Mutterschaftsgeld und Elterngeld wie ist das genau?
06.02.2010 17:24
hallo
habe da mal ne frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.unsere tochter soll am 18.2 auf die welt kommen und ich bin am 7.1 in den mutterschutz gegangen.nun ist es ja so das man 6 wochen vorher bis zur geburt mutterschaftsgeld bekommt.wie ist das dann aber mit den 8 wochen nach der entbindung?bekommt man dann auch noch mutterschaftsgeld oder bekommt man ab da dann elterngeld?und dann bin ich total irretiert weil ich jedesmal was anderes höre was den zuschuss zum mutterschaftsgeld vom arbeitgeber betrifft.einer sagt das ist nur n bestimmer prozentualler anteil und andere sagen er zahlt den rest bis zum nettogehalt.was stimmt denn nun und wie lange zahlt der arbeitgeber.
danke
habe da mal ne frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.unsere tochter soll am 18.2 auf die welt kommen und ich bin am 7.1 in den mutterschutz gegangen.nun ist es ja so das man 6 wochen vorher bis zur geburt mutterschaftsgeld bekommt.wie ist das dann aber mit den 8 wochen nach der entbindung?bekommt man dann auch noch mutterschaftsgeld oder bekommt man ab da dann elterngeld?und dann bin ich total irretiert weil ich jedesmal was anderes höre was den zuschuss zum mutterschaftsgeld vom arbeitgeber betrifft.einer sagt das ist nur n bestimmer prozentualler anteil und andere sagen er zahlt den rest bis zum nettogehalt.was stimmt denn nun und wie lange zahlt der arbeitgeber.
danke
06.02.2010 17:26
Elterngeld gibt es 12 monate ...
und mutterschaftsgeld 6 wochen vorher und 8 wochen danach ... in den 8 wochen wirst du dann auch schon elterngeld bekommen
und mutterschaftsgeld 6 wochen vorher und 8 wochen danach ... in den 8 wochen wirst du dann auch schon elterngeld bekommen
06.02.2010 17:27
Mutterschaftsgeld wird doch dem Elterngeld angerechnet.. so wars bei mir..
06.02.2010 17:28
Zitat von Chrissy08:
hallo
habe da mal ne frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.unsere tochter soll am 18.2 auf die welt kommen und ich bin am 7.1 in den mutterschutz gegangen.nun ist es ja so das man 6 wochen vorher bis zur geburt mutterschaftsgeld bekommt.wie ist das dann aber mit den 8 wochen nach der entbindung? bekommt man dann auch noch mutterschaftsgeld oder bekommt man ab da dann elterngeld? und dann bin ich total irretiert weil ich jedesmal was anderes höre was den zuschuss zum mutterschaftsgeld vom arbeitgeber betrifft.einer sagt das ist nur n bestimmer prozentualler anteil und andere sagen er zahlt den rest bis zum nettogehalt.was stimmt denn nun und wie lange zahlt der arbeitgeber.
danke
Also Mutterschaftsgeld ist soweit ich weiß die normale Lohnfortzahlung, also dein vorheriges Netto, aber da bin ich nicht ganz sicher....
ABER wo ich mir sicher bin ist die Tatsache, dass das MuGeld bis 8 Wochen nach der Geburt bezahlt wird, das wird aber dann aufs Elterngeld angerechnet, was du auch direkt ab dem Tag der Geburt bekommst, aber da dein MuGeld ja mehr sein wird, wirst du da für die 8 Wochen nix mehr bekommen, denke ich zumindest....
06.02.2010 17:28
heißt das denn das ich mutterschaftsgeld und elterngeld gleichzeitig bekomme?und beides in vollem umfang oder sinken dann die 67% elterngeld?
06.02.2010 17:36
Nein, das kriegst du nicht gleichzeitig wäre ja schön!!!
Also, hab nämlich auch grad die Anträge abgegeben: Mutterschaftsgeld kriegst du von der KK für 6 Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, aber nur einen Teilbetrag von 13,-/Tag, den Rest muss dein AG weiterzahlen bis dein Mutterschutz endet. Nach diesen 8 Wochen tritt das Elterngeld in Kraft, da brauchst du eine Bescheinigung vom AG und von der KK, wieviel diese jeweils gezahlt haben und von dem werden dann 67% angerechnet, die du dann jeden Monat kriegst! Ja, ist etwas kompliziert und du hast ein chaotisches Papierwirrwarr aber ich bin dahin und hab mir den Antrag ausfüllen lassen, hab nur alles besorgt was die Elterngeldstelle zum Rechnen brauch!
