Lohnpfändung - wer kennt sich aus?
23.10.2013 23:43
Hallo zusammen,
die Angelegenheit ist mir ein bisschen peinlich, deshalb die anonym-Funktion...
Derzeit bin ich noch bis Oktober 2014 in Elternzeit, werde aber im November und Dezember 2013 bei meinem AG 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, mein Mann hat in diesem Zeitraum Elternzeit (und beide müssen wir unsere Maus ja nicht bespaßen).
Meinem AG liegt eine Lohnpfändung vor.... greift die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung??? Oder komm ich bei diesen beiden - ohnehin geschmälerten Gehältern - drumrum? Kennt sich da wer aus? Oder weiß jemand, wer mir da Auskunft geben kann???
Danke für Eure Hilfe!
die Angelegenheit ist mir ein bisschen peinlich, deshalb die anonym-Funktion...
Derzeit bin ich noch bis Oktober 2014 in Elternzeit, werde aber im November und Dezember 2013 bei meinem AG 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, mein Mann hat in diesem Zeitraum Elternzeit (und beide müssen wir unsere Maus ja nicht bespaßen).
Meinem AG liegt eine Lohnpfändung vor.... greift die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung??? Oder komm ich bei diesen beiden - ohnehin geschmälerten Gehältern - drumrum? Kennt sich da wer aus? Oder weiß jemand, wer mir da Auskunft geben kann???
Danke für Eure Hilfe!
24.10.2013 00:53
Es gibt eine lohnpfändungsgrenze die bei, glaub ich, 980 euro liegt. Allerdings weiss ich nicht wie fas gerechnet wird mit der Elterzeit und inwieweit der Partner eingerechnet witd
24.10.2013 05:45
Zitat von Anonym 160434:es gibt eine grenze du musst mal im internet schauen,es kommt darauf an ob du verheiratet bist oder nur zusammen lebt unverheiratet mit einem kind liegt die grenze bei 1400 für eine person.verheiratet mit kind isf sie dann höher bei googel findest
Hallo zusammen,
die Angelegenheit ist mir ein bisschen peinlich, deshalb die anonym-Funktion...
Derzeit bin ich noch bis Oktober 2014 in Elternzeit, werde aber im November und Dezember 2013 bei meinem AG 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, mein Mann hat in diesem Zeitraum Elternzeit (und beide müssen wir unsere Maus ja nicht bespaßen).
Meinem AG liegt eine Lohnpfändung vor.... greift die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung??? Oder komm ich bei diesen beiden - ohnehin geschmälerten Gehältern - drumrum? Kennt sich da wer aus? Oder weiß jemand, wer mir da Auskunft geben kann???
Danke für Eure Hilfe!
24.10.2013 05:46
Zitat von Anonym 160434:findest du die tabelle.
Hallo zusammen,
die Angelegenheit ist mir ein bisschen peinlich, deshalb die anonym-Funktion...
Derzeit bin ich noch bis Oktober 2014 in Elternzeit, werde aber im November und Dezember 2013 bei meinem AG 30 Stunden in Teilzeit arbeiten, mein Mann hat in diesem Zeitraum Elternzeit (und beide müssen wir unsere Maus ja nicht bespaßen).
Meinem AG liegt eine Lohnpfändung vor.... greift die auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung??? Oder komm ich bei diesen beiden - ohnehin geschmälerten Gehältern - drumrum? Kennt sich da wer aus? Oder weiß jemand, wer mir da Auskunft geben kann???
Danke für Eure Hilfe!
24.10.2013 09:30
Zitat von JanaPinter:
findest du die tabelle.
"Zum 1. Juli 2013 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.028,89 Euro auf nunmehr 1.045,04 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person. "
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/lohn pfaendung-neue-lohnpfaendungsgrenzen-zum-172013-be achten_218_173632.html
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