Probleme mit alleinerziehenden Geld/ALG2
20.01.2010 19:10
Hallo ihr Lieben,
also meine Freundin hat ein Problem, ich habe ihr eigentlich die Lösung schon gesagt, aber keiner scheint sie ernst zunehmen, war jetzt auch bereits mit ihr beim Arbeitsamt. Sie hat einen Sohn der wird im Juli 2 Jahre alt (wie meiner, hab sie im KH kennengelernt). Sie hat sich von dem Vater getrennt und zog dann im Januar in eine eigne Wohnung, im Jui (31.7.09) wurde ihrem Kumpel gekündigt und er hat arge Geldprobleme, und zog bei ihr mit ein. Sie bekam erstmal gar kein Geld im September dann 502€ für ihn anteilig mit. Obwohl sie mehrmals sagten das sie eine Einstehensgemeinschaft sind und keine Haushalts/Lebensgemeinschaft. Der Punkt ist das sie nun die Miete seit Oktober bezahlt bekommt und dann noch 112€ auf ihrem Kontoauszug von der ARGE gutgeschrieben bekommt, alleine davon muss sie schon 57€ Strom bezahlen. Sie bekommt als Kosten für Unterkunft und Heizung für dich und den Kleinen: 130€ den rest soll angeblich ihr Kumpel aufbringen (360€ Miete sollten durch 3 geteilt werden), dann bekommt sie auch kein alleinerziehendes Geld, das stehe ihr angeblich nicht zu. Aber ich weiss das das nicht richtig ist, da als meine Mama damals den Hartz4 Antrag ausfüllte, ihr gesagt wurde das ein Kumpel oder neuer lebensgefährde NICHT aufkommen muss die ersten 12 Monate und das man somit auch weiterhin das alleinerziehnden Geld bekommt. Sie hat das alleinerziehenden geld bis zum 30.9.09 bekommen, seit dem nicht mehr. ImOktober bekam sie dann einen Brife das die ARGE ihr FÄLSCHLICHERWEISE 387€ zuviel überwiesen hätte (3x129€). Sie hat auf die Anhörung sich geäußert (schriftlich, ich habe es ihr geschrieben) das war am 30.10.2009, heute war ich bei ihr, sie war mittlerweile 25 mal da oben, hat 100 mal angerufen (fast täglich, muss sie bei mir machen, weil sie ihr telefon auch nciht mehr halten konnte). Nun haben wir im Inet ausgerechnet das ihr 775€ zustehen,davon gehen vorher die 364,27€ Miete ab und nochmals 10% vom Grundbedarf von ihr und ihrem Kind (57,00€) ab und dann nochmal 120€ die ja von ihrem Kumpel wegen der Miete dabei sind also müsste sie ja: 234€ bekommen. Das nächste problem, sie sollte im August letzten Jahres Wohngeld beantragen, hat sie auch gemacht, hatte aber damals nur einen Bescheid der bis 31.8.09 gültig war, da sie danach es neu Bewilligen mussten. Sie bekam dann erst im Juli und imSeptmeber Geld, ab Ende Oktober wieder geregelt. Nun hat sie am 22.9.09 einen neuen Bescheid erhalten, darauf fehlen aber einige Sachen, hat einen neuen angefordert, denn sonst würde sie von der Wohnstelle zuviel Geld bekommen und müsse das zurück zahlen. Da die Frau auf der Wohngeldstelle gesagt hat "Der bescheid stimmt nicht, sie wohnen in einer Einstehensgemeinschaft und Ihnen steht alleinerziehnden Geld zu!" Bitte helft mir, ich will wissen ob ihr das geld zusteht oder nicht. Sie sitzt neben mir und ist am verzweifeln.... Musste sich wieder geld leihen!