Also, hab nämlich auch grad die Anträge abgegeben: Mutterschaftsgeld kriegst du von der KK für 6 Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, aber nur einen Teilbetrag von 13,-/Tag, den Rest muss dein AG weiterzahlen bis dein Mutterschutz endet. Nach diesen 8 Wochen tritt das Elterngeld in Kraft, da brauchst du eine Bescheinigung vom AG und von der KK, wieviel diese jeweils gezahlt haben und von dem werden dann 67% angerechnet, die du dann jeden Monat kriegst! Ja, ist etwas kompliziert und du hast ein chaotisches Papierwirrwarr aber ich bin dahin und hab mir den Antrag ausfüllen lassen, hab nur alles besorgt was die Elterngeldstelle zum Rechnen brauch!
06.02.2010 17:38
Aber mach den Antrag für Elterngeld so schnell wie möglich nach der Geburt, die brauchen gut 6 Wochen zur Bearbeitung. Nicht dass dein Geld verspätet kommt und du erstmal ohne Finanzen da sitzt.
06.02.2010 18:30
ich hab 6 wochen vorher mutterschaftsgeld und ab dem tag der geburt elterngeld bekommen bis zum 1. geb.
06.02.2010 19:06
ALSO:
Mutterschaftsgeld setzt sich aus dem Arbeitgeberanteil und dem Teil deiner Krankenkasse zusammen. Die Krankenkasse zahlt für die 6 Wochen vor, und 8 Wochen nach der Geburt 13 € pro Tag, und dein Arbeitgeber den Rest bis zum "vollen" Gehalt vor der SS.
Ab 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Elterngeld. Das sind nur noch 67% des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate vor der SS.
Alle Klarheiten beseitigt?
Hatte auch Probleme, weil ich den Zettel über den mutmaßlichen ET beim Arbeitgeber abgegeben habe und nicht bei der Krankenkasse, wo er hingehört...
Sowas sagt einem ja auch keiner...
Mutterschaftsgeld setzt sich aus dem Arbeitgeberanteil und dem Teil deiner Krankenkasse zusammen. Die Krankenkasse zahlt für die 6 Wochen vor, und 8 Wochen nach der Geburt 13 € pro Tag, und dein Arbeitgeber den Rest bis zum "vollen" Gehalt vor der SS.
Ab 8 Wochen nach der Geburt bekommst du Elterngeld. Das sind nur noch 67% des Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate vor der SS.
Alle Klarheiten beseitigt?
Hatte auch Probleme, weil ich den Zettel über den mutmaßlichen ET beim Arbeitgeber abgegeben habe und nicht bei der Krankenkasse, wo er hingehört...
Sowas sagt einem ja auch keiner...
06.02.2010 20:04
Also ich habe 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach Mutterschutzgeld bekommen in Höhe von 13 € von der KK und den Rest hat mein AG gezahlt.
Während der 8 Wochen Mutterschutz bekomm ich kein ET-Geld das bekomme ich dann danach für 10 Monate da mein Mann keine Elternzeit nimmt. So kann ich das erste Jahr zu Hause bleiben.
Und bei mir hat die Berechnung vom ET Geld nur 3 Tage gedauert da waren die echt mal schnell.
Während der 8 Wochen Mutterschutz bekomm ich kein ET-Geld das bekomme ich dann danach für 10 Monate da mein Mann keine Elternzeit nimmt. So kann ich das erste Jahr zu Hause bleiben.
Und bei mir hat die Berechnung vom ET Geld nur 3 Tage gedauert da waren die echt mal schnell.
07.02.2010 11:19
danke mädels eure beiträge waren echt hilfreich.so wie ihr mir das geschrieben habt so habe ich es auch verstanden aber wenn man immer was anderes erzählt bekommt dann weiß man zum schluss gar nicht mehr was stimmt.mein beiden arbeitgeber haben sich auch getrennt zum 1.1.2010 und nun habe ich für januar noch nicht mal geld von denen erhlten und bin da echt sauer drüber.aber ist schon mal gut zu wissen das er zahlen muss und dann auch noch mehr als er in meiner lohnabrechnung die ich schon lange bekommen habe angegeben.
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