Kitakostenübernahme in Bayern Dauer bis Bescheid
10.06.2024 21:26
Einen wundervollen zusammen,
mein Partner und ich haben nun nach langen Wochen den Kindergeldzuschuss (diesen bereits Anfang April) und auch jetzt seit letzter Woche den positiven Bescheid über das Wohngeld erhalten.
Beide Anträge gingen am 12.3. und 14.3.2023 ein. Da ich Wert darauf lege, wenn ich Leistungen anfrage, waren natürlich alle Sachen komplett und nach sehr kurzer Zeit eben erster Antrag bestätigt. Für das Whng musste ich mehrfach Nachfragen (Man bot mir auch an alle 2 Wochen nachzufragen).
Und dann ging es ganz schnell und wir bekommen nun bis nä. Jahr das Wohnged und den KiGeZuSch für 6 Monate.
Nun werden in Bayern, da wir (traurig wenn beide Arbeitnehmer in Voll & TZ sind und Hilfen brauchen) nun offiziell als Bedürftig gelten, würden uns die Krippenkosten von ca 460€ auch übernommen werden.
Die Einrichtungsleitung hat morgen alle Unterlagen ferttig die ich Seitens der Kita benötige für Kitakosten und separat die Beiträge für das Mittagessen.
Da ich gebranntmarkt bin bezüglich der Wartezeit des zweiten Antrags wollte ich wissen ob ihr damit Erfahrung habt ob es wieder so lange dauern könnte.
Natürlich bin ich und mein Partner sehr sehr Dankbar das wir Unterstützung bekommen, denn die Beiträge für Krippe tun aktuell in diesen Zeiten verdammt weh und würde uns wirklich massivs entlasten.
Auch wissen wir das es Rückwirkend ab Wohngeld/KiGeZusch zurückgezahlt wird was bereits an Beiträge gezahlt wird.
Damit kann ich schonmal einen großen Teil eines Privatkredites zurückzahlen den ich ebenfalls aufnehmen musste für ein, zumindest kleines Auto.
Wer sich dazu nicht öffentlich äussern möchte, ich kann leider nicht Anonym wählen, darf sich gerne diskret und wirklich dirskret , privat bei mir melden. Ich weis das man nicht gerne "hausieren" geht, wenn man Unterstützung benötigt.
ich bedanke mich sehr bei euch. Vielen Dank.
mein Partner und ich haben nun nach langen Wochen den Kindergeldzuschuss (diesen bereits Anfang April) und auch jetzt seit letzter Woche den positiven Bescheid über das Wohngeld erhalten.
Beide Anträge gingen am 12.3. und 14.3.2023 ein. Da ich Wert darauf lege, wenn ich Leistungen anfrage, waren natürlich alle Sachen komplett und nach sehr kurzer Zeit eben erster Antrag bestätigt. Für das Whng musste ich mehrfach Nachfragen (Man bot mir auch an alle 2 Wochen nachzufragen).
Und dann ging es ganz schnell und wir bekommen nun bis nä. Jahr das Wohnged und den KiGeZuSch für 6 Monate.
Nun werden in Bayern, da wir (traurig wenn beide Arbeitnehmer in Voll & TZ sind und Hilfen brauchen) nun offiziell als Bedürftig gelten, würden uns die Krippenkosten von ca 460€ auch übernommen werden.
Die Einrichtungsleitung hat morgen alle Unterlagen ferttig die ich Seitens der Kita benötige für Kitakosten und separat die Beiträge für das Mittagessen.
Da ich gebranntmarkt bin bezüglich der Wartezeit des zweiten Antrags wollte ich wissen ob ihr damit Erfahrung habt ob es wieder so lange dauern könnte.
Natürlich bin ich und mein Partner sehr sehr Dankbar das wir Unterstützung bekommen, denn die Beiträge für Krippe tun aktuell in diesen Zeiten verdammt weh und würde uns wirklich massivs entlasten.
