Kindergeld ändern, Zählkinder
11.02.2015 22:32
Hiho!
Ich habe gerade etwas über Zahlkinder gelesen und beiße mir grade in den A...llerwertesten.
Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe, die nicht bei uns leben, also 3 Zählkinder. Unsergemeinsamer Sohn ist der jujüngste und damit sein 4.
Hätten wir sen Antrag dementsprechend ausgefüllten, erhielten wir statt 184€ ganze 215€ monatlich.
Gibt es einen Änderungsantrag hierfür? Der Antrag für unseren Sohn läuft über mich, wir müssten aber meinen Mann auch als Antragsteller angeben.
Vielen Dank und liebe Grüße
Ich habe gerade etwas über Zahlkinder gelesen und beiße mir grade in den A...llerwertesten.
Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe, die nicht bei uns leben, also 3 Zählkinder. Unsergemeinsamer Sohn ist der jujüngste und damit sein 4.
Hätten wir sen Antrag dementsprechend ausgefüllten, erhielten wir statt 184€ ganze 215€ monatlich.
Gibt es einen Änderungsantrag hierfür? Der Antrag für unseren Sohn läuft über mich, wir müssten aber meinen Mann auch als Antragsteller angeben.
Vielen Dank und liebe Grüße
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11.02.2015 22:35
Ich denke fast , das es nicht zählt , weil die Kinder ja nicht bei euch leben und ihr dafür kein Kindergeld erhaltet
11.02.2015 22:35
Zitat von Erdbärchen:
Hiho!
Ich habe gerade etwas über Zahlkinder gelesen und beiße mir grade in den A...llerwertesten.
Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe, die nicht bei uns leben, also 3 Zählkinder. Unsergemeinsamer Sohn ist der jujüngste und damit sein 4.
Hätten wir sen Antrag dementsprechend ausgefüllten, erhielten wir statt 184€ ganze 215€ monatlich.
Gibt es einen Änderungsantrag hierfür? Der Antrag für unseren Sohn läuft über mich, wir müssten aber meinen Mann auch als Antragsteller angeben.
Vielen Dank und liebe Grüße![]()
Gilt das nicht nur für kinder für die ihr auch das kindergeld bezieht?
11.02.2015 22:40
Nein, auf kindergeld.org steht:
"Als Zählkinder bezeichnet man bei der Festsetzung des Kindergeldes Kinder aus einer anderen Beziehung, die bei einem Elternteil zu berücksichtigen sind, ohne dass dieser das Kindergeld hierfür erhält. Zählkinder haben die Wirkung, dass jüngere (Halb-) Geschwister in der Kindergeldhöhe aufrutschen, da das Kindergeld nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffelt ist.
Ein Kind, für das ein Elternteil einen Kindergeldanspruch hat, wird als Zählkind bezeichnet. Der Vorteil liegt also darin, dass ein höheres Kindergeld ausgezahlt wird, da die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird. Dieser Vorteil gilt aber nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf höchstens vier Kinder."
"Als Zählkinder bezeichnet man bei der Festsetzung des Kindergeldes Kinder aus einer anderen Beziehung, die bei einem Elternteil zu berücksichtigen sind, ohne dass dieser das Kindergeld hierfür erhält. Zählkinder haben die Wirkung, dass jüngere (Halb-) Geschwister in der Kindergeldhöhe aufrutschen, da das Kindergeld nach Anzahl und Alter der Kinder gestaffelt ist.
Ein Kind, für das ein Elternteil einen Kindergeldanspruch hat, wird als Zählkind bezeichnet. Der Vorteil liegt also darin, dass ein höheres Kindergeld ausgezahlt wird, da die Anzahl der Kinder rechnerisch höher gesetzt wird. Dieser Vorteil gilt aber nur bei einer entsprechenden Anzahl von Kindern und beschränkt sich auf höchstens vier Kinder."
11.02.2015 22:41
Ruf bei der Familienkasse an und lass dir nen Änderungsantrag schicken.
Da muss dann dein mannals Antragsteller eingetragen werden und da werden dann auch seine anderen kinder mit eingetragen....
Und an die anderen.... ja, es zählen auch die kinder, die nicht im Haushalt leben. Daher ja auchder Begriff "Zählkinder"
Da muss dann dein mannals Antragsteller eingetragen werden und da werden dann auch seine anderen kinder mit eingetragen....
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Und an die anderen.... ja, es zählen auch die kinder, die nicht im Haushalt leben. Daher ja auchder Begriff "Zählkinder"
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11.02.2015 22:44
Schau mal auf arbeitsagentur.de, und dann auf der rechten Seite auf Formulare. Da findest du was du brauchst, meine ich.
Viel Erfolg.
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11.02.2015 22:46
Zitat von NochOhne32:
Ruf bei der Familienkasse angesehen, lass dir nen Änderungsantrag schicken.
