Mütter- und Schwangerenforum

Muss kv kosten für betreuung mit zahlen?

kekskruemel
497 Beiträge
19.12.2014 17:16
Hallo ihr Lieben

ich habe heute die Zusage für eine Tagesmutter ab Januar 2015 bekommen. Da mein Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft auslief, kann ich mich ab Januar arbeitssuchend melden. So, momentan bezieh ich Elterngeld, aufstockendes H4, Unterhalt und Kindergeld.
Ich lebe vom KV getrennt. Er möchte keinen Kontakt zu seinem Kind.

Meine Frage ist nun: muss er sich an den Kosten für die Tagesmutter beteiligen? Wenn ja, wie mache ich das geltend?

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.

Lg
Ostseekind09
10391 Beiträge
19.12.2014 17:23
Muss er nichtveil. Dazu müsste er erheblich Mett Geld zur Verfügung haben als du und Eide Betreuung müsste der Arbeit deinerseits dienen.

Da aber der Betreuungssatz normalerweise dem Einkommen Ermessen ist sollte es ja für dich nicht unmöglich sein.ich habe auch jeden Monat 70€ zu tragen, ohne Unterhalt mit sonst gleichen Mitteln.

Das JA hilft aber auch bei den Kosten
kekskruemel
497 Beiträge
19.12.2014 17:27
Er verdient erheblich mehr als ich.

Aber gut zu wissen. Dann werd ich mich beim Jugendamt mal erkundigen
Danke. ^^
khaleesi
3596 Beiträge
19.12.2014 17:56
Wird dir die betreuung nicht bezahlt wenn du von hartz4 lebst?
Ostseekind09
10391 Beiträge
19.12.2014 18:50
Zitat von kekskruemel:

Er verdient erheblich mehr als ich.

Aber gut zu wissen. Dann werd ich mich beim Jugendamt mal erkundigen
Danke. ^^


Genau, JA ist da der beste Weg

ich-will-auch
3040 Beiträge
19.12.2014 22:12
aber Kinderbetreuung wird doch vom jobcenter übernommen. Glaube khaleesi hat da recht.
Musst halt nen Antrag beim jc stellen.
Leonie_Chrissi
55 Beiträge
20.12.2014 13:11
das JC zahlt keine Betreuung auch wenn das immer alle denken. Das ist nur der Fall, wenn man in Umschulung oder anderen längeren Maßnahmen steckt und dann Pauschal bis 130 €.

Aber beim JA kannst du eine Zuschuss dazu beantragen. Bei uns in Sachsen bekommen Arbeitssuchende den Halbtagsplatz komplett übernommen und zu Ganztag musst du "nur" 23 Euro zu zahlen. Für Tagesmütter zahlt das JA ja sicher auch Zuschüsse.
imo2009
16543 Beiträge
29.12.2014 22:14
da du h4 bekommst bezahlt ja das amt die betreuungskosten.dann kannste nichts geltend machen,hast ja keine ausgaben.
wenn du nichts bekommen würdest und die kosten allein tragen müsstest,müsstest du theoretisch alles was über 50 € ( ohne essengeld ) anteilmässig gemeinsam mit dem vater zahlen.50 € für betreuungsgeld sind im unterhalt schon enthalten.aber wie gesagt,theoretisch.....praktisch wirst du nichts bekommen,ausser du klagst es mit hilfe eines anwaltes ein.
imo2009
16543 Beiträge
29.12.2014 22:18
Zitat von Leonie_Chrissi:

das JC zahlt keine Betreuung auch wenn das immer alle denken. Das ist nur der Fall, wenn man in Umschulung oder anderen längeren Maßnahmen steckt und dann Pauschal bis 130 €.

Aber beim JA kannst du eine Zuschuss dazu beantragen. Bei uns in Sachsen bekommen Arbeitssuchende den Halbtagsplatz komplett übernommen und zu Ganztag musst du "nur" 23 Euro zu zahlen. Für Tagesmütter zahlt das JA ja sicher auch Zuschüsse.
in sachsen bezahlt dass amt den kigaplatz den man braucht komplett sobald man h4 bekommt.und essengeld kann man übers bildungspaket beantragen,dann zahlt man nur 1 € / tag.
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