Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber

Mandaloni
9955 Beiträge
15.06.2009 19:49
7 Wochen vor ET erhält man ja diesen Zettel vom FA für den voraussichtlichen ET. Diesen schickt man ja dann zur Krankenkasse. Diese überweist mir ja dann das Geld für die 6+8 Wochen.
Nun meine Frage: wie bekommt der Arbeitgeber bescheid, dass er nun die Differenz zu zahlen hat (und das hoffentlich pünktlich)?
Sunny111
401 Beiträge
15.06.2009 19:53
Halli Hallo,
also ich musste eine Kopie dieser Bescheinigung an meinen Arbeitgeber schicken. Ansonsten denke ich wird Arbeitgeber und KK in Verbindung stehen, wegen den ZAhlungen.
Am besten nochmal nachfragen und zur Not Kopie hinschicken.
LG Sunny
Mandaloni
9955 Beiträge
15.06.2009 20:10
Also sozusagen muss ich vorher ne Kopie machen vom Zettel und dann an Arbeitgeber schicken oder meinst du die Bescheinigung, die ich dann von der Krankenkasse erhalte?
Lexi
20499 Beiträge
15.06.2009 20:13
ich hab die bescheinigung die ich der kk geschickt habe kopiert und meinem ag geschickt....
(aber nur die vorderseite die rückseite braucht er ja net )
Lexi
20499 Beiträge
15.06.2009 20:14
Zitat von Mandaloni:

Also sozusagen muss ich vorher ne Kopie machen vom Zettel und dann an Arbeitgeber schicken oder meinst du die Bescheinigung, die ich dann von der Krankenkasse erhalte?

eine kopie vom zettel den du vom fa bekommst und der kk schickst
Mandaloni
9955 Beiträge
15.06.2009 20:38
Zitat von Lexi:

Zitat von Mandaloni:

Also sozusagen muss ich vorher ne Kopie machen vom Zettel und dann an Arbeitgeber schicken oder meinst du die Bescheinigung, die ich dann von der Krankenkasse erhalte?

eine kopie vom zettel den du vom fa bekommst und der kk schickst


vielen vielen Dank. Das krieg ich alles hin. Hätte ich gewusst das Kinderkriegen so schwer sein kann Die ganzen Formalitäten sind ja der hammer.
Da macht man sich echt schon vorher Sorgen ob man dann auch weiterhin pünktlich sein Geld bekommt.
Wie ist das denn eigentlich wenn ich Elterngeld beantragt habe, das wird ja dann auf das Mutterschutzgeld angerechnet. Zahlt dann der Arbeitgeber die 8 Wochen nach Entbindung trotzdem weiter? oder teilt der Arbeitgeber sich das mit der Elterngeldstelle?
Lexi
20499 Beiträge
16.06.2009 12:01
Zitat von Mandaloni:

Zitat von Lexi:

Zitat von Mandaloni:

Also sozusagen muss ich vorher ne Kopie machen vom Zettel und dann an Arbeitgeber schicken oder meinst du die Bescheinigung, die ich dann von der Krankenkasse erhalte?

eine kopie vom zettel den du vom fa bekommst und der kk schickst


vielen vielen Dank. Das krieg ich alles hin. Hätte ich gewusst das Kinderkriegen so schwer sein kann Die ganzen Formalitäten sind ja der hammer.
Da macht man sich echt schon vorher Sorgen ob man dann auch weiterhin pünktlich sein Geld bekommt.
Wie ist das denn eigentlich wenn ich Elterngeld beantragt habe, das wird ja dann auf das Mutterschutzgeld angerechnet. Zahlt dann der Arbeitgeber die 8 Wochen nach Entbindung trotzdem weiter? oder teilt der Arbeitgeber sich das mit der Elterngeldstelle?

nach der geburt bekommst du noch 8 wochen mutterschutzgeld...(das läuft dann so wie in den 6 wochen davor auch, du musst nur ag und kk den genauen geburtstermin nennen bzw die geburtsurkunde hin schicken) und nach den 8 wochen bekommst du dann elterngeld (sofern du es beantragt hast )
Mandaloni
9955 Beiträge
16.06.2009 12:18
Ah alles klar Lexi. Danke schön. Was mich nur immer wundert ist, dass die alle das Original von der Geburtsurkunde haben wollen. Ich versteh nicht, warum ne Kopie nicht reicht.
Lexi
20499 Beiträge
16.06.2009 12:34
Zitat von Mandaloni:

