Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld wie-wo-wann

zystia2017
3 Beiträge
16.12.2016 14:07
Hallo Leute,

Ich muss jetzt mal so langsam Mutterschaftsgeld beantragen und da kommt mir die Frage, wann Zahlt die KK und wann der AG, weil irgendwie werde ich nicht ganz schlau aus der ganzen Sache. Kommt von beiden das Geld für den Monat auf einmal oder kommen diese Getrennt ? Oder doch jeden Tag eine gewisse Summe wie ich es gelesen habe. Das ganze ist ganz schön verwirrend.

Ist jemand fit bei diesen Thema ?

Liebe Grüße
Glücksstein
4444 Beiträge
16.12.2016 14:17
Die KK zahlt pro Tag 13€. Bekommst für die 6 Wochen vor Geburt Mutterschaftsgeld, die Summe wird mit einmal gezahlt. Und der Arbeitgeber zahlt dir die Differenzsumme zu deinem Lohn, wenn dein Lohn monatlich zum 1. / 15. / 20. oder wann der AG zahlt.
MamaBelli
18863 Beiträge
16.12.2016 14:30
Da hänge ich mich mal dran..
Ich bin noch in Beschäftigung bis Sommer 2017...
MuSchu beginnt am 8. Januar...
Wo und wann beantrage ich das Geld?

Ich weiß das gar nicht mehr ...
Glücksstein
4444 Beiträge
16.12.2016 14:35
Zitat von MamaBelli:

Da hänge ich mich mal dran..
Ich bin noch in Beschäftigung bis Sommer 2017...
MuSchu beginnt am 8. Januar...
Wo und wann beantrage ich das Geld?

Ich weiß das gar nicht mehr ...


Bei deiner KK musst du das beantragen gehen. Die KK schreibt dein AG an zwecks dem Mutterschaftsgeld, die fordern dann vom AG den Nachweis über dein monatl. Nettogehalt.
Ist aber bei jeder KK unterschiedlich. Anspruch hast du 6 Wochen vor Geburt , je nach Kullanz zahlt die KK schon 6 Wochen vorher das Mutterschaftsgeld, und für die 8 Wochen danach kannst du erst nach der Geburt beantragen gehen , die Geburtsurkunde vom Kind dann mitnehmen.
Erdbeerchen0815
1849 Beiträge
16.12.2016 19:56
Ich habe das hier gefunden, aber es stimmt schon mit dem überein was andere auch gesagt haben.

Werdende Mütter, die als Arbeitnehmerinnen selbst krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld. Aber auch wenn das nicht auf Sie zutrifft, könnten Sie für den Bezug von Mutterschaftsgeld infrage kommen. Wenden Sie sich als werdende Mutter einfach an Ihre AOK. Wir beraten Sie gern.

"Das Mutterschaftsgeld wird während der letzten sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag und für die ersten acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Das ist die Zeitspanne des gesetzlichen Mutterschutzes. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Kommt Ihr Baby früher zur Welt, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Denn bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld entsprechend länger gezahlt.
Damit Sie Mutterschaftsgeld erhalten, brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen, wann der voraussichtliche Geburtstermin sein wird. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme aus."
MamaBelli
18863 Beiträge
16.12.2016 20:05
Zitat von Glücksstein:

Zitat von MamaBelli:

Da hänge ich mich mal dran..
Ich bin noch in Beschäftigung bis Sommer 2017...
MuSchu beginnt am 8. Januar...
Wo und wann beantrage ich das Geld?

Ich weiß das gar nicht mehr ...


Bei deiner KK musst du das beantragen gehen. Die KK schreibt dein AG an zwecks dem Mutterschaftsgeld, die fordern dann vom AG den Nachweis über dein monatl. Nettogehalt.
Ist aber bei jeder KK unterschiedlich. Anspruch hast du 6 Wochen vor Geburt , je nach Kullanz zahlt die KK schon 6 Wochen vorher das Mutterschaftsgeld, und für die 8 Wochen danach kannst du erst nach der Geburt beantragen gehen , die Geburtsurkunde vom Kind dann mitnehmen.


Super, Danke
18.01.2017 17:17
mal eine Frage dazu - was ist wenn mein AG in solchen Sachen sehr sehr langsam ist ich habe zb mein vor 6 Monaten mehrfach angefordertes Arbeitszeugnis immer noch nicht ..... trotz deutlichem Brief etc .

Was ist wenn die KK dann an den ran tritt und er reagiert nicht ? kann ich dann was machen wenn ja was ? soll ich die KK schon vorwarnen ?
18.01.2017 17:33
Bekommt man dann das Geld für 6 Wochen aufeinmal und danach das für 8 Wochen aufeinmal ?

Dachte man bekommt es "monatlich " . Dauert es lange mit dem Antrag ?
Ich hab den nächsten Termin bei 31+5 da würd ich den Antrag dann bekommen und einreichen. Reicht des ?
JonahTi
13303 Beiträge
18.01.2017 21:12
Ich habe die Bescheinigung vom FA kurz vor Weihnachten bekommen und dachte schon das wird bestimmt schwierig das alles über die Feiertage bearbeitet wird. Ging aber recht zügig und in der ersten Januarwoche hatte ich schon Nachricht von der KK.

Da sich die KK und Arbeitgeber heute alle elektronisch austauschen wird da gar kein Papierkram mehr hin und her geschickt. Mein Arbeitgeber brauchte von mir auch gar keine Infos mehr

Das Geld für die ersten sechs wochen (bin seit 01.01. im Mutterschutz) wurde dann auch gleich 2 Tage später von der KK in einer Summe bezahlt. Der Arbeitgeberanteil kommt dann automatisch wie gewohnt mit der entsprechenden Entgeltabrechnung. Der ARbeitgeber zahlt also bei mir nicht im Voraus sondern Ende des Monats bekomme ich dann mit der Januarabrechnung das Geld für Januar.
18.01.2017 21:22
Wie ist es wenn man schon vorher im bv ist ?
Kartonkatze
1829 Beiträge
19.01.2017 08:27
Babe das ist egal...ich habe gestern mit meiner KK telefoniert...du bekommst irgendwann( um die 31 ssw herum) einen Schrieb deiner Frauenärztin, den füllst du aus und schickst ihn an die KK und die leiten alles in die Wege( auch mit deinem AG)...
19.01.2017 11:36
BV ändert nichts am Mutterschaftsgeldzuschuss. Während des BV bekommst du ja normal dein Gehalt vom AG gezahlt.

Für den Mutterschaftsgeldzuschuss muss man halt besagte Bescheinigung an die KK schicken. Für die 6 Wochen vor ET wird das dann zeitnah von der KK in einer Summe überwiesen. Wenn das Kind da ist, Geburtsurkunde hinschicken und die 8 Wochen nach ET werden wieder in einer Summe gezahlt.

Der AG fängt automatisch mit der Zahlung des Zuschusses an, wenn die Muschufrist beginnt. Die Zahlungen erfolgen monatlich im gewohnten Zahlungsrhythmus.

Ich arbeite im Lohnbüro
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