Mütter- und Schwangerenforum

Kindesunterhalt! Wie lange?

Tascha
3611 Beiträge
05.11.2010 13:54
Ich hatte grad eine Unterhaltung mit meinem Mann, in der es darum ging das ein bekannter Unterhalt zahlt und die Tochter von ihm schon die 7. Lehre geschmissen hat. Nach beginn der Ausbildung seiner tochter bekam er ein schreiben das er keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Jetzt sagt der bekannte das er irgendwo mal gelesen hat das wenn man einmal vom Unterhalt befreit wurde es nicht mehr zahlen muss.
Jetzt hat er von seiner tochter ein schreiben bekommen das er gefälligst zahlen soll, da sie die 7. lehre geschmissen hat.
Ausserdem wird ihm von seiner Tochter gedroht, dass wenn er nicht zahlt sie ihm mit freunden die reifen aufschlitzt und so.
Man muss dazu sagen er ist psychisch labil und war schon in der psychatrie.
stimmt das? und was könnte er tun?
Tascha
3611 Beiträge
05.11.2010 14:00
Zitat von Tascha:

Ich hatte grad eine Unterhaltung mit meinem Mann, in der es darum ging das ein bekannter Unterhalt zahlt und die Tochter von ihm schon die 7. Lehre geschmissen hat. Nach beginn der Ausbildung seiner tochter bekam er ein schreiben das er keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Jetzt sagt der bekannte das er irgendwo mal gelesen hat das wenn man einmal vom Unterhalt befreit wurde es nicht mehr zahlen muss.
Jetzt hat er von seiner tochter ein schreiben bekommen das er gefälligst zahlen soll, da sie die 7. lehre geschmissen hat.
Ausserdem wird ihm von seiner Tochter gedroht, dass wenn er nicht zahlt sie ihm mit freunden die reifen aufschlitzt und so.
Man muss dazu sagen er ist psychisch labil und war schon in der psychatrie.
stimmt das? und was könnte er tun?


stimmt das?

und was könnte er generell tun?
imo2009
16543 Beiträge
05.11.2010 14:06
"Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden ?

Kinder haben solange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also auf eigenen Füßen stehen können. Umfasst sind die Kosten einer angemessenen Ausbildung. Dabei sind sowohl die Begabungen und Fähigkeiten des Kindes als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind trifft allgemein die Pflicht, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu verfolgen, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden . Ein so genanntes „Bummelstudium“ müssen die Eltern nicht finanzieren.

Im Normalfall besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Ausbildungsabschluss in einem Beruf. Was aber, wenn das Kind nach Abitur und Lehre noch ein Studium anhängen möchte? Auch in derartigen Fällen sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Studium mit der Ausbildung in einem engen zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht und die weiteren Kosten den Eltern wirtschaftlich zumutbar sind.

Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, müssen durch eine eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen."

was bei 7 angefangenen lehren is ? keine ahnung.kann er nur nen anwalt fragen.
Nina_Nekro
25217 Beiträge
05.11.2010 14:08
Mein Vater musste nicht mir für uns zahlen, als wir unsere Ausbildungen beendet hatten.
Aber wie es in diesem Fall aussieht,weiss ich nicht.
Da wird wohl nur ein Anwalt drüber Auskunft geben können.
Tascha
3611 Beiträge
05.11.2010 19:58
also ihr meint er soll den anwalt fragen?
shelyra
69210 Beiträge
05.11.2010 20:14
ich denke mal, dass eine 7. ausbildung mit einem "bummelstudium" vergleichbar ist und er daher keinen unterhalt mehr zahlen muss. genaue angaben kann aber wirklich nur ein anwalt machen
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