Mütter- und Schwangerenforum

Kindergeldzuschlag

Kitty_25
154 Beiträge
30.10.2010 10:09
Guten Morgen
Ich habe eine Frage wegen Kindergeldzuschlag.
Und zwar, mein Freund und ich wollen demnächst Heiraten. Im moment bekomme ich noch UVG, was dann ja weg fällt nach der Heirat. Also mein Freund ist nicht der Vater von Leon.
Deswegen wollte ich mal fragen, weiß das jemand, ob ich nach der Hochzeit dann noch Kindergelzuschlag beantragen kann?
Zur Zeit habe ich einen 400€ Job. Nächstes Jahr bekommen wir unser Kind. Da ich dann irgendwann mit dicker Kugen nicht mehr arbeiten kann, wollte ich nicht vom Amt leben.
30.10.2010 10:18
kommt dann auf euer gesamtes geld an... was er verdient, die rücklagen, andere bezüge...
einfach antrag stellen... die werden dir dann schon sagen was geht und was net...
Kitty_25
154 Beiträge
30.10.2010 10:26
Ja die haben mir gesagt, das ich dann kein Geld vom Amt bekommen darf, weil dann würden die das nicht zahlen.
Und nach der Hochzeit würde dann ja UVG wegfallen. Und Kindergeldzuschlag würde dann gezahlt werden, wenn ich UVG bekomme oder auch nicht mehr. Der Kindergeldzuschlag beträgt 140€
Also wenn ich es jetzt beantragen würde, mit UVG, UVG bekomme ich 133€, dann würden die mir noch 7€ zahlen, damit ich auf 140€ komme.
Silke79
3343 Beiträge
30.10.2010 10:27
Genau, lass dir von der Familienkasse einen Antrag schicken, füllt alles aus, dann wisst ihr Bescheid.
30.10.2010 11:17
du musst mindestens 900€ haben, sonst kriegste das nicht ich hab auch nur 480€ elterngeld, krieg den zuschlag nicht, weil ich unter der armutsgrenze lebe und ergänzendes H4 beantragen soll
Kitty_25
154 Beiträge
30.10.2010 11:39
ja mein freund arbeitet ja
30.10.2010 12:46
Zitat von Kitty_25:

Guten Morgen
Ich habe eine Frage wegen Kindergeldzuschlag.
Und zwar, mein Freund und ich wollen demnächst Heiraten. Im moment bekomme ich noch UVG, was dann ja weg fällt nach der Heirat. Also mein Freund ist nicht der Vater von Leon.
Deswegen wollte ich mal fragen, weiß das jemand, ob ich nach der Hochzeit dann noch Kindergelzuschlag beantragen kann?
Zur Zeit habe ich einen 400€ Job. Nächstes Jahr bekommen wir unser Kind. Da ich dann irgendwann mit dicker Kugen nicht mehr arbeiten kann, wollte ich nicht vom Amt leben.


Mich würde mal interessieren warum dir kein Unterhalt mehr für deinen Sohn zusteht wenn du heiratest?! Der Kleine bleibt doch trotzdem der Sohn vom Ex. Es sei denn natürlich, dass dein Zukünftiger den Kleinen adoptieren will, dann braucht der Ex keinen Unterhalt mehr zahlen, bzw. gibt es dann kein UVG mehr... aber ohne dass er ihn adoptiert steht dir doch weiterhin das Geld zu oder nicht?!
imo2009
16543 Beiträge
30.10.2010 13:27
Zitat von Maja0407:

Zitat von Kitty_25:

Guten Morgen
Ich habe eine Frage wegen Kindergeldzuschlag.
Und zwar, mein Freund und ich wollen demnächst Heiraten. Im moment bekomme ich noch UVG, was dann ja weg fällt nach der Heirat. Also mein Freund ist nicht der Vater von Leon.
Deswegen wollte ich mal fragen, weiß das jemand, ob ich nach der Hochzeit dann noch Kindergelzuschlag beantragen kann?
Zur Zeit habe ich einen 400€ Job. Nächstes Jahr bekommen wir unser Kind. Da ich dann irgendwann mit dicker Kugen nicht mehr arbeiten kann, wollte ich nicht vom Amt leben.


Mich würde mal interessieren warum dir kein Unterhalt mehr für deinen Sohn zusteht wenn du heiratest?! Der Kleine bleibt doch trotzdem der Sohn vom Ex. Es sei denn natürlich, dass dein Zukünftiger den Kleinen adoptieren will, dann braucht der Ex keinen Unterhalt mehr zahlen, bzw. gibt es dann kein UVG mehr... aber ohne dass er ihn adoptiert steht dir doch weiterhin das Geld zu oder nicht?!

den gedanken hatte ich auch grad.UVG fällt nur bei adoption weg.
laeticia
5892 Beiträge
30.10.2010 22:13
googeln nach uhv ergibt was die TS gepostet hat: wenn man heiratet fällt uhv weg auch ohne adoption. eine freundin hat das auch letztes jahr geheiratet. der erste sohn aus ex beziehung bekam unterhalt. seit 2 monaten zahlt der papa nicht mehr. sie ging zum JA und dort sagte man ihr da sie verheiratet ist, steht ihr kein UHV, sie kann nur beistandsschaft beantragen damit sie den papa zwingen unterhalt zu zahlen.
zu KZ wenn ihr beide mindestens 900 euro verdient, dann auf jedenfall antrag stellen und schauen was dabei rauskommt..
Kitty_25
154 Beiträge
31.10.2010 11:05
UVG gilt ja auch nur für Alleinerziehende. Aber wenn ich heirate, dann bin ich ja nicht mehr Alleinerziehend, also fällt das dann auch weg. Das interessiert die von der UV-Kasse nicht, es geht nur darum, das ich dann nicht mehr als Alleinerziehend gelte.
KaylasMommy85
6139 Beiträge
31.10.2010 11:13
Unterhaltsvorschuss gibt es ja auch nur eine bestimte Zeit. Glaub insgesammt 5 Jahre. Wenn die um sind gibts da ja eh nix mehr.
Kitty_25
154 Beiträge
31.10.2010 11:14
72 Minate wird das nur gezahlt
KaylasMommy85
6139 Beiträge
31.10.2010 11:20
Dann sind es 6 Jahre aber eigentlich find ich diese Regelung doof was is denn danach und der Vater zahl immernoch nix. Das Kind is ja dann der Leidtragende aber das is ja nicht das Thema. Sorry nur so ein Gedanke grad eben ich hab ja auch das Problem.
Kitty_25
154 Beiträge
31.10.2010 11:33
Da denkt das JA wiedertum für die Väter. Denn wenn ein Kind UVG bekommt, das muss der Vater ja zurück zahlen, das bleibt ja ewig. Aber da denkt sich das JA, zuviel können wir nicht von den Vätern zurück fordern.
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