Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung während Schwangerschaft

Steffüüü
847 Beiträge
16.02.2012 18:47
Hallo,

heute Mittag wurde uns mitgeteilt das unser Büro in Deutschland geschlossen wird und alle hiesigen Mitarbeiter entlassen werden. Dies betrifft somit auch mich und meinen Lebensgefährten.
Sie durften mir keine Kündigung noch nicht aushändigen, wegen der Schwangerschaft - allerdings wurde eine Antrag bei irgendeiner Behörde gestellt, dass die mich in der SS kündigen können und da es nunmal das gesamte Büro betrifft, gehe ich davon aus, dass die Kündigung auch wirksam ist/wird. Ich hoffe halt aktuell noch, dass sich das noch etwas hinzieht und die mich erst zu Ende Mai / Juni kündigen können.

Ich habe allerdings schon einige Fragen und vllt. kennt sich ja jemand aus. (Arbeitsamt hab ich schon angerufen, die können mir erst mehr sagen, wenn ich die schriftliche Kündigung habe).

Wenn die Kündigung eintrifft und diese erst kurz vor dem Mutterschutz in Kraft tritt, ändert sich doch eigentlich noch nichts an dem geld, welches ich in der Elternzeit erhalte, oder?
Gelte ich in der Elternzeit bereits als Arbeitssuchend oder kann ich das Jahr dennoch in "Ruhe" genießen?
Steht mir nach dem Elternjahr noch das normale Arbeitslosengeld zu oder rutsche ich durch das Jahr direkt in Harz 4 ?
Wenn ich wegziehe in ein anderes Bundesland, steht mir dennoch das gleiche zu, wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld?

LG
Mutterdingsi
18238 Beiträge
16.02.2012 18:48
oh nein! das tut mir so leid.
ich schubs dich mal, weil ich dir nicht raten kann
Curleysue
10272 Beiträge
16.02.2012 18:58
also das elterngeld errechnet sich aus dem einkommen der letzten 12 monate vor der geburt. also dürftest du keine einbuße haben. in dem jahr elternzeit bist du in elternzeit und noch nicht arbeitssuchend. man muss sich 1-2 monate vor ende des elternjahres beim amt melden, damit du pünktlich danach geld bekommst, wenn du noch keine neue arbeit hast. du bekommst nach dem jahr elternzeit ganz normal 1 jahr arbeitslosengeld und danach erst hartz4.
Hasi021
178 Beiträge
16.02.2012 19:12
Da würde ich zum Arbeitsgericht gehen. Weil das darf dei Arbeitgeber nicht. Du kast höchsten Kündigungsschutz in der ss. Ich habe mich da auch vorher informiert. Kannst mich ja informieren wenn du mehr weißt.
Leseratte-Brianna
26552 Beiträge
16.02.2012 19:15
müssen die dir nicht nen job in nem anderen Büro in der Firma zuweisen zumindest auf dem Papier bis Mutterschutz usw. rum sind? kann mir nicht vorstellen das es für die da ein schlupfloch gibt ...es sei denn sie machen ganz dicht also die ganze Firma...
16.02.2012 19:15
Hey das tut mir leid für dich.
Macht denn die gnaze Firma zu oder ist es nur ein Teilbereich der aufgelöst wird?
Steffüüü
847 Beiträge
16.02.2012 19:30
Das Büro war das einzige in Deutschland. Die Firma hat mehrere Sitze in anderen Ländern. Aber das deutsche war eine eigenständige GmbH und somit können auch mich einfach feuern bzw. brauchen diese Bescheinigung von irgendeiner staatlichen Stelle... unser Vorgesetzer hatte natürlich heute den Anwalt unseres deutschen Büros dabei und der hatte uns das erklärt (sind nen kleines Büro mit gerade mal 7 Mitarbeitern). Er meinte, dass es wohl bis zu 4 Wochen dauern kann, bis die Bescheid und ich meine Kündigung bekomme.
KittyKat
5220 Beiträge
16.02.2012 19:42
Dein Elterngeld errechnet sich aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate. Wenn du in Elternzeit bist, bist du nicht arbeitslos und demzufolge auch nicht arbeitssuchend oder ähnliches. Wenn du nach dem Jahr Elternzeit ALG 1 haben willst, musst du dich kurz vor Ablauf der Elternzeit beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Dann bekommst du 12 Monate ALG1. Allerdings muss in der Zeit die Kinderbetreuung sichergestellt sein. Ob und wie das AA das prüft, ist wohl von Amt zu Amt unterschiedlich. Du musst aber damit rechnen, dass sie dir jederzeit einen Termin geben können und auch Kurse o.ä. Umzug in ein anderes Bundesland ändert nichts, du musst dich nur neu beim AA melden.
nadine3001
456 Beiträge
16.02.2012 19:44
Zitat von Steffüüü:

Das Büro war das einzige in Deutschland. Die Firma hat mehrere Sitze in anderen Ländern. Aber das deutsche war eine eigenständige GmbH und somit können auch mich einfach feuern bzw. brauchen diese Bescheinigung von irgendeiner staatlichen Stelle... unser Vorgesetzer hatte natürlich heute den Anwalt unseres deutschen Büros dabei und der hatte uns das erklärt (sind nen kleines Büro mit gerade mal 7 Mitarbeitern). Er meinte, dass es wohl bis zu 4 Wochen dauern kann, bis die Bescheid und ich meine Kündigung bekomme.


Ich denke aber mal, das dein Chef (bzw. deine Firma) dir bis zum beginn des Mutterschutzes das normale Gehalt zahlen muss und die Kündigung erst nachdem Mutterschutz, d.h. nach 8 Wochen der Entbindung gültig ist. Und damit kann man gerade so leben.

Drück dir ganz doll die Daumen, das er es nicht schafft mit der Kündigung!

LG Nadine
16.02.2012 19:45
Zitat von Leseratte-Brianna:

müssen die dir nicht nen job in nem anderen Büro in der Firma zuweisen zumindest auf dem Papier bis Mutterschutz usw. rum sind? kann mir nicht vorstellen das es für die da ein schlupfloch gibt ...es sei denn sie machen ganz dicht also die ganze Firma...
Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren aussgesprochen werden.
16.02.2012 19:46
Zitat von Hasi021:

Da würde ich zum Arbeitsgericht gehen. Weil das darf dei Arbeitgeber nicht. Du kast höchsten Kündigungsschutz in der ss. Ich habe mich da auch vorher informiert. Kannst mich ja informieren wenn du mehr weißt.
Falsch , begründung siehe in meinem Vorherigen Beitrag
16.02.2012 19:47
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Leseratte-Brianna:

müssen die dir nicht nen job in nem anderen Büro in der Firma zuweisen zumindest auf dem Papier bis Mutterschutz usw. rum sind? kann mir nicht vorstellen das es für die da ein schlupfloch gibt ...es sei denn sie machen ganz dicht also die ganze Firma...
Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren aussgesprochen werden.

aber es nützt einem ja nix wenn der ganze firmensitz im land geschlossen wird, da wird es für den arbeitgeber ja schwer eine schwangere woanders unter zu bringen, und ich denke das es für solche Fälle auch Richtlinien, oder Gesetze gibt.
16.02.2012 19:56
Zitat von Mamsell_Gwyn:

Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Leseratte-Brianna:

müssen die dir nicht nen job in nem anderen Büro in der Firma zuweisen zumindest auf dem Papier bis Mutterschutz usw. rum sind? kann mir nicht vorstellen das es für die da ein schlupfloch gibt ...es sei denn sie machen ganz dicht also die ganze Firma...
Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren aussgesprochen werden.

aber es nützt einem ja nix wenn der ganze firmensitz im land geschlossen wird, da wird es für den arbeitgeber ja schwer eine schwangere woanders unter zu bringen, und ich denke das es für solche Fälle auch Richtlinien, oder Gesetze gibt.
Für solche fälle muss die Aufsaichtsbehörde ja die Kündigung auch genemigen, eh sie ausgesprochen wird.
16.02.2012 19:57
Zitat von Mamsell_Gwyn:

Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Leseratte-Brianna:

müssen die dir nicht nen job in nem anderen Büro in der Firma zuweisen zumindest auf dem Papier bis Mutterschutz usw. rum sind? kann mir nicht vorstellen das es für die da ein schlupfloch gibt ...es sei denn sie machen ganz dicht also die ganze Firma...
Nur in ganz engen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann eine Kündigung gegenüber einer Schwangeren aussgesprochen werden.

aber es nützt einem ja nix wenn der ganze firmensitz im land geschlossen wird, da wird es für den arbeitgeber ja schwer eine schwangere woanders unter zu bringen, und ich denke das es für solche Fälle auch Richtlinien, oder Gesetze gibt.
Für solche fälle muss die Aufsichtsbehörde ja die Kündigung auch genemigen, eh sie ausgesprochen wird. Ohne diese Genehmigung, dürfte man sie nicht kündigen
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