Auch wissen wir das es Rückwirkend ab Wohngeld/KiGeZusch zurückgezahlt wird was bereits an Beiträge gezahlt wird.
Damit kann ich schonmal einen großen Teil eines Privatkredites zurückzahlen den ich ebenfalls aufnehmen musste für ein, zumindest kleines Auto.
Wer sich dazu nicht öffentlich äussern möchte, ich kann leider nicht Anonym wählen, darf sich gerne diskret und wirklich dirskret , privat bei mir melden. Ich weis das man nicht gerne "hausieren" geht, wenn man Unterstützung benötigt.
ich bedanke mich sehr bei euch. Vielen Dank.
11.06.2024 06:33
Ich habe anonymes antworten frei geschalten. Ist daher jetzt möglich
11.06.2024 07:29
Nicht in Bayern aber in Brandenburg. Hier muss man dem Träger/der Einrichtung nur die Bescheide vorlegen und ist ab dem Tag der Antragstellung von den Gebühren befreit. Bei Essengelder muss man teilweise aber in Vorkasse gehen und sich dann das Geld beim Sozialamt zurückholen.
Generell stehen euch dann jetzt alle Leistungen von Bildung und Teilhabe zu, wird vorallem interessant wenn die Kinder in die Schule gehen.
Ich war jahrelang alleinerziehend und habe in der Zeit auch Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen. Ich war immer sehr dankbar dafür, denn nur so war es überhaupt möglich in Teilzeit arbeiten zugehen und am Nachmittag für meine Kinder da zu sein.
Generell stehen euch dann jetzt alle Leistungen von Bildung und Teilhabe zu, wird vorallem interessant wenn die Kinder in die Schule gehen.
Ich war jahrelang alleinerziehend und habe in der Zeit auch Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen. Ich war immer sehr dankbar dafür, denn nur so war es überhaupt möglich in Teilzeit arbeiten zugehen und am Nachmittag für meine Kinder da zu sein.
11.06.2024 08:59
Zitat von Seri20:
Nicht in Bayern aber in Brandenburg. Hier muss man dem Träger/der Einrichtung nur die Bescheide vorlegen und ist ab dem Tag der Antragstellung von den Gebühren befreit. Bei Essengelder muss man teilweise aber in Vorkasse gehen und sich dann das Geld beim Sozialamt zurückholen.
Generell stehen euch dann jetzt alle Leistungen von Bildung und Teilhabe zu, wird vorallem interessant wenn die Kinder in die Schule gehen.
Ich war jahrelang alleinerziehend und habe in der Zeit auch Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen. Ich war immer sehr dankbar dafür, denn nur so war es überhaupt möglich in Teilzeit arbeiten zugehen und am Nachmittag für meine Kinder da zu sein.
Liebe Seri,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
tatsächlich glaiube ich dass das im schönen Bayern wieder komplizierter läuft. Berlin & BrB sind das glaube ich tatsächlich vorreiter in Sachen Bürokratie.
ich warte jetzt mal auf eine Email mit den Unterlagen und hoffe dass das relativ zügig geht.
ja, das mit der Schule habe ich gelesen und tatsächlich ein Schulkind.
Mal schauen wie das im neuen Schuljahr ist, wenn das Kind in die 4. Klasse wechselt und dann wieder Materialien braucht.
Daswar auch letztes Jahr ärgerlich, da es hies, man kann Umschläge wiederverwenden etc um Neukauf zu vermeiden.
Blöd wenn von 14 Umschlägen einer tatsächlich passte.
Schulmaterial und dann noch Kopiergeld / Arbeitshefte ds bist du knapp 160-200 Euro los
Traurig eigentlich das man sich das als AN nicht mal so easy leisten kann.
