Mütter- und Schwangerenforum

Kindergarten Essensgeld Leistungen ?

SchubiaWanzhaar
95 Beiträge
25.05.2013 12:32
Hallo die Damen
Also ich habe folgende Frage.
Ich zahle jeden Monat das Essensgeld für den Kindergarten selbst obwohl es mir zustünde nur einen Teil zuzahlen und er Rest würde übernommen.
Ich habe jetzt diesen Antrag gestellt. Das nennt sich Bildungspaket. Kennt das jemand ?
Jetzt würde ich gerne wissen ob ich für die Zeit in der ich es selber bezahlt habe das Geld zurück bekomme ? Ich werde im Internet nicht schlau. Die Leitung des Kinergartens meinte es könne gut sein.
War jemand in dieser Situation ?
Und nein ich bekomme kein H4 sondern bin in der Ausbildung
LG.
...Teufelchen...
2672 Beiträge
25.05.2013 12:35
Und was is mit dem Papa der kleinen?
...Teufelchen...
2672 Beiträge
25.05.2013 12:35
Also ich meine das Essensgeld is ja nicht soooooo hoch ?!
25.05.2013 12:44
Nein du bekommst erst das Essensgeld erstattet ,wenn du den Antrag stellst!
wenn du es diesen Monat noch reinreichst bekommst du es ab jetzt Mai!
du musst 1 Euro pro Tag selber tragen ,alles andere zahlen sie!

reicht dir die antwort?
Kathii
1316 Beiträge
25.05.2013 13:56
Sry, dass ich so reinplatze, werde aber in der selben Situation sein und frage mich, WO denn einreichen? Man bekommt ja kein hartz IV!

Also ich merke mir diesen Thread erstmal!
SchubiaWanzhaar
95 Beiträge
25.05.2013 15:41
Zitat von ...Teufelchen...:

Und was is mit dem Papa der kleinen?
warum tut das zur sache ?
SchubiaWanzhaar
95 Beiträge
25.05.2013 15:43
Zitat von ...Teufelchen...:

Also ich meine das Essensgeld is ja nicht soooooo hoch ?!
naja 50€
und wenn ich die zum teil erstattet bekomme nehme ich das doch gerne in anspruch.
julia88
8432 Beiträge
25.05.2013 15:46
Zitat von SchubiaWanzhaar:

Zitat von ...Teufelchen...:

Und was is mit dem Papa der kleinen?
warum tut das zur sache ?


Wegen der mehrbedarfakostenfeststellung. Verdient er gut, muss er evtl. Die kindergartenkosten tragen.
25.05.2013 16:17
Zitat von Kathii:

Sry, dass ich so reinplatze, werde aber in der selben Situation sein und frage mich, WO denn einreichen? Man bekommt ja kein hartz IV!

Also ich merke mir diesen Thread erstmal!


bekommst du andersweitige Leistungen ,Wohngeld Kindergeldzuschlag??
dann da versuchen!

ansonsten wenn man solche Leistungen nicht bekommt ist es schlecht glaube ich?
25.05.2013 16:18
Zitat von julia88:

Zitat von SchubiaWanzhaar:

Zitat von ...Teufelchen...:

Und was is mit dem Papa der kleinen?
warum tut das zur sache ?


Wegen der mehrbedarfakostenfeststellung. Verdient er gut, muss er evtl. Die kindergartenkosten tragen.


Also mich hat da keiner gefragt ,außer man wohnt mit dem papa zusammen dann schon!
julia88
8432 Beiträge
25.05.2013 16:21
Zitat von ICH2011:

Zitat von julia88:

Zitat von SchubiaWanzhaar:

Zitat von ...Teufelchen...:

Und was is mit dem Papa der kleinen?
warum tut das zur sache ?


Wegen der mehrbedarfakostenfeststellung. Verdient er gut, muss er evtl. Die kindergartenkosten tragen.


Also mich hat da keiner gefragt ,außer man wohnt mit dem papa zusammen dann schon!


Ich bin auch nicht mehr mit dem papa zusammen, aber hier wird das trotzdem geprüft.
25.05.2013 20:03
Zitat von julia88:

Zitat von ICH2011:

Zitat von julia88:

Zitat von SchubiaWanzhaar:

...


Wegen der mehrbedarfakostenfeststellung. Verdient er gut, muss er evtl. Die kindergartenkosten tragen.


Also mich hat da keiner gefragt ,außer man wohnt mit dem papa zusammen dann schon!


Ich bin auch nicht mehr mit dem papa zusammen, aber hier wird das trotzdem geprüft.


wenn er unterhalt zahlt! sidn ja die kosten gedeckt somit musst du das Zahlen .und wenn du zuw enig hast dann kannst due s beantragen!

also bei uns musste bnur ich beantragen
julia88
8432 Beiträge
25.05.2013 20:08
Zitat von ICH2011:

Zitat von julia88:

Zitat von ICH2011:

Zitat von julia88:

...


Also mich hat da keiner gefragt ,außer man wohnt mit dem papa zusammen dann schon!


Ich bin auch nicht mehr mit dem papa zusammen, aber hier wird das trotzdem geprüft.


wenn er unterhalt zahlt! sidn ja die kosten gedeckt somit musst du das Zahlen .und wenn du zuw enig hast dann kannst due s beantragen!

also bei uns musste bnur ich beantragen


Durch den kindesunterhalt sind die betreuungskosten nicht gedeckt. Deswegen wird geprüft (nehrbedarfskosten), ob a) das Einkommen der Mutter ausreicht, wenn nicht b) der Vater genug verdient, um die betreuungskosten zu tragen, oder c), wenn beide Eltern nicht ausreichend verdienen, zahlt das amt. So läuft das zumindest hier bei uns.
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