also meine Freundin hat ein Problem, ich habe ihr eigentlich die Lösung schon gesagt, aber keiner scheint sie ernst zunehmen, war jetzt auch bereits mit ihr beim Arbeitsamt. Sie hat einen Sohn der wird im Juli 2 Jahre alt (wie meiner, hab sie im KH kennengelernt). Sie hat sich von dem Vater getrennt und zog dann im Januar in eine eigne Wohnung, im Jui (31.7.09) wurde ihrem Kumpel gekündigt und er hat arge Geldprobleme, und zog bei ihr mit ein. Sie bekam erstmal gar kein Geld im September dann 502€ für ihn anteilig mit. Obwohl sie mehrmals sagten das sie eine Einstehensgemeinschaft sind und keine Haushalts/Lebensgemeinschaft. Der Punkt ist das sie nun die Miete seit Oktober bezahlt bekommt und dann noch 112€ auf ihrem Kontoauszug von der ARGE gutgeschrieben bekommt, alleine davon muss sie schon 57€ Strom bezahlen. Sie bekommt als Kosten für Unterkunft und Heizung für dich und den Kleinen: 130€ den rest soll angeblich ihr Kumpel aufbringen (360€ Miete sollten durch 3 geteilt werden), dann bekommt sie auch kein alleinerziehendes Geld, das stehe ihr angeblich nicht zu. Aber ich weiss das das nicht richtig ist, da als meine Mama damals den Hartz4 Antrag ausfüllte, ihr gesagt wurde das ein Kumpel oder neuer lebensgefährde NICHT aufkommen muss die ersten 12 Monate und das man somit auch weiterhin das alleinerziehnden Geld bekommt. Sie hat das alleinerziehenden geld bis zum 30.9.09 bekommen, seit dem nicht mehr. ImOktober bekam sie dann einen Brife das die ARGE ihr FÄLSCHLICHERWEISE 387€ zuviel überwiesen hätte (3x129€). Sie hat auf die Anhörung sich geäußert (schriftlich, ich habe es ihr geschrieben) das war am 30.10.2009, heute war ich bei ihr, sie war mittlerweile 25 mal da oben, hat 100 mal angerufen (fast täglich, muss sie bei mir machen, weil sie ihr telefon auch nciht mehr halten konnte). Nun haben wir im Inet ausgerechnet das ihr 775€ zustehen,davon gehen vorher die 364,27€ Miete ab und nochmals 10% vom Grundbedarf von ihr und ihrem Kind (57,00€) ab und dann nochmal 120€ die ja von ihrem Kumpel wegen der Miete dabei sind also müsste sie ja: 234€ bekommen. Das nächste problem, sie sollte im August letzten Jahres Wohngeld beantragen, hat sie auch gemacht, hatte aber damals nur einen Bescheid der bis 31.8.09 gültig war, da sie danach es neu Bewilligen mussten. Sie bekam dann erst im Juli und imSeptmeber Geld, ab Ende Oktober wieder geregelt. Nun hat sie am 22.9.09 einen neuen Bescheid erhalten, darauf fehlen aber einige Sachen, hat einen neuen angefordert, denn sonst würde sie von der Wohnstelle zuviel Geld bekommen und müsse das zurück zahlen. Da die Frau auf der Wohngeldstelle gesagt hat "Der bescheid stimmt nicht, sie wohnen in einer Einstehensgemeinschaft und Ihnen steht alleinerziehnden Geld zu!" Bitte helft mir, ich will wissen ob ihr das geld zusteht oder nicht. Sie sitzt neben mir und ist am verzweifeln.... Musste sich wieder geld leihen!
20.01.2010 19:19
Ich bin auch alleinerziehend und musste nun für 2 Monate Geld beantragen. Nun wird mein Kleiner betreut und ich geh wieder arbeiten. Schlag ihr das doch mal vor. Kindergarten oder so. Dann hat sie die Probleme nicht. Und ansonsten muss halt der Kumpel sich mal was eigenes suchen. Was ja kein Problem sein dürfte, wenn er "nur" ein Kumpel ist. Dann wirds vielleicht wieder übersichtlicher. Also auf des Wirr Warr kann glaub ich kein Mensch sicher antworten...
20.01.2010 19:22
Geht ja nur daraum ob jemand Erfahrung hat... Denn eigentlich ist es so ob nun lebensgefährde oder nicht, das sie dennoch weiterhin alleinerziehnden geld bekommt. Er musste ja sogar seine krankenkarte und seinen gehaltsschein von dem Juli abgeben. bei den telefonaten kam auch immer raus, das sie das geld nachgezahlt bekommt, aber kommt nichts und das sind schon fast 5 monate... morgen hat sie einen termin und dann gehts aufwärts.. arbeiten geht nicht der kleine hat einen shweren herzfehler.. der darf nicht toben und so.. bissel eingeschränkt der kleine
20.01.2010 19:43
Also ich denke auch, der "Bekannte" sollte ausziehen und deine Freundin sollte zumindest einen 400 Euro Job annehmen, Man kann nicht immer nur fordern, man muss auch mal etwas geben. Hat sie jemals auch nur einen Euro eingezahlt?
Sorry, ich mein das nicht böse, aber für seinen Lebensunterhalt muss man arbeiten gehen.
Wie macht sie das denn zu HAuse mit dem Herzfehler??? Rennt sie hinterher oder schnallt ihn fest? WIe soll das denn in Zukunft werden?