Ah alles klar Lexi. Danke schön. Was mich nur immer wundert ist, dass die alle das Original von der Geburtsurkunde haben wollen. Ich versteh nicht, warum ne Kopie nicht reicht.

nja beim standesamt bekommst du ja lauter "originale" mit, da steht dann extra drauf "für die krankenkasse" "fürs elterngeld" "für religiöse zwecke" etc...meinem arbeitgeber hat eine kopie von der "richtigen" geburtsurkunde gelangt( von denen "richtigen geburtsurkunden" hab ich auch 2 stück bekommen )
Mandaloni
9955 Beiträge
16.06.2009 13:18
Zitat von Lexi:

Zitat von Mandaloni:

Ah alles klar Lexi. Danke schön. Was mich nur immer wundert ist, dass die alle das Original von der Geburtsurkunde haben wollen. Ich versteh nicht, warum ne Kopie nicht reicht.

nja beim standesamt bekommst du ja lauter "originale" mit, da steht dann extra drauf "für die krankenkasse" "fürs elterngeld" "für religiöse zwecke" etc...meinem arbeitgeber hat eine kopie von der "richtigen" geburtsurkunde gelangt( von denen "richtigen geburtsurkunden" hab ich auch 2 stück bekommen )


Ach man bekommt gleich so viele, na dann ist das ja echt kein Problem Hab jetzt auch schon mal alles augefüllt, dass ich dann nach der Geburt nicht mehr so viel machen muss
Lexi
20499 Beiträge
16.06.2009 13:53
ja das hätt ich wohl auch mal so machen sollen...
ich hab den elterngeld antrag ewig net abgegeben....^^
habs immer iwi vergessen aber dann kam ja die nachzahlung...ui was hab cih mich gefreut,...
ja du bekommst da eig gleich alle geburtsurkunden für die ämter
Mandaloni
9955 Beiträge
16.06.2009 14:01
noch ne andere Frage zum Elterngeld. Ich beantrage ja ab August dann das Elterngeld und kann somit auch die letzt 12 Lohnscheine nachweisen. Problem ist, dass ja mein Freund erst ab April dann nimmt und bis März ja mehr verdient als bis Juli.
Muss ich also die Lohnscheine der letzten 12 Monate vor Antragstellung nachweisen oder vor Beginn der Elternzeit?
Mandaloni
9955 Beiträge
16.06.2009 14:06
ah ich habs gefunden: Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Sollte Anspruch auf Mutterschutz bestehen, sind die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
Nanami
1453 Beiträge
17.06.2009 13:08
also heißt das dass man 8 Wochen nach Geburt noch sein normales Gehalt (sozusagen) bekommt, und dann erst das reduzierte Elterngeld? Und den Antrag, wann muss ich den dann stellen? Dann muss ich den Antrag ja gar nicht gleich nach der Geburt stellen oder? Wir ziehen kurz nach der Geburt in ein andres Bundesland und ich würde den Antrag lieber dann in der neuen Stadt stellen, sonst ist das wieder so ein Hin und Her.
Mandaloni
9955 Beiträge
17.06.2009 13:23
Zitat von Nanami:

also heißt das dass man 8 Wochen nach Geburt noch sein normales Gehalt (sozusagen) bekommt, und dann erst das reduzierte Elterngeld? Und den Antrag, wann muss ich den dann stellen? Dann muss ich den Antrag ja gar nicht gleich nach der Geburt stellen oder? Wir ziehen kurz nach der Geburt in ein andres Bundesland und ich würde den Antrag lieber dann in der neuen Stadt stellen, sonst ist das wieder so ein Hin und Her.


Der Antrag muss nicht sofort nach Geburt erfolgen, sondern kann bis zu 3 Monaten rückwirkend beantragt werden. Da werden die 8 Wochen aber mit einbereichnet, wenn dann die Mutter Elternzeit nimmt. Da aber normalerweise das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld, wirst du für die ersten 8 Wochen nichts erhalten. Aber die Laufzeit wird sozusagen mit einberechnet.
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