Mütter- und Schwangerenforum

?????????Kindesunterhalt bei Nicht-Verheirateten???????????

Dreamgate
35234 Beiträge
20.10.2009 08:41
Guten Morgen ihr Lieben,hätt da mal eine Frage

Ich wohne ja mit meinem Freund zusammen,er ist der Vater von Noah. Wir sind NICHT verheiratet. Und er zahlt(natürlich?) keinen Unterhalt...

Nun habe ich aber gehört das er trotzdem Unterhalt für Noah zahlen muss...
Das war wohl bei meinen Eltern auch so,mein Papa musste für mich Unterhalt zahlen obwohl er mt mir und meiner Mama zusammengewohnt hat. Die beiden waren nicht verheiratet!

Stimmt das? Kennt ihr euch mit sowas aus?Ich hab das nämlcih noch nie gehört sonst..

Danke für eure Antworten,lg
DoJo0409
3116 Beiträge
20.10.2009 08:42
ich hab das auch schon gehört aber wenn man doch zusammen wohnt,kommen doch eigentlich beide elternteile für das kind auf,oder???

Dreamgate
35234 Beiträge
20.10.2009 08:44
Zitat von chrissi_82:

ich hab das auch schon gehört aber wenn man doch zusammen wohnt,kommen doch eigentlich beide elternteile für das kind auf,oder???



Ja eigentlich schon
20.10.2009 08:45
Zitat von chrissi_82:

ich hab das auch schon gehört aber wenn man doch zusammen wohnt,kommen doch eigentlich beide elternteile für das kind auf,oder???



des denk ich mir auch
ich1983
2810 Beiträge
20.10.2009 08:46
aber wenn ihr zusammen wohnt muss er das glaub ich nciht ..ich glaube das wird dann ausgeglichen ...z.b durchs einkaufen oder anzieh sachen ..soo hat man mir das erklärt beim jugendamt...aber ob das wirklich noch aktuell is weiss ich nicht ...
20.10.2009 08:51
Ich wohn auch mit meinem Freund zusammen, sind auch nicht verheiratet(noch nicht ) und er muss auch keinen zahlen. Das mit dem Unterhalt ist sowieso ne blöde sache..
20.10.2009 09:06
Nein also wenn ihr zusammen wohnt, muss er keinen Unterhalt zahlen.

Mein Freund und ich wohnen (noch) nicht zusammen, und selbst er ist wohl nicht unterhaltsverpflichtet - da wir, weil wir ja zusammen sind, eine eheähnliche Gemeinschaft haben bzw. ein gemeinsames Betreuungsverhältnis des Kindes (nachmittags und am Wochenende Unternehmnugen mit dem Kind usw. Also ich bin ja nich alleinerziehend ).

Jaja das gute Beamtendeutsch
20.10.2009 09:08
-hast du dann nach der Geburt kein Schreiben vom Jugendamt bekommen?
Wir haben das damals bekommen obwohl wir zusammen gewohnt haben!Da stand auch was drin von alleinerziehend und Unterhaltspflicht und blabla...und das wenn der Vater nicht zahlen kann,es erst das Jugendamt zahlt und man es dann ab dem 12 Lebensjahr zurückzahlen muss!
Aber ich denke mal wenn man zusammen wohnt gleicht sich das eh wieder aus!!!Da der Mann ja auch sein Geld dazusteuert!
atomic-a
7291 Beiträge
20.10.2009 09:10
Wenn ihr getrennt wohnen würdet, müsste er Unterhalt zahlen. Sobald man zusammen wohnt fällt das weg.
.
Mein Freund musste 1 Jahr lang für unser Mäuschen Unterhalt zahlen, eigentlich auch für mich, aber das find ich Blödsinn. Seit Mai wohnen wir zusammen und seitdem muss er das natürlich nicht mehr. Er zahlt eh komplett die Miete und Lebensmittel. Von demher wäre es ja humbug nochmal zahlen zu müssen....
_viivaladiiva_
3386 Beiträge
20.10.2009 09:14
ich und mein freund wohnen auch zusammen und er muss auch kein unterhalt bezahlen bevor wir zusammen gezogen sind musste er...
Honigwabe
2823 Beiträge
20.10.2009 09:24
Wenn man als Mutter nichts unternimmt, muss der Vater auch keinen Unterhalt zahlen. Also wenn du keinen Unterhalt vom Vater bekommst und nicht zum Jugendamt gehst und dich darüber "beschwerst" pasiert auch nix.

Und das mit dem Unterhaltsvorschuss läuft so: Das Kind bekommt längstens 6 Jahre und längstens bis zum 12. Lebensjahr UHV. Wenn man das also sofort nach der Geburt beantragt, bekommt das Kind bis zum 6. Lebensjahr UHV. Wenn man das erst mit beispielsweise 10 Jahren beantragt, bekommt man es bis zum 12. Geburtstag, also nur 2 Jahre. Das Kind muss nix zurückzahlen ans Jugendamt. Nur der Unterhaltspflichtige muss das irgendwann zurückzahlen, es sei denn er verdient nicht genug Geld, also nur den Mindestsatz oder sowas.
20.10.2009 09:46
Hallo

Also wenn du kein UVG oder ALG 2 beantragt hast muss der vater nichts an unterhalt zahlen hast du aber ALG2 beantragt dann ist dein Freund auch wenn ihr zusammen wohnt verpflichtet zu zahlen und wenn dein kind noch unter 3 jahre ist sogar unterhalt für dich .
20.10.2009 10:01
Guten Morgen zusammen,
na daas wäre ja noch schöner wenn der Kindsvater trotz gemeinsamer Wohnung auch noch Unterhalt zahlen soll...Dann muss er aber ein heiden Geld verdienen,

Die Ex-Freundin von meinem Mann hatte 2003 einen Unterhaltsvorschuss beantragt, ist aber abgelehnt worden,da sie ja zusammen leben. Anfang diesen Jahres versuchte Sie das Gerichtlich einzuklagen,sie haben von 2002-2004 zusammen gelebt,der kleine ist 2002 geboren,und Sie wollte für die Zeit noch Unterhalt haben,das ist aber auch abgelehnt worden,
Begründung vom Richter a Sie ja gemeinsam aus einem Kühlschrank gegessen/gelebt haben gemeinsam wohnten,kommt der Vater dafür nicht auf.

LG
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