12.06.2024 06:56
Zitat von Kutchipatchi:
Zitat von Seri20:
Nicht in Bayern aber in Brandenburg. Hier muss man dem Träger/der Einrichtung nur die Bescheide vorlegen und ist ab dem Tag der Antragstellung von den Gebühren befreit. Bei Essengelder muss man teilweise aber in Vorkasse gehen und sich dann das Geld beim Sozialamt zurückholen.
Generell stehen euch dann jetzt alle Leistungen von Bildung und Teilhabe zu, wird vorallem interessant wenn die Kinder in die Schule gehen.
Ich war jahrelang alleinerziehend und habe in der Zeit auch Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen. Ich war immer sehr dankbar dafür, denn nur so war es überhaupt möglich in Teilzeit arbeiten zugehen und am Nachmittag für meine Kinder da zu sein.
Liebe Seri,
vielen Dank für deine Rückmeldung.
tatsächlich glaiube ich dass das im schönen Bayern wieder komplizierter läuft. Berlin & BrB sind das glaube ich tatsächlich vorreiter in Sachen Bürokratie.
ich warte jetzt mal auf eine Email mit den Unterlagen und hoffe dass das relativ zügig geht.
ja, das mit der Schule habe ich gelesen und tatsächlich ein Schulkind.
Mal schauen wie das im neuen Schuljahr ist, wenn das Kind in die 4. Klasse wechselt und dann wieder Materialien braucht.
Daswar auch letztes Jahr ärgerlich, da es hies, man kann Umschläge wiederverwenden etc um Neukauf zu vermeiden.
Blöd wenn von 14 Umschlägen einer tatsächlich passte.
Schulmaterial und dann noch Kopiergeld / Arbeitshefte ds bist du knapp 160-200 Euro los
Traurig eigentlich das man sich das als AN nicht mal so easy leisten kann.
Wenn du Kinderzuschlag bekommst, bekommt ihr pro Schuljahr knapp 200€ für Schulbedarf pro Kind.
Genauso wie Schulausflüge und Klassenfahrten bezahlt werden. Das muss man nur unbedingt beantragen BEVOR man es selbst bezahlt hat. Rückwirkend bekommt man das Geld nicht mehr. Informier dich da mal zum Bildungs- und Teilhabepaket.
12.06.2024 13:59
Ich kann dir nichts generell zu Bayern sagen, aber in unserer Gemeinde wird man von den Kosten direkt beim Kostenträger, der Gemeinde, befreit. Das geht quasi sofort, das weiß aber eure Leitung mit sicherheit genauer.
25.06.2024 13:33
ich bedanke mich sehr bei euch.
Das Essen musste ich per Jobcenter machen (Fühlt sich auch komisch an, wenn man ja beidseitig regulär arbeitet, aber gut, es steht nunmal zu als geringverdiener).
Der Antrag liegt nun auch an der richtigen Stelle im Kreisjugendamt.
Das mit Ausflügen weis ich. Da stand oder steht tatsächlich jetz eine 1-wöchige fahrt an. Aber das übernimmt schon teilweise das KJA. Das Kind geht in eine integrative Betreuung, daher müssen wir die 100 euro selber bezahlen. Aber das ist okay. Schmarozzen möchte ich in keinem Fall.
Nochmal ein großés Danke für eure Zuschriften.
Das Essen musste ich per Jobcenter machen (Fühlt sich auch komisch an, wenn man ja beidseitig regulär arbeitet, aber gut, es steht nunmal zu als geringverdiener).
Der Antrag liegt nun auch an der richtigen Stelle im Kreisjugendamt.
Das mit Ausflügen weis ich. Da stand oder steht tatsächlich jetz eine 1-wöchige fahrt an. Aber das übernimmt schon teilweise das KJA. Das Kind geht in eine integrative Betreuung, daher müssen wir die 100 euro selber bezahlen. Aber das ist okay. Schmarozzen möchte ich in keinem Fall.
Nochmal ein großés Danke für eure Zuschriften.
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