Mütter- und Schwangerenforum

Mutterchaftsgeld /Bescheinigung für die KK

BALDMAMA022013
250 Beiträge
14.01.2013 22:27
Hallo Mädels,..
ich steh gerade etwas auf dem Schlauch..
also ich hab die Bescheinigung soweit ausgefüllt für die Krankenkasse , damit ich das Mutterschaftsgeld bekomme...
jetzt weiß ich nur nicht bei folgendem bescheid...

wann mein letzter Arbeitstag war... ?!.. ich war vor meinen BV , was am 5.11 begann 3 Wochen krank.. muss ich dann das Datum vor der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Oktober nehmen oder das Datum wo das Beschäftigungsverbot begann, also der 5.11 ??

Befinde ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis- während der Mutterschutzzeit?
Ich befinde mich zur zeit in einer ausbildung -- aber ist die jetzt nicht "ruhend" bis ich wieder nach Mutterschutz und Elternzeit meine Ausbildung fortsetze? Also .. eigentlich gehts mir darum, ob ich derzeit -also jetzt noch- im Arbeitsverhältnis stehe und dies mit ende der Mutterschutzzeit endet oder schon mit anfang der mutterschutzzeit geendet hat? -Ich hoffe, ihr wisst was ich meine..

Und dann die Frage bis wann ich Arbeitsentgelt erhalte bzw erhalten habe...
was genau ist damit gemeint?
Ich bekam bis zum beginn des mutterschutzes meinen vollen lohn .. jetzt im mutterschutz bekomm ich auch lohn -aber 30 euro weniger...
meinen die jetzt bis zum beginn des mutterschutzes oder ende des mutterschutzes? denn nach dem mutterschutz bekomm ich ja kein lohn mehr.?!

das wars...
vllt kann mir jmd von euch weiterhelfen...
bevor ich meine Chefin damit nerven muss ...^^

vielen dank im voraus..
14.01.2013 22:34
Mit dem letzten Arbeitstag hatte ich geschrieben: Datum (Arbeitsunfähig-also Krankmeldung) und ab Datum im Beschäftigungsverbot. Erster Tag des Mutterschutzes: Datum.
So hat meine KK das auch akzeptiert.
*
Wenn du nicht gekündigt hast bist du bei deinem AG solange beschäftigt, bis du entweder kündigst oder die Ausbildung fertig hast
BALDMAMA022013
250 Beiträge
14.01.2013 22:56
danke für deine antwort

ich habs jetzt ausgefüllt ...
ich versuchs einfach auf gut glück ... zur not kann meine krankenkasse ja beim arbeitgeber nachfragen... machen die ja eh glaub ich

schönen abend noch
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