Mutterschutzgeld
05.12.2022 14:51
Hallo ihr lieben
Und zwar folgendes. Ich bin schwanger und mein Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen.
Geld vom Amt beziehe ich keins, bin aber familienversichert.
Kann mir jemand sagen, ob mir dann Mutterschaftsgeld zusteht?
Und zwar folgendes. Ich bin schwanger und mein Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen.
Geld vom Amt beziehe ich keins, bin aber familienversichert.
Kann mir jemand sagen, ob mir dann Mutterschaftsgeld zusteht?
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Unangenehm
05.12.2022 15:02
Ich glaube es spielt auch eine Rolle, wie du krankenversichert bist. Denn das Mutterschaftsgeld zahlt in der Regel die Krankenkasse.
05.12.2022 15:08
Wann ist denn et?
Wann bist du in die Familienversicherung gewechselt?
Davon ist abhängig ob dir Mutterschaftsgeld zusteht
Wann bist du in die Familienversicherung gewechselt?
Davon ist abhängig ob dir Mutterschaftsgeld zusteht
05.12.2022 16:00
Zitat von Choco:
Ich glaube es spielt auch eine Rolle, wie du krankenversichert bist. Denn das Mutterschaftsgeld zahlt in der Regel die Krankenkasse.
Wie sinnlos diese Antwort war, du schriebst es ja schon… sorry
05.12.2022 17:25
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
05.12.2022 19:14
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
05.12.2022 19:14
Zitat von Anonym 1 (209534):
Hallo ihr lieben
Und zwar folgendes. Ich bin schwanger und mein Arbeitsvertrag ist zum 31.08. ausgelaufen.
Geld vom Amt beziehe ich keins, bin aber familienversichert.
Kann mir jemand sagen, ob mir dann Mutterschaftsgeld zusteht?
Ja. In höhe von 13€ pro Tag
05.12.2022 19:31
Zitat von Seesternchen_2.0:aber nur wenn man gesetzlich versichert ist und arbeitet.
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
Privat sowie familienversicherte bekommen kein Geld von der KK.
Zitat:
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt.
05.12.2022 21:25
Zitat von Seesternchen_2.0:Okay... Aber warum wollte die Krankenkasse meiner Freundin dann unbedingt, dass sie sich wegen des Mutterschutzgeldes beim Arbeitsamt anmeldet?
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
05.12.2022 21:29
Zitat von Sarah2022:
Zitat von Seesternchen_2.0:Okay... Aber warum wollte die Krankenkasse meiner Freundin dann unbedingt, dass sie sich wegen des Mutterschutzgeldes beim Arbeitsamt anmeldet?
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Mutterschaftsgeld wird immer von der krankenkasse bezahlt. Und zwar in Höhe von 13€ pro Tag.
Ist man da dann nicht selber pflichtversichert wenn man ALG 1 bekommt? Und damit hat man Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
06.12.2022 08:52
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
06.12.2022 09:28
Unter Umständen kannst du die Einmalzahlung des bundessozialamtes von 210€ bekommen. Dafür wäre aber wichtig zu wissen ob du vor oder nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gekündigt wurdest. Das Geld gibt's nämlich auch nicht für jeden.
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutter schaftsgeld/ueberblick/
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutter schaftsgeld/ueberblick/
06.12.2022 10:13
Zitat von shelyra:
Unter Umständen kannst du die Einmalzahlung des bundessozialamtes von 210€ bekommen. Dafür wäre aber wichtig zu wissen ob du vor oder nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gekündigt wurdest. Das Geld gibt's nämlich auch nicht für jeden.
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutter schaftsgeld/ueberblick/
Auslaufen klingt eher danach das ein befristeter Vertrag geendet hat, es also keine Kündigung gab. Somit wäre ein Anspruch darauf nicht da.
@ TS ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse bzw. der deines Mannes an.
06.12.2022 12:15
Zitat von Anonym 1 (209534):Aber rein theoretisch steht man doch auch als Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte dann Anspruch auf ALG 1. Ob einem dann wirklich jemand einstellt ist natürlich wieder eine andere Sache.
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
Und wenn man durch die Schwangerschaft körperliche Beschwerden hat, kann man ja vom Arzt krankgeschrieben werden.
Oder möchtest du "absichtlich" nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und verzichtest deshalb auf ALG 1 und die eigene Krankenversicherung?
06.12.2022 12:25
Zitat von Sarah2022:nicht wenn Sie durch den Frauenarzt ein BV erhalten hat. Da sollte man nämlich aufpassen aber ansonsten, ja du kannst dich drum markt zur Verfügung stehen. Hast meine Freundin damals auch gemacht. Nur eingestellt hatte sie natürlich niemanden
Zitat von Anonym 1 (209534):Aber rein theoretisch steht man doch auch als Schwangere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte dann Anspruch auf ALG 1. Ob einem dann wirklich jemand einstellt ist natürlich wieder eine andere Sache.
Zitat von Sarah2022:
Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld?
Wenn du nämlich Arbeitslosengeld I bekommst, bezahlt die Agentur für Arbeit ( oder wie auch immer das Arbeitsamt gerade heißt) dein Mutterschutzgeld. Kannst du das nicht noch beantragen?
Ansonsten wird dich die Krankenkasse, bei der du familienversichert bist, vermutlich danach fragen. Die wollen natürlich nicht unnötig zahlen, wenn es auch anders geht.
Das war bei meiner Freundin auch so und deshalb hat die sich während der Schwangerschaft doch noch arbeitslos gemeldet.
Alg 1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Und ALG 2 wurde abgelehnt, weil mein Mann 50€ zuviel verdient…
Und wenn man durch die Schwangerschaft körperliche Beschwerden hat, kann man ja vom Arzt krankgeschrieben werden.
Oder möchtest du "absichtlich" nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und verzichtest deshalb auf ALG 1 und die eigene Krankenversicherung?
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