach schriftlich einfordern...


Was meinst du mit einem Jahr? Ein Jahr nach dem Einzug oder ein Jahr nach dem ablesen der Wasseruhr ?

Ja haben eine fixe warmiete was bedeutet das dann für mich ?

2013 wird die abrechnung für 2012 erstellt. 2014 die abrechnung für 2013. wenn du dieses jahr eingezogen bist, dann wirst du wohl erst nächstes jahr eine BK-abrechnung bekommen.
lucky86
4049 Beiträge
09.06.2013 20:24
Siehe oben genannte Antwort ..... Also die Vermieterin muss nicht monatlich abrechen.... Wie gesagt, evt. informieren,wechen Jahrestonus Sie abrechnet.. Je nach Aufstellung des Mietvertrages..
Hummel91
4382 Beiträge
09.06.2013 20:26
Wir sind im April 2012 eingezogen
Usa83
34786 Beiträge
09.06.2013 20:30
Zitat von Hummel91:

Wir sind im April 2012 eingezogen

dann müsstest du dieses jahr eine abrechnung bekommen.
guck dir deinen vertrag nochmal an, ansonsten frage bei deiner vermieterin nochmal nach.
Hummel91
4382 Beiträge
09.06.2013 20:33
Zitat von Usa83:

Zitat von Hummel91:

Wir sind im April 2012 eingezogen

dann müsstest du dieses jahr eine abrechnung bekommen.
guck dir deinen vertrag nochmal an, ansonsten frage bei deiner vermieterin nochmal nach.

Meinst du am Ende vom Jahr?
Usa83
34786 Beiträge
09.06.2013 20:34
je nachdem wann deine vermieterin die abrechnungen von den ablesefirmen bekommt....
wir haben manchmal erst dezember ne abrechnung im kasten...
aber is auch ein bisschen davon abhängig, wieviele mieter deine vermieterin betreut
je mehr mieter, umso länger dauerts meistens...
Hummel91
4382 Beiträge
09.06.2013 20:37
Zitat von Usa83:

je nachdem wann deine vermieterin die abrechnungen von den ablesefirmen bekommt....
wir haben manchmal erst dezember ne abrechnung im kasten...
aber is auch ein bisschen davon abhängig, wieviele mieter deine vermieterin betreut
je mehr mieter, umso länger dauerts meistens...

Also wir sind ein zwei Parteien Haus und unsere Nachbarn haben die Rechnung schon vor 2 Monaten bekommen
lucky86
4049 Beiträge
09.06.2013 20:39
am mietvertrag gibt es normalerweise bzw. sollte ein anhang sein, in dem detalliert aufgeführt ist, welche nebenkosten in der nebenkosten- vorrauszahlung enthalten sind und WANN diese abgerechnet werden. je nach vermieter kann dies zb. im januar oder zum 30.6 oder 1.09 usw. gehandhabt werden. dies ist der stichtag, an dem die angefallenen kosten ermittelt werden. die abrechnung zu diesen angefallenen kosten muss innerhalb von 12 monaten erfolgen, bsp. kostenfeststellungsdatum aller angefallenen nebenkosten wäre der 30.6.2013, musst du die abrechnung bis spätestens 29.6.2014 vor liegen haben.
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