Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschaftsgeld bei Voll- und Teilzeitjob?

Cocolores
492 Beiträge
07.12.2010 15:25
Hallo liebe Forumler!
Ich hab da mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand (so dass ich es verstehe ) helfen kann. Es ist nämlich so, dass ich sowohl einen Vollzeitjob (Mutterfirma) als auch einen Teilzeitjob (Tochterfirma) auf 400 Euro Basis ausführe bzw. vor dem Mutterschutz ausgeführt habe.
Bevor ich in den Mutterschutz ging, bin ich davon ausgegangen, dass ich während dieser Zeit das gleiche Nettogehalt (also Voll- PLUS Teilzeitgehalt) bekomme. Mein Chef von der Tochterfirma hat mich sogar noch gefragt, ob ich durch den Nebenjob finanzielle Nachteile habe.
Vor Antritt des Mutterschutzes hab ich die Bescheinigung für die KK ausgefüllt und noch nachgefragt, wo ich denn den zweiten Arbeitgeber eintragen muss, damit ich hierfür auch mein Geld krieg. Die Antwort war: Wieso denn, dafür bekommen Sie kein Geld, Sie könnten ja theoretisch in Teilzeit bis zur Entbindung arbeiten.
Auch in einem Nebenjob gilt doch der Mutterschutz. Wieso sollte ich den Vollzeitjob unterbrechen und im Nebenjob weiter arbeiten? Gibt doch gar keinen Sinn... Und nach der Entbindung DARF ich doch gar nicht arbeiten, auch nicht im Nebenjob.
Wenn ich Google befrage, komme ich zu keinem Ergebnis. Aber es gibt doch bestimmt noch Frauen, die sich durch einen Nebenverdienst etwas dazu verdienen? Wie läuft das denn dann mit Mutterschaftsgeld? Muss ich auf 400 Euro monatlich verzichten? Das sind auf die 14 Wochen immerhin um die 1.300 Euro, die mir mal eben nicht zur Verfügung stehen.
Bin total verwirrt. Hat jemand Antworten für mich, ganz ohne Beamtendeutsch? Ich sag schon mal vielen Dank!
Liebe Grüße,
Coco
KleineHexe
15073 Beiträge
07.12.2010 15:58
Bei mir ist es ähnlich, nur dass mein Nebenjob ein Babysitterjob ist, auch angemeldet. Ich hab keine Ahnung, wie das nach der Geburt aussieht, da ich da gerne weiterarbeiten würde, sind nur 4 Stunden in der Woche und ich könnte den Kleinen mitnehmen...
Ich versteh auch nicht wie das mit dem Elterngeld ist....
Alles sehr kompliziert.
Cocolores
492 Beiträge
07.12.2010 16:05
Zitat von KleineHexe:

Bei mir ist es ähnlich, nur dass mein Nebenjob ein Babysitterjob ist, auch angemeldet. Ich hab keine Ahnung, wie das nach der Geburt aussieht, da ich da gerne weiterarbeiten würde, sind nur 4 Stunden in der Woche und ich könnte den Kleinen mitnehmen...
Ich versteh auch nicht wie das mit dem Elterngeld ist....
Alles sehr kompliziert.


Blöde Anträge...
Beim Elterngeld zählt man die beiden Nettoeinkommen einfach zusammen, davon dann die 67% (ab Januar 65??) So viel weiß ich schon mal
Allerdings weiß ich nicht, wie es angerechnet wird, wenn man stundenweise arbeitet
KleineHexe
15073 Beiträge
07.12.2010 16:09
Zitat von Cocolores:

Zitat von KleineHexe:

Bei mir ist es ähnlich, nur dass mein Nebenjob ein Babysitterjob ist, auch angemeldet. Ich hab keine Ahnung, wie das nach der Geburt aussieht, da ich da gerne weiterarbeiten würde, sind nur 4 Stunden in der Woche und ich könnte den Kleinen mitnehmen...
Ich versteh auch nicht wie das mit dem Elterngeld ist....
Alles sehr kompliziert.


