Mütter- und Schwangerenforum

können beide eltern elterngeld beantragen???

neumama2012
378 Beiträge
22.02.2013 08:31
hallo

frage steht ja oben.

wir gehen beide arbeiten
mutter teilzeitausbildung
vater vollzeit
22.02.2013 08:35
Ja, können beide beantragen. Aber logischerweise net für den gleichen Zeitraum.
22.02.2013 08:40
doch, auch für den selben zeitraum aber es sind insgesammt dennoch nur 14 monate... sprich, beide 7 monate zb... oder einer 5 und einer 9 monate... oderoder
22.02.2013 08:43
Ja und auch zur gleichen Zeit mein Mann hat 6 Monate Elternzeit genommen und ich so gesehen 8 Monate zumindest in denen ich Geld bekomme zuhause bleibe ich noch etwas länger dafür reicht es auch einen Antrag auszufüllen, da kann man es für beide Partner angeben.
Jani85
27577 Beiträge
22.02.2013 08:48
mein mann ist auch in elternzeit gegangen. Zusammen at man 14 monate (einer max 12) mein Mann ist den 1. und den 13. LM zuhause geblieben.
neumama2012
378 Beiträge
22.02.2013 09:03
Zitat von Jani85:

mein mann ist auch in elternzeit gegangen. Zusammen at man 14 monate (einer max 12) mein Mann ist den 1. und den 13. LM zuhause geblieben.

bei uns bleibt ja keiner zuhause wie gesagt wir gehen beide arbeiten
annam
3163 Beiträge
22.02.2013 09:09
Zitat von neumama2012:

Zitat von Jani85:

mein mann ist auch in elternzeit gegangen. Zusammen at man 14 monate (einer max 12) mein Mann ist den 1. und den 13. LM zuhause geblieben.

bei uns bleibt ja keiner zuhause wie gesagt wir gehen beide arbeiten


Wenn dein Mann Vollzeit arbeitet, könnt ihr für ihn kein Elterngeld beantragen. Das geht nur, wenn er zu Hause bleibt oder unter bestimmten Bedingungen Teilzeit arbeitet. Das gleiche gilt auch für dich.
wolkenschaf
11986 Beiträge
22.02.2013 09:42
Zitat von neumama2012:

Zitat von Jani85:

mein mann ist auch in elternzeit gegangen. Zusammen at man 14 monate (einer max 12) mein Mann ist den 1. und den 13. LM zuhause geblieben.

bei uns bleibt ja keiner zuhause wie gesagt wir gehen beide arbeiten



Verstehe ich jetzt nicht. Ihr habt doch nur dann einen Anspruh auf Elterngeld, wenn ihr entweder wegen eures Kindes zuhause bleibt oder maximal 30 Stunden die Wohe arbeiten geht (also Teilzeit), Wenn ihr weiterhin beide voll arbeiten wollt, dann bekommt ihr auch kein Elterngeld. Es ist doch schließlich eine Ersatzleistung, für das Gehlt, was dann in dem Zeitrum wegfällt, in dem man nicht arbeiten geht...

Ihr könnt aber falls ihr zuhause bleiben wollt, auch für den gleichen Zeitraum Elterngeld beantragen, es bleiben aber insgedamt maximal 14 Monate, wenn ihr es euch teilt (einer max. 12 Monate, der andere mind. 2 Monate) oder eben 12 Monate, wenn nur einer in Elternzeit geht.
Jani85
27577 Beiträge
22.02.2013 21:50
ich blicks auch nicht so recht. Wenn ihr vollzeit arbeitet bekommt ihr kein Elterngeld. Man darf max30std arbeiten, aaaaber das wird dann voll angerechnet.
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