Kinderzuschlag
26.04.2019 14:05
Stimmt das das ab Juli auch für alleinerziehende Kunderzuschlag möglich ist?
Ich würde zu gern raus aus Hartz4 und Wohngeld beantragen.
Aber leider bekomm ich dafür noch da 20 bzw 30 Euro zu viel.Hartz4.
Wenn das mit dem Kunderzuschlag klappen könnte und wenn es nur 30 Euro wären. Müsstest es ja dann mit Wohngeld klappen.
Kann man ab Juli Kizuschlag beantragen oder eher nicht?
Ich würde zu gern raus aus Hartz4 und Wohngeld beantragen.
Aber leider bekomm ich dafür noch da 20 bzw 30 Euro zu viel.Hartz4.
Wenn das mit dem Kunderzuschlag klappen könnte und wenn es nur 30 Euro wären. Müsstest es ja dann mit Wohngeld klappen.
Kann man ab Juli Kizuschlag beantragen oder eher nicht?
26.04.2019 14:07
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??
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26.04.2019 14:09
Zitat von Choco:
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??![]()
Da steht nichts davon dass man verheiratet sein muss und außerdem gibt es für alleinerziehende ja sogar extra eine andere einkommensgrenze. Das ist aber soweit ich das weiß schon mindestens die letzten zwei Jahre so...
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26.04.2019 14:10
Zitat von Choco:
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??![]()
Ne bis jezt können es viele nicht bekommen... Weil der Unterhalt Vorschuss bzw Unterhalt angerechnet wird.
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26.04.2019 14:11
Zitat von Choco:
Zitat von Choco:
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??![]()
Da steht nichts davon dass man verheiratet sein muss und außerdem gibt es für alleinerziehende ja sogar extra eine andere einkommensgrenze. Das ist aber soweit ich das weiß schon mindestens die letzten zwei Jahre so...![]()
Leider nur wenn der jenige für Kinder keinen Unterhalt bekommt
26.04.2019 14:32
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Choco:
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??![]()
Ne bis jezt können es viele nicht bekommen... Weil der Unterhalt Vorschuss bzw Unterhalt angerechnet wird.![]()
Achso, Also hat das Kind Einkommen <170€ durch den Unterhalt, okay.
Ich habe es gerade mal nachgeschlagen was die Änderung von kinderzuschlag in 2019 planen, wenn die Kinder Einkommen hatten hat das bisher den kinderzuschlag um 100% gemindert das heißt es wurde voll angerechnet das soll jetzt wohl nur noch zu 45% so sein. Ich würde es an deiner Stelle also nochmal Beantragen.
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26.04.2019 15:45
Zitat von Choco:
Zitat von einfachmalso:
Zitat von Choco:
Den kinderzuschlag gibt's doch schon immer auch für alleinerziehende??![]()
Ne bis jezt können es viele nicht bekommen... Weil der Unterhalt Vorschuss bzw Unterhalt angerechnet wird.![]()
Achso, Also hat das Kind Einkommen <170€ durch den Unterhalt, okay.
Ich habe es gerade mal nachgeschlagen was die Änderung von kinderzuschlag in 2019 planen, wenn die Kinder Einkommen hatten hat das bisher den kinderzuschlag um 100% gemindert das heißt es wurde voll angerechnet das soll jetzt wohl nur noch zu 45% so sein. Ich würde es an deiner Stelle also nochmal Beantragen.![]()
Das gilt erst ab Januar 2020.
Der kinderzuschlag wird in 2 Schritten angepasst.
Erst die Erhöhung und die Vereinfachung der Beantragung ab Juli 2019 und dann die einfachere Berechnung bzw angepasste Berechnung ab Januar 2020.
26.04.2019 15:48
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
26.04.2019 15:51
Zitat von NochOhne32:
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Hm das hab ich anders verstanden. In dem Text hier steht, dass die 45% auch das Einkommen der Kinder betrifft..
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26.04.2019 16:30
Zitat von NochOhne32:
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Ich hab was gelesen das es ab August für alleinerziehende frei gemacvt wird.
Das was du meinst ist das ausschleichen das kommt an Januar.
Aber ich seh da auch nicht durch.
Also bleibt weiter der Nachteil für alleinerziehende
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26.04.2019 18:41
Zitat von Choco:
Zitat von NochOhne32:
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Hm das hab ich anders verstanden. In dem Text hier steht, dass die 45% auch das Einkommen der Kinder betrifft..![]()
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Hier nachzulesen...
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/famili enleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-lei stungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAU LT
26.04.2019 18:47
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Choco:
Zitat von NochOhne32:
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Hm das hab ich anders verstanden. In dem Text hier steht, dass die 45% auch das Einkommen der Kinder betrifft..![]()
schau mal hier steht es ganz genau drin und da steht, dass das Einkommen des Kindes voll angerechnet wird..
Hier nachzulesen...
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/famili enleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-lei stungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAU LT
Ja da steht es soll für die geöffnet werden und nicht mehr im vollen Umfang angerechnet werden.
26.04.2019 18:48
Zitat von einfachmalso:
Zitat von NochOhne32:
Zitat von Choco:
Zitat von NochOhne32:
Und diese 45% Anrechnung sind nur für das elterneinkommen gedacht. Beim Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss wird es immer noch zu 100% angerechnet und da auch dieser erhöht wurde, werden alleinerziehende, die eins von beiden bekommen nicht wirklich Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Ausnahme, der Unterhalt bzw Unterhaltsvorachuss liegt unter dem Kinderzuschlag von zukünftig 185 €.
Hm das hab ich anders verstanden. In dem Text hier steht, dass die 45% auch das Einkommen der Kinder betrifft..![]()
schau mal hier steht es ganz genau drin und da steht, dass das Einkommen des Kindes voll angerechnet wird..
Hier nachzulesen...
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/famili enleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-lei stungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAU LT
Ja da steht es soll für die geöffnet werden und nicht mehr im vollen Umfang angerechnet werden.
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Es steht nirgendwo, dass das Einkommen der Kinder (sprich Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) nur noch zu 45% angerechnet wird.
26.04.2019 18:57
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https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/kinderzu schlag-diese-einkommensgrenzen-gelten/150/3093/383 993
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