Da muss dann dein mannals Antragsteller eingetragen werden und da werden dann auch seine anderen kinder mit eingetragen....![]()
Und an die anderen....hlen auch die kinder, die nicht im Haushalt leben. Daher ja auchder Begriff "Zählkinder"![]()
Ah danke! Hab mir grade nen Änderungsantrag angesehen, sehe aber nicht die Möglichkeit Antragsteller zu ändern und Zählkinder anzugeben. Nur Änderungen zu Konto, Wohnort ,im Haushalt lebende Kinder,.... Hmmm.. Soll ich das per Hand unter sonstige Veranderungen eintragen?
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11.02.2015 22:48
Zitat von Lealein:
Schau mal auf arbeitsagentur.de, und dann auf der rechten Seite auf Formulare. Da findest du was du brauchst, meine ich.Viel Erfolg.
Habe gerade nachgeschaut. Die Änderungen bringen euch nichts, ich befürchte du musst da anrufen und es immer und immer wieder erklären bis sie dir was zuschicken
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11.02.2015 22:50
Oh neeee
naja nützt ja nix.. Dann versuch ich mal morgen mein Glück, danke
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12.02.2015 00:16
Mein Ex musste damals mit seinem Vater (Kindergeldberechtigte) persönlich zur Familienkasse und den Sachverhalt klären. Da ging es darum, dass es direkt auf das Konto meines Ex überwiesen wird, da der Vater nicht grad zuverlässig war ..
Hoffe du hast mit eurer Familienkasse mehr Glück, denn nett waren die Leute da nicht, obwohl das ja nun wirklich kein Beinbruch war und es ging lediglich um die Änderung der Kontodaten.
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Hoffe du hast mit eurer Familienkasse mehr Glück, denn nett waren die Leute da nicht, obwohl das ja nun wirklich kein Beinbruch war und es ging lediglich um die Änderung der Kontodaten.
12.02.2015 10:34
Hallo! Also ich stolpere.gerade zum ersten Mal über diesen begriff...
zählt das auch wenn man vorher nicht verheiratet war aber ein kind mit dem ex-partner besteht?
zählt das auch wenn man vorher nicht verheiratet war aber ein kind mit dem ex-partner besteht?
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12.02.2015 12:35
Zitat von krümelchen007:Kind ist Kind oder?
Hallo! Also ich stolpere.gerade zum ersten Mal über diesen begriff...
zählt das auch wenn man vorher nicht verheiratet war aber ein kind mit dem ex-partner besteht?![]()
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12.02.2015 12:41
Zitat von Engelchen1711:
Zitat von krümelchen007:Kind ist Kind oder?
Hallo! Also ich stolpere.gerade zum ersten Mal über diesen begriff...
zählt das auch wenn man vorher nicht verheiratet war aber ein kind mit dem ex-partner besteht?![]()
ja zählt auch
ja eigentlich schon
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wenn man im Netz liest steht da halt nur was "aus ehemaliger ehe" oder "ex-eheleuten"
Danke! Werd ich gleich mal meiner Schwester erzählen
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12.02.2015 14:04
Jedes Kind Zählt,egal ob Ehelich oder nicht ob es bei euch oder in einem anderen haushalt lebt.
13.02.2015 22:03
Ganz genau, alle Kinder, die existieren, aber nicht (!) im gleichen Haushalt leben, werden als Zählkinder gerechnet. Antragsteller für das Kindergeld des im Haushalt lebenden Kindes muss dann aber derjenige sein, der weitere Kinder hat.
Also die Dame am Telefon war super nett! Für alle anderen, die eventuell auch davon Gebrauch machen wollen, bei mir muss das jetzt so laufen:
Neuantrag auf Kindergeld, in dem die Zählkinder angegeben werden. Antragsteller wird mein Mann, da er weitere Kinder hat. Anlage Kind für das Kind, für daa Kindergeld beantragt wird, ausfüllen. Dann hat die Dame mir geraten, ein kurzes Anschreiben dazuzulegem, in dem ich kurz schildere, dass ich einen Neuantrag stellen möchte, da der Antragsteller wechselt und die Zählkinder berücksichtigt werden sollen. Den Tip hat sie mir gegeben, weil die Familienkasse sich sonst erst nochmal meldet und fragt, wieso überhaupt ein neuer Antrag abgegeben wird - also einfach zum Zeit sparen gleich alles schildern
Ich bin gespannt, wann und wie sich die Familienkasse wieder zu Wort melden wird.
Also die Dame am Telefon war super nett! Für alle anderen, die eventuell auch davon Gebrauch machen wollen, bei mir muss das jetzt so laufen:
Neuantrag auf Kindergeld, in dem die Zählkinder angegeben werden. Antragsteller wird mein Mann, da er weitere Kinder hat. Anlage Kind für das Kind, für daa Kindergeld beantragt wird, ausfüllen. Dann hat die Dame mir geraten, ein kurzes Anschreiben dazuzulegem, in dem ich kurz schildere, dass ich einen Neuantrag stellen möchte, da der Antragsteller wechselt und die Zählkinder berücksichtigt werden sollen. Den Tip hat sie mir gegeben, weil die Familienkasse sich sonst erst nochmal meldet und fragt, wieso überhaupt ein neuer Antrag abgegeben wird - also einfach zum Zeit sparen gleich alles schildern
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Ich bin gespannt, wann und wie sich die Familienkasse wieder zu Wort melden wird.
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