Mütter- und Schwangerenforum

mietvertag auf 5 jahre

16.04.2012 21:59
Weiß nicht, ob hier hier richtig bin...

meine Frage ist bloß, ob sich jemand mit Mietrecht auskennt und mir sagen kann, ob ein 5 Jahres Vertrag einer Mietwohnung überhaupt noch rechtens ist? Oder ob ich nun genauso eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, da sich da ja in den letzten Jahren was geändert hat mit den Jahresverträgen.
mell85
4226 Beiträge
16.04.2012 22:04
Ich meine es ist rechtens... Sowas würde ich aber niemals eingehen!!!
Und kündigen kann man auch erst nach 5 Jahren dann.
Vielleicht gibt es Sonderregelungen, aber das weiß ich nicht!
16.04.2012 22:10
Mein Freund hat das 2009 unterschieben, aber wenn man das mal googelt dann steht da auch mal das mal das.
Und angeblich ist es nicht mehr rechtens.
Was glaubt man nun, ich gehe morgen früh hier bei mir zum Anwalt und lass mich beraten...
mell85
4226 Beiträge
16.04.2012 22:15
Ja lass mal einen Anwalt drauf schauen!
Mocca
4459 Beiträge
16.04.2012 22:15
Ich würde damit mal zum Mieterbund gehen.
Wir sind da eingetreten kurz bevor wir umgezogen sind und die Wohnung gekündigt haben. Da kostete die größter Mitgliedschaft irgendwas bei 80 Euro pro Jahr und das war bisher jeden Cent wert!
Die können Dir das sofort beantworten und übernehmen ggf. sogar die Korrespondenz mit dem Vermieter - echt deluxe!
16.04.2012 22:16
Ja muss da mal hin... ärger mich gerade echt darüber...
Jule-Maus
9186 Beiträge
17.04.2012 07:38
wir hatten das auch.. mit staffelmiete.. >_> aber das würden nie wieder machen..
jedenfalls stand bei usnrem mietvertrag gott sei dank drinne, dass wir von den mindestens 5 jahren 1 jahr in der wohnung wohnen müssen und dann ganz normal mit 3 monaten kündigungsfrist kündigen können.. wir haben das jahr dort gewohnt und sind dann umgezogen..
denke, dass ist schon ncoh irgendwo rechtens.. aber mieterbund oder anwalt is nei verkehrt^^
Yogi_Baer
39802 Beiträge
17.04.2012 07:41
es ist rechtens, wir vermieten auch selber und wenn so was eben unterschrieben wurde dann muss man sich dran halten, aber dennoch solltest du einen Anwalt fragen weil es einige Ausnahmen mittlerweile gibt- Solltet ihr selber einen nachmieter finden können dann könnt ihr den vermieter nach einem Aufhebungsvertrag fragen
17.04.2012 08:14
Zitat von finni2011:

Weiß nicht, ob hier hier richtig bin...

meine Frage ist bloß, ob sich jemand mit Mietrecht auskennt und mir sagen kann, ob ein 5 Jahres Vertrag einer Mietwohnung überhaupt noch rechtens ist? Oder ob ich nun genauso eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe, da sich da ja in den letzten Jahren was geändert hat mit den Jahresverträgen.


Ich hatte das Problem auch. Mietvertrag auf 4 Jahre, wir konnten frühestens 3 Jahre vorher ausziehen. Sie sagten, sie würden sich auf einen Aufhebungsvertrag einlassen- haben aber alle potenziellen Nachmieter abgelehnt.
War sogar beim Mieterbund- Mietvertrag musste leider so eingehalten werden.
Da kann man nur auf die Kolanz des Vermieters hoffen.
Jetzt bin ich schlauer!
19.04.2012 18:38
Sooooo jetzt bi ich schlauer!
Der Vermieter steht nicht im Recht, wir haben ganz normal 3 Monate Kündigungsrecht! Wenn er 5 jahre will, DANN NUR wenn er danach die Wohnung in Eigen nehmen will, Bauarbeiten kommen, etc. und das muss im Mietvertrag stehen!!! Tut es nicht, kein Grund, nichts. Also steht fest, dass wir raus können!
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