Blöde Anträge...
Beim Elterngeld zählt man die beiden Nettoeinkommen einfach zusammen, davon dann die 67% (ab Januar 65??) So viel weiß ich schon mal
Allerdings weiß ich nicht, wie es angerechnet wird, wenn man stundenweise arbeitet

Ja, so hab ich auch gedacht.
Wenn ich dann aber arbeite und die 180 Euro verdiene, werden die vom Nettogehalt abgezogen und davon dann die 65 % und das ist dann weniger, als wenn ich nicht arbeiten würde... Kann doch nicht sein oder?
imo2009
16543 Beiträge
07.12.2010 16:14
ich hatte vor der geburt nen 400 € job ,daraufhin bekam ich auch nur muschu-geld einmalzahlung 210 €.
der mini-job interessiert bei der berechnung nicht.
KleineHexe
15073 Beiträge
07.12.2010 16:16
Zitat von imo2009:

ich hatte vor der geburt nen 400 € job ,daraufhin bekam ich auch nur muschu-geld einmalzahlung 210 €.
der mini-job interessiert bei der berechnung nicht.

Bei welcher Berechnung?
fahawe
916 Beiträge
07.12.2010 16:35
Also, ich weiß nicht, ob dir das hilft, aber ich weiß, dass du während der Elternzeit bis zu 30Stunden im Monat arbeiten gehen darfst.
Also, du bekommst 67% deines Gehalts der letzten 12 Monate und kannst zusätzlich arbeiten gehen (halt die 30 Std/Monat), ohne dass du Abzüge kassierst.
imo2009
16543 Beiträge
07.12.2010 16:43
Zitat von KleineHexe:

Zitat von imo2009:

ich hatte vor der geburt nen 400 € job ,daraufhin bekam ich auch nur muschu-geld einmalzahlung 210 €.
der mini-job interessiert bei der berechnung nicht.

Bei welcher Berechnung?

berechnung für elterngeld und mutterschaftgeld hab ich für den 400 € job nichts bekommen.
Cocolores
492 Beiträge
07.12.2010 19:00
Zitat von KleineHexe:

Zitat von Cocolores:

Zitat von KleineHexe:

Bei mir ist es ähnlich, nur dass mein Nebenjob ein Babysitterjob ist, auch angemeldet. Ich hab keine Ahnung, wie das nach der Geburt aussieht, da ich da gerne weiterarbeiten würde, sind nur 4 Stunden in der Woche und ich könnte den Kleinen mitnehmen...
Ich versteh auch nicht wie das mit dem Elterngeld ist....
Alles sehr kompliziert.


Blöde Anträge...
Beim Elterngeld zählt man die beiden Nettoeinkommen einfach zusammen, davon dann die 67% (ab Januar 65??) So viel weiß ich schon mal
Allerdings weiß ich nicht, wie es angerechnet wird, wenn man stundenweise arbeitet

Ja, so hab ich auch gedacht.
Wenn ich dann aber arbeite und die 180 Euro verdiene, werden die vom Nettogehalt abgezogen und davon dann die 65 % und das ist dann weniger, als wenn ich nicht arbeiten würde... Kann doch nicht sein oder?


Ich find's auch nicht fair. Aber das ist wohl Sinn und Zweck des Elterngeldes: Dass man daheim bleibt und sich voll und ganz den Kleinen widmet.
Aber du kommst raus und wenn du den Kleinen mitnehmen kannst, das ist ja ideal. Vor allem, da es ja ein Babysitterjob ist und er schon mal "Kontakte knüpfen" kann. Die erste Zeit werden ihn die anderen Kids zwar herzlich wenig interessieren, aber das ändert sich ja mit den Monaten.
Cocolores
492 Beiträge
07.12.2010 19:02
Aber kann mir denn sonst niemand beim Mutterschaftsgeld weiter helfen?
Morgen ruf ich bei der KK an, mir graust jetzt schon vor dem Telefonat, weil ich eh wieder nix versteh
KleineHexe
15073 Beiträge
08.12.2010 20:17
Zitat von Cocolores:

Aber kann mir denn sonst niemand beim Mutterschaftsgeld weiter helfen?
Morgen ruf ich bei der KK an, mir graust jetzt schon vor dem Telefonat, weil ich eh wieder nix versteh

Ich werd wohl mal bei der Elterngeldstelle anrufen... Die Eltern von den Kindern müssen ja auch planen können...
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