Krankenkassen erhöhen Beiträge
04.02.2010 09:00
Hallo,
ich hab gestern erfahren, dass ich monatlich 8 EUR mehr Beiträge zahlen muss.
Mich interessiert ob ihr auch schon bescheid bekommen habt und wenn ja, um vieviel sich bei euch die Beiträge erhöhen.
Danke
LG
Daniel
ich hab gestern erfahren, dass ich monatlich 8 EUR mehr Beiträge zahlen muss.
Mich interessiert ob ihr auch schon bescheid bekommen habt und wenn ja, um vieviel sich bei euch die Beiträge erhöhen.
Danke
LG
Daniel
04.02.2010 09:09
Wir haben einen Bescheid bekommen (schon vor nem Monat), dass unsere Kasse "selbstverständlich" nicht erhöht
hätte mich aber auch gewundert... seit alle angeglichen wurden, zahlen wir auch mehr
hätte mich aber auch gewundert... seit alle angeglichen wurden, zahlen wir auch mehr
04.02.2010 09:10
wir müssen auch die 8 euro zahlen. dachte ja das geht automatisch gleich vom lohn ab, aber nein, das muss man überweisen.
04.02.2010 09:40
ich muss das auch zahlen, daher wechsel ich die krankenkasse. was soll man denn noch alles zahlen??? 10 € praxisgebühr, dann noch 8 € und dann noch selbst die meisten medikamente zahlen. gehe eh nie zum arzt, außer für eine krankschreibung. nicht alle KK machen das mit den 8 €.
04.02.2010 09:43
Ich habe auch einen Brief gestern bekommen das ich 8 Euro mehr zahlen soll, bin bei der DAK. Habe aber nichts gelesen das ich das überwiesen soll.
Da ich jetzt in Elternzeit bin zwar noch nicht aber danach, mein Freund ist bei der Ikk die erhöhen nichts.
Da ich jetzt in Elternzeit bin zwar noch nicht aber danach, mein Freund ist bei der Ikk die erhöhen nichts.
04.02.2010 09:48
Achja, wir sind aktuell bei der BKK mobil oil (3 Personen). Meine Mama ist bei der Techniker, aber ich meine mich zu erinnern, dass die auch nicht erhöhen.
04.02.2010 10:06
Unsere KK erhöht die Beiträge auch nicht, wir sind bei der IKK, aber soweit ich weiß, erhöht die AOK auch nicht.
04.02.2010 10:22
Ich bin bei der AOK, habe bis jetzt auch noch nix bekommen. Dieser Zusatzbeitrag ist eine Frechheit, und ich befürchte, dass auf kurz oder lange ALLE Kassen erhöhen werden.
Soviel ich weiß, dürften die sogar einen prozentualen Abschlag vom Verdienst hernehmen. Dies kann unter Umständen bis zu 32 € ! monatlich sein.
Ungeheuerlich, wenn ich überlege dass ich jetzt schon mit normalen Kassenbeitrag + privater Zusatzversicherung schon monatlich mehr bezahle als mein Schatz mit seiner privaten Krankenversicherung und trotzdem noch weniger Leistungen habe als er. Von der Behandlung bei den Ärzten selbst mal ganz abgesehen!
Eine Frechheit. Die sollen diese blöde gesetzliche Einkommensgrenze abschaffen und jedem freistellen, ob er sich privat versichern will oder in der gesetzlichen bleiben möchte.
Und unser Mr. Best-Schwiegersohn-Gesundheitsminister im Asian-Style macht mal wieder gar nix. Wie die Politiker halt so sind.
