Mütter- und Schwangerenforum

Lohn-und Gehaltsbuchhalter hier? Brauche mal dringend hilfe...

Naddy
2222 Beiträge
18.09.2012 21:56
Hallo Mädels,

ich mache gerade bei der DAA eine Weiterbildung zur Lohn-und Gehaltsbuchhalterin. Ich muss das im Selbststudium machen, da sitzen zwar immer Dozenten, aber so richtig wissen die auch nich, was Sache ist.
Jetzt hänge ich an einem Thema und bin mir nicht sicher, ob ich das Richtig verstanden habe.

Also es geht um die Versteuerung einer Betriebsveranstaltung.

Gehen wir mal davon aus, dass die Kosten pro Person 130,- € betragen, die steuerfreie Grenze ist somit überschritten und der gesamte Betrag muss versteuert werden.
Jetzt hat der AG die Möglichkeit dies pauschal zu versteuern mit den 25% --> hier meine Fragen:
1. wenn der AG dies tut, wird dann trotzdem noch was auf den AN umgelegt oder ist die steuerschuld damit abgegolten? (bei mir in den Unterlagen heißt es nämlich immer es zählt dann zum steuerpflichiger Arbeitslohn
2. wenn der AG nicht pauschal besteuert, wie wird das dann auf den einzelnen AN umgelegt? Jeweils die 130,- € auf das Brutto des AN und dann eben steuer-und sozialversicherungs Technisch abgeführt

Ich bin echt ratlos und weder einer der tollen Dozenten noch gidf.de konnten mir wirklich eine verständliche Antwort liefern

Vielleicht hab ich ja hier Glück Danke schonmal

18.09.2012 22:16
1. die steuerschuld ist mit den 25% abgegolten. Entweder führt der Arbeitgeber für solche Sachen ein gesondertes Lohnkonto, wo er nur diese Pauschalsteuer für die Betriebsfeier abrechnet, oder er schlägt jedem einzelnen Arbeitnehmer die 130 Euro brutto oben drauf, versteuert sie pauschal und zieht netto die 130 Euro wieder ab. Somit ist das für den Arbeitnehmer ne Nullnummer.
Naddy
2222 Beiträge
18.09.2012 22:27
Zitat von Smartie:

1. die steuerschuld ist mit den 25% abgegolten. Entweder führt der Arbeitgeber für solche Sachen ein gesondertes Lohnkonto, wo er nur diese Pauschalsteuer für die Betriebsfeier abrechnet, oder er schlägt jedem einzelnen Arbeitnehmer die 130 Euro brutto oben drauf, versteuert sie pauschal und zieht netto die 130 Euro wieder ab. Somit ist das für den Arbeitnehmer ne Nullnummer.



Dankeschön, also das erste hab ich jetzt verstanden
wenn er es dem AN drauf schlägt, dann hat er aber doch nur ca. 80,- € mehr netto und würde somit 50,- € miese machen, oder wie ist das?
Oh man, da ich das Thema heute schon 30 mal durchgekaut habe, steh ich echt auf´m Schlauch
18.09.2012 22:31
Zitat von Naddy:

Zitat von Smartie:

1. die steuerschuld ist mit den 25% abgegolten. Entweder führt der Arbeitgeber für solche Sachen ein gesondertes Lohnkonto, wo er nur diese Pauschalsteuer für die Betriebsfeier abrechnet, oder er schlägt jedem einzelnen Arbeitnehmer die 130 Euro brutto oben drauf, versteuert sie pauschal und zieht netto die 130 Euro wieder ab. Somit ist das für den Arbeitnehmer ne Nullnummer.



Dankeschön, also das erste hab ich jetzt verstanden
wenn er es dem AN drauf schlägt, dann hat er aber doch nur ca. 80,- € mehr netto und würde somit 50,- € miese machen, oder wie ist das?
Oh man, da ich das Thema heute schon 30 mal durchgekaut habe, steh ich echt auf´m Schlauch

nein nein.. das läuft abrechnungstechnisch im prinzip wie bei den geringfügig beschäftigten (400 euro jobs)
es werden zwar die 130 auf den bruttolohn (nehmen wir mal 1.500 an) raufgeschlagen, ab nach individueller lohnsteuerklasse wird nur der normale bruttolohn (in diesem angenommenen fall 1.500) versteuert. die 130 werden pauschal mit 25% vom arbeitgeber versteuert.
und damit der arbeitnehmer nicht die feier PLUS die 130 euro bekommt, werden ihm die 130 euro netto wieder abgezogen.
Naddy
2222 Beiträge
18.09.2012 22:38
Jetzt isses angekommen
Ich hätte schon heute vormittag mal hier fragen sollen, dann hätte mich diese blöde Versteuerung nicht bis heute Abend verfolgt
Danke, danke, danke
18.09.2012 22:51
super.. und wenn es jetzt noch logisch für dich ist, umso besser.
nun kannst du beruhigt schlafen gehen
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