Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutzgeld wenn Baby später kommt

10.09.2009 15:32
Hallo, mein Baby kommt vorraus. am 31.10.2009.
Wie ist es wenn es 4 Wochen später kommt? Zahlt dann mein Arbeitgeber und die Krankenkasse?
Lexi
20499 Beiträge
10.09.2009 15:37
ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen
titijana
33 Beiträge
10.09.2009 15:41
normaler Weise kenne ich das nur so...

Der Gesetzgeber sagt klar ab dem TAg der Geburt hat jede Frau ein absolutes Beschäftigungsverbot für 8 Wochen. Und Mutterschutzgeld wird für minimum 99 TAge gezahlt...
10.09.2009 15:41
ok danke, es kam schon öfters vor- daß Baby tatsächlich 4 wochen später zur geburt kam
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 15:43
Soweit ich weiß bekommst du während der gesamten Zeit Mutterschaftsgeld.... Also 6 Wochen vorher + die 4 Wochen (sehr unwahrscheinlich, denn das würde dein Kind net überleben), und danach gilt ja 8 Wochen Beschäftigungsverbot, und für diese Zeit bekommst du auf jeden Fall Mutterschaftsgeld... Also das mit den 8 Wochen danach weiß ich sicher, denn meine Große sollte am 17.01. zur Welt kommen, kam aber erst am 26.01., das muss ich ja dann bei der KK etc. nachweisen, und danach gabs dann 8 Wochen Geld.... Und vorher glaube ich, wars genauso.... Für die Zeit des gesamten Beschäftigungsverbotes bekommst du Mutterschaftsgeld....
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 15:45
Zitat von Lexi:

ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen


Wenn du am 26.11. entbunden hast, dann kann dein Mutterschutz nicht bereits in der 1.Januarwoche ausgelaufen sein, denn das Gesetz sagt klipp und klar, das man 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftgigt werden darf....
10.09.2009 15:45
Dann hast du die Ziet wo es später kam, nur Geld von der Krankenkasse oder auch von AG und Krankenkasse erhalten.?
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 15:46
Zitat von eisishila:

ok danke, es kam schon öfters vor- daß Baby tatsächlich 4 wochen später zur geburt kam


Na aber das nenn ich ja mal Fahrlässigkeit von Seiten der Ärzte.... In der Regel wird bei 7 Tagen, maximal 10 Tagen, überm ET eingeleitet oder ein KS gemacht....
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 15:47
Zitat von eisishila:

Dann hast du die Ziet wo es später kam, nur Geld von der Krankenkasse oder auch von AG und Krankenkasse erhalten.?


Ich habe komplett das bekommen, was ich vorher hatte, von KK und AG... Der AG ist verpflichtet, für die Zeit des Beschäftigungsverbotes eine Lohnfortzahlung zu leisten....
Lexi
20499 Beiträge
10.09.2009 15:48
Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen


Wenn du am 26.11. entbunden hast, dann kann dein Mutterschutz nicht bereits in der 1.Januarwoche ausgelaufen sein, denn das Gesetz sagt klipp und klar, das man 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftgigt werden darf....

ja das war ja auch vom 15. 11 an gerechnet....
und ich war ja auch gar nicht beschäftigt...
aber jetzt wo dus sagst...stimmt dann hatte ich ja praktisch 8 wochen+ 8wochen...
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 15:51
Zitat von Lexi:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen


Wenn du am 26.11. entbunden hast, dann kann dein Mutterschutz nicht bereits in der 1.Januarwoche ausgelaufen sein, denn das Gesetz sagt klipp und klar, das man 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftgigt werden darf....

ja das war ja auch vom 15. 11 an gerechnet....
und ich war ja auch gar nicht beschäftigt...
aber jetzt wo dus sagst...stimmt dann hatte ich ja praktisch 8 wochen+ 8wochen...


Ja ganz genau.... Bei mir wars damals so... Ich hatte 7 Wochen und 2 Tage und danach nochmal 8 Wochen....
Lexi
20499 Beiträge
10.09.2009 15:53
Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen


Wenn du am 26.11. entbunden hast, dann kann dein Mutterschutz nicht bereits in der 1.Januarwoche ausgelaufen sein, denn das Gesetz sagt klipp und klar, das man 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftgigt werden darf....

ja das war ja auch vom 15. 11 an gerechnet....
und ich war ja auch gar nicht beschäftigt...
aber jetzt wo dus sagst...stimmt dann hatte ich ja praktisch 8 wochen+ 8wochen...


Ja ganz genau.... Bei mir wars damals so... Ich hatte 7 Wochen und 2 Tage und danach nochmal 8 Wochen....

aber gezahlt bekommt man dann ja trotzdem nur 14 wochen?
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.09.2009 20:21
Zitat von Lexi:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Lexi:

ein baby kommt doch keine 4 wochen später
höchstens 2 wochen...
bsp: bei mir wars so: mutterschutzbeginn: 03.10
et 15.11
geburt: 26.11
mutterschutz ist ausgelaufen: 1. Januarwoche.

also bekam ich geld von kk und ag vom 3.10 - 26.11 = 8 wochen und vom 26.11.-1 januarwoche= 6 wochen
also ganz normal die 14 wochen


Wenn du am 26.11. entbunden hast, dann kann dein Mutterschutz nicht bereits in der 1.Januarwoche ausgelaufen sein, denn das Gesetz sagt klipp und klar, das man 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftgigt werden darf....

ja das war ja auch vom 15. 11 an gerechnet....
und ich war ja auch gar nicht beschäftigt...
aber jetzt wo dus sagst...stimmt dann hatte ich ja praktisch 8 wochen+ 8wochen...


Ja ganz genau.... Bei mir wars damals so... Ich hatte 7 Wochen und 2 Tage und danach nochmal 8 Wochen....

aber gezahlt bekommt man dann ja trotzdem nur 14 wochen?


Nein, denn dein Beschäftigungsverbot betraf ja die kompletten 16 Wochen und dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, während des gesamten Zeitraums des Beschäftigungsverbotes Lohnfortzahlung zu leisten....
Lexi
20499 Beiträge
10.09.2009 20:25
ja gut dann hab ich vorhin doch richtig "gerechnet" zwecks dem geld von der kk.... (14 wochen)
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