Mütter- und Schwangerenforum

**??Kennt sich wer mit Steuern aus??**

zartbitter
46787 Beiträge
04.03.2010 11:33
hallo ihr lieben!!
also ich hab echt keine ahnung in welche rubrik meine frage gehört... also wenns hier falsch ist - bitte bescheid geben!! es geht zwar um geld, aber nicht um elterngeld oder sozialleistungen oder so...

vorerst mal: sind hier evtl steuerberaterinnen oder steuerfachangestellte??

nochmal ne anmerkung:
wir werden nächste woche zum steuerberater gehen, ich will mich nur vorher ein wenig informieren!

unsere situation:
wir sind verheiratet und haben zur zeit steuerklassen IV/IV , weil wir in etwa immer gleich viel verdient haben.
Seit dem 01.03. ist mein mann nun selbständig , bekommt aber in den ersten 6 monaten festgehalt , weil er eine umschulung macht. ich arbeite weiterhin im angestellten verhältnis.
er hat sich jetzt bei der krankenkasse freiwillig versichert (privat geht aus gesundheitlichen gründen nicht).
von der gesetzlichen rentenversicherung lässt er sich vorerst befreien .
er macht eine freiwillige arbeitslosenversicherung .

so, also die meisten sachen sind nun schon geklärt...

und nun zur frage bzw fragen
- kann ich die steuerklasse III beantragen?? er zahlt ja keine lohnsteuer mehr, sondern umsatzsteuer...
- wie läuft es beim steuerberater? also kriegt mein mann sein geld überwiesen, geht mit der abrechnung zum steuerberater und der berechnet dann daraus die steuer, die wir ans finanzamt überweisen müssen? und wann will der steuerberater sein honorar? auch monatlich? also gleich mit der steuer mit??
- hat es irgendwelche steuerlichen auswirkungen, dass wir beide einen 400€ job nebenbei haben? den job will mein mann vorerst mal behalten...


so, wenn mir noch mehr fragen einfallen, dann meld ich mich wieder
würd mich über paar antworten und gerne erfahrungsberichte und tipps freuen!!

danke schon mal!

eure grad völlig steuerlich verwirrte zartbitter

zartbitter
46787 Beiträge
04.03.2010 11:40
niemand hier??
braesieee
368 Beiträge
04.03.2010 11:51
Zitat von zartbitter:

hallo ihr lieben!!
also ich hab echt keine ahnung in welche rubrik meine frage gehört... also wenns hier falsch ist - bitte bescheid geben!! es geht zwar um geld, aber nicht um elterngeld oder sozialleistungen oder so...

vorerst mal: sind hier evtl steuerberaterinnen oder steuerfachangestellte??

nochmal ne anmerkung:
wir werden nächste woche zum steuerberater gehen, ich will mich nur vorher ein wenig informieren!

unsere situation:
wir sind verheiratet und haben zur zeit steuerklassen IV/IV , weil wir in etwa immer gleich viel verdient haben.
Seit dem 01.03. ist mein mann nun selbständig , bekommt aber in den ersten 6 monaten festgehalt , weil er eine umschulung macht. ich arbeite weiterhin im angestellten verhältnis.
er hat sich jetzt bei der krankenkasse freiwillig versichert (privat geht aus gesundheitlichen gründen nicht).
von der gesetzlichen rentenversicherung lässt er sich vorerst befreien .
er macht eine freiwillige arbeitslosenversicherung .

so, also die meisten sachen sind nun schon geklärt...

und nun zur frage bzw fragen
- kann ich die steuerklasse III beantragen?? er zahlt ja keine lohnsteuer mehr, sondern umsatzsteuer... STEUERKLASSE DREI KANNST DU IMMER BEANTRAGEN; OB ES SICH LOHNT IST MEIST EINE ANDERE FRAGE
- wie läuft es beim steuerberater? also kriegt mein mann sein geld überwiesen, geht mit der abrechnung zum steuerberater und der berechnet dann daraus die steuer, die wir ans finanzamt überweisen müssen? und wann will der steuerberater sein honorar? auch monatlich? also gleich mit der steuer mit?? DIE STEUERN WERDEN AM ENDE DES JAHRES VOM FINANZAMT ERMITTELT UND DANN DIREKT ABGEFÜHRT; MEIST WERDEN DANN FÜR DAS NÄCHSTE JAHR QUARTALSWEISE VORAUSZAHLUNGEN FESTGESETZT, DAMIT ES AM ENDE DES JAHRES NICHT AUF EINMAL SOVIEL GELD IST
- hat es irgendwelche steuerlichen auswirkungen, dass wir beide einen 400€ job nebenbei haben? den job will mein mann vorerst mal behalten...
DER LÄUFT GANZ NORMAL WEITER; SOWEIT EIN EVTL ARBEITGEBER NICHTS DAGEGEN HAT

so, wenn mir noch mehr fragen einfallen, dann meld ich mich wieder
würd mich über paar antworten und gerne erfahrungsberichte und tipps freuen!!

danke schon mal!

eure grad völlig steuerlich verwirrte zartbitter

Murx
4230 Beiträge
04.03.2010 11:54
Hat dein Mann eine USt-ID?? Wenn ja muss er die ersten zwei Jahre monatlich - sprich bis zum 10ten des Folgemonats seine Voranmeldung einreichen und die daraus resultierende schuld begleichen oder er erhält eine Erstattung.
Die Voranmeldung würde ich nicht vom Steuerberater machen lassen.
Schau dir mal elster an- ist eigentlich recht easy und man kann die sachen direkt ans finanzamt übermitteln
J-e-s-s-i
2848 Beiträge
04.03.2010 11:58
Zitat von zartbitter:

hallo ihr lieben!!
also ich hab echt keine ahnung in welche rubrik meine frage gehört... also wenns hier falsch ist - bitte bescheid geben!! es geht zwar um geld, aber nicht um elterngeld oder sozialleistungen oder so...

vorerst mal: sind hier evtl steuerberaterinnen oder steuerfachangestellte??

nochmal ne anmerkung:
wir werden nächste woche zum steuerberater gehen, ich will mich nur vorher ein wenig informieren!

unsere situation:
wir sind verheiratet und haben zur zeit steuerklassen IV/IV , weil wir in etwa immer gleich viel verdient haben.
Seit dem 01.03. ist mein mann nun selbständig , bekommt aber in den ersten 6 monaten festgehalt , weil er eine umschulung macht. ich arbeite weiterhin im angestellten verhältnis.
er hat sich jetzt bei der krankenkasse freiwillig versichert (privat geht aus gesundheitlichen gründen nicht).
von der gesetzlichen rentenversicherung lässt er sich vorerst befreien .
er macht eine freiwillige arbeitslosenversicherung .

so, also die meisten sachen sind nun schon geklärt...

und nun zur frage bzw fragen
- kann ich die steuerklasse III beantragen?? er zahlt ja keine lohnsteuer mehr, sondern umsatzsteuer...
- wie läuft es beim steuerberater? also kriegt mein mann sein geld überwiesen, geht mit der abrechnung zum steuerberater und der berechnet dann daraus die steuer, die wir ans finanzamt überweisen müssen? und wann will der steuerberater sein honorar? auch monatlich? also gleich mit der steuer mit??
- hat es irgendwelche steuerlichen auswirkungen, dass wir beide einen 400€ job nebenbei haben? den job will mein mann vorerst mal behalten...


so, wenn mir noch mehr fragen einfallen, dann meld ich mich wieder
würd mich über paar antworten und gerne erfahrungsberichte und tipps freuen!!

danke schon mal!

eure