Habe dem Gesundheitsministerum mal ne Email geschrieben und diese Antwort erhalten:
für Ihr Schreiben vom 26.01.2010 danke ich Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Minister nicht selbst antwortet. Angesichts der vielfältigen Aufgaben unseres Hauses und der damit verbundenen Verpflichtungen von Bundesminister Dr. Philipp Rösler wird er bei der Beantwortung der zahlreich eingehenden Bürgerbriefe durch ein Team unterstützt. Dies kommt den Bürgern in den meisten Fällen in Form einer zügigen Antwort auf ihre Fragen zugute. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung erwarten die Krankenkassen Einnahmeausfälle, die teilweise durch einen um 3,9 Mrd. Euro erhöhten Bundeszuschuss aus Steuermitteln aufgefangen werden. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Bundeszuschuss für das Jahr 2010 von 5,5 Mrd. Euro auf 11,8 Mrd. Euro erhöht. Durch die nun festgelegte Erhöhung um 3,9 Mrd. Euro beträgt der Bundeszuschuss insgesamt 15,7 Mrd. Euro.
Kommt eine Krankenkasse mit ihren finanziellen Mitteln nicht aus, muss sie zunächst ihre Effizienzreserven ausschöpfen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser kann bis zu 8 Euro, ohne Einkommensprüfung der Versicherten, oder bis zu 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen. Für mitversicherte Kinder oder Ehepartner zahlen Mitglieder keinen Zusatzbeitrag.
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben bzw. die Erhöhung nicht wirksam. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse ihre Versicherten auf die Möglichkeit des Krankenkassenwechsels hinweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht berechtigt, die Entscheidung einer Krankenkasse zu überprüfen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist dies das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn. Bei allen übrigen Krankenkassen ist das jeweilige Gesundheits- bzw. Sozialministerium des Bundeslandes zuständig, in dem die Krankenkasse ihren Hauptsitz inne hat.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Im Prinzip wieder mit vielen Worten nichts wirklich hilfreiches gesagt. Wie die Politik halt mal so ist. Kein Wunder, dass kaum einer mehr wählen geht.
Soviel ich weiß, dürften die sogar einen prozentualen Abschlag vom Verdienst hernehmen. Dies kann unter Umständen bis zu 32 € ! monatlich sein.
Ungeheuerlich, wenn ich überlege dass ich jetzt schon mit normalen Kassenbeitrag + privater Zusatzversicherung schon monatlich mehr bezahle als mein Schatz mit seiner privaten Krankenversicherung und trotzdem noch weniger Leistungen habe als er. Von der Behandlung bei den Ärzten selbst mal ganz abgesehen!
Eine Frechheit. Die sollen diese blöde gesetzliche Einkommensgrenze abschaffen und jedem freistellen, ob er sich privat versichern will oder in der gesetzlichen bleiben möchte.
Und unser Mr. Best-Schwiegersohn-Gesundheitsminister im Asian-Style macht mal wieder gar nix. Wie die Politiker halt so sind.
Habe dem Gesundheitsministerum mal ne Email geschrieben und diese Antwort erhalten:
für Ihr Schreiben vom 26.01.2010 danke ich Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Minister nicht selbst antwortet. Angesichts der vielfältigen Aufgaben unseres Hauses und der damit verbundenen Verpflichtungen von Bundesminister Dr. Philipp Rösler wird er bei der Beantwortung der zahlreich eingehenden Bürgerbriefe durch ein Team unterstützt. Dies kommt den Bürgern in den meisten Fällen in Form einer zügigen Antwort auf ihre Fragen zugute. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung erwarten die Krankenkassen Einnahmeausfälle, die teilweise durch einen um 3,9 Mrd. Euro erhöhten Bundeszuschuss aus Steuermitteln aufgefangen werden. Die Bundesregierung hatte im Rahmen des Konjunkturpaketes II den Bundeszuschuss für das Jahr 2010 von 5,5 Mrd. Euro auf 11,8 Mrd. Euro erhöht. Durch die nun festgelegte Erhöhung um 3,9 Mrd. Euro beträgt der Bundeszuschuss insgesamt 15,7 Mrd. Euro.
Kommt eine Krankenkasse mit ihren finanziellen Mitteln nicht aus, muss sie zunächst ihre Effizienzreserven ausschöpfen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser kann bis zu 8 Euro, ohne Einkommensprüfung der Versicherten, oder bis zu 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen. Für mitversicherte Kinder oder Ehepartner zahlen Mitglieder keinen Zusatzbeitrag.
Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherte kann kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung wird der Zusatzbeitrag nicht erhoben bzw. die Erhöhung nicht wirksam. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse ihre Versicherten auf die Möglichkeit des Krankenkassenwechsels hinweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht berechtigt, die Entscheidung einer Krankenkasse zu überprüfen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist dies das Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn. Bei allen übrigen Krankenkassen ist das jeweilige Gesundheits- bzw. Sozialministerium des Bundeslandes zuständig, in dem die Krankenkasse ihren Hauptsitz inne hat.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Im Prinzip wieder mit vielen Worten nichts wirklich hilfreiches gesagt. Wie die Politik halt mal so ist. Kein Wunder, dass kaum einer mehr wählen geht.
04.02.2010 10:30
Wer sich über die Erhöhung ärgert kann auch was dagegen tun. Neben Zahlungsverweigerung kann man auch einfach die Kasse wechseln. Denke wenn genügend Leute das konsequent tun, wird es was bringen.
Hier Infos dazu:
Sonderkündigungsrech t
Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre
Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Krankenkassen zuvor gezahlte Prämien streichen oder kürzen.
Die Kasse muss vier Wochen, bevor sie den
Zusatzbeitrag erhebt, die Versicherten darüber informieren. Bis zum ersten Erheben des Beitrages können die Versicherten kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende des folgenden, zweiten Monats wirksam. Wer beispielsweise im Februar kündigt, kann im Mai in eine neue Kasse eintreten. Innerhalb von zwei Wochen muss die Versicherung die Kündigung bestätigen.
Wer gekündigt hat, muss keine Zusatzbeiträge bezahlen, auch wenn sie - wie in den aktuellen Fällen - rückwirkend erhoben werden. Das heißt: Selbst wenn ich erst im Mai in eine neue Kasse wechsele, kein mir der Beitrag nicht für Januar bis
April berechnet werden. Immerhin mindestens 32 €!!!!
Nach dem Wechsel muss der Versicherte mindestens 18 Monate bei der neuen Krankenkasse bleiben. Es sei denn, die Versicherung verlangt später auch einen Zusatzbeitrag. Dann greift das Sonderkündigungsrecht.
Hier Infos dazu:
Sonderkündigungsrech t
Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre
Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Krankenkassen zuvor gezahlte Prämien streichen oder kürzen.
Die Kasse muss vier Wochen, bevor sie den
Zusatzbeitrag erhebt, die Versicherten darüber informieren. Bis zum ersten Erheben des Beitrages können die Versicherten kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende des folgenden, zweiten Monats wirksam. Wer beispielsweise im Februar kündigt, kann im Mai in eine neue Kasse eintreten. Innerhalb von zwei Wochen muss die Versicherung die Kündigung bestätigen.
Wer gekündigt hat, muss keine Zusatzbeiträge bezahlen, auch wenn sie - wie in den aktuellen Fällen - rückwirkend erhoben werden. Das heißt: Selbst wenn ich erst im Mai in eine neue Kasse wechsele, kein mir der Beitrag nicht für Januar bis
April berechnet werden. Immerhin mindestens 32 €!!!!
Nach dem Wechsel muss der Versicherte mindestens 18 Monate bei der neuen Krankenkasse bleiben. Es sei denn, die Versicherung verlangt später auch einen Zusatzbeitrag. Dann greift das Sonderkündigungsrecht.
08.02.2010 01:00
Ich bin bei der TKK, Techniker und sehr zufrieden.
Sollten Die nach einem Jahr doch erhöhen werde ich trotzdem da bleiben.
Habe in meiner Schwangerschaft auch die Blutuntersuchung bezahlt. Super!! Und Kostenlose Rufnummer rund um die Uhr!!!
Sollten Die nach einem Jahr doch erhöhen werde ich trotzdem da bleiben.
Habe in meiner Schwangerschaft auch die Blutuntersuchung bezahlt. Super!! Und Kostenlose Rufnummer rund um die Uhr!!!
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