Bitte nicht persönlich nehmen...
Sorry, ich mein das nicht böse, aber für seinen Lebensunterhalt muss man arbeiten gehen.
Wie macht sie das denn zu HAuse mit dem Herzfehler??? Rennt sie hinterher oder schnallt ihn fest? WIe soll das denn in Zukunft werden?
Bitte nicht persönlich nehmen...
20.01.2010 19:48
Also ich denke wirklich der Bekannte muss raus, dass sie wieder zur Ruhe kommt. Dann gibts auch diesbezüglich schonmal weniger Ärger.
Wie soll das dann werden, wenn der Kleine 3 ist? Dann muss er doch auch in den Kindergarten. Also ich kann mir net vorstellen, dass es dann geht und heute noch unmöglich ist
Deine Freundin soll doch einfach mal viel Zeit einplanen und frühs aufs Amt gehen. Sich davor alle Fragen zusammen schreiben und erst wieder gehen, wenn sie auf jede Frage ne Antwort bekommen hat. Ich bin stur, wenn ich Infos brauch...
Wie soll das dann werden, wenn der Kleine 3 ist? Dann muss er doch auch in den Kindergarten. Also ich kann mir net vorstellen, dass es dann geht und heute noch unmöglich ist
Deine Freundin soll doch einfach mal viel Zeit einplanen und frühs aufs Amt gehen. Sich davor alle Fragen zusammen schreiben und erst wieder gehen, wenn sie auf jede Frage ne Antwort bekommen hat. Ich bin stur, wenn ich Infos brauch...
20.01.2010 19:50
also es ist eigentlich so, das dir das arbeitsamt beweisen musst, das du eine bedarfsgemeinschaft bist. und das geht erst, wenn der kumpel über 12 monate in der wohnung lebt.
ich würde deiner freundin raten, sich einen anwalt zu nehmen und gegen den bescheid einen einspruch einzureichen.
für den anwalt kann sie auch prozesskostenbeihilfe beantragen und muss also für den auch nix bezahlen.
lg
ich würde deiner freundin raten, sich einen anwalt zu nehmen und gegen den bescheid einen einspruch einzureichen.
für den anwalt kann sie auch prozesskostenbeihilfe beantragen und muss also für den auch nix bezahlen.
lg
20.01.2010 22:01
Sie ist 16... sie macht nebenbei ihre schule fertig! Das muss ich jetzt mal dazu sagen! sie ist mehr wie eine kleine schwester!!!! er wird nicht ausziehen, weil es grad sogut läuft, sie hat ja zu ihm ja gesgt weil sie verliebt in ihn ist, und anscheind wird es nun gegenseitig, aber das steh in den sternen... dennoch wurde sie ja von oktober bis jetzt beschißen wen ich das mal sooo krass ausdrücken darf...
darum geht es auch weniger, was denkt ihr was ich ihr sage...
der kleine muss in der woche einmal zum EKG! das immer über die nacht!!! und das meistens in der woche, oftmals geh ich dann hin nachts 3-4 uhr damit sie schlafen kann und in die schule kann... da ich lehre fertig habe und nun von zu hause aus arbeite geht das zum glück...
ich wollt ja nur wissen wie es ist... ne bedarfsgemeinschft ist es nicht... es ist definitiv ne einstehensgemeinschaft weil sie in keinem verwandschaftverhälntnis stehen und nicht liiert sind (verlobt oder sonst was) noch nicht!!!! und wie gesagt er ist arbeitslos.. das dumme, er bekommt kein wohngeld, weil EINE wohnung EIN antrag... muss auch dazu sagen, das das wie ne familie ist, die drei und ich eben ^^ *lach*
darum geht es auch weniger, was denkt ihr was ich ihr sage...
der kleine muss in der woche einmal zum EKG! das immer über die nacht!!! und das meistens in der woche, oftmals geh ich dann hin nachts 3-4 uhr damit sie schlafen kann und in die schule kann... da ich lehre fertig habe und nun von zu hause aus arbeite geht das zum glück...
ich wollt ja nur wissen wie es ist... ne bedarfsgemeinschft ist es nicht... es ist definitiv ne einstehensgemeinschaft weil sie in keinem verwandschaftverhälntnis stehen und nicht liiert sind (verlobt oder sonst was) noch nicht!!!! und wie gesagt er ist arbeitslos.. das dumme, er bekommt kein wohngeld, weil EINE wohnung EIN antrag... muss auch dazu sagen, das das wie ne familie ist, die drei und ich eben ^^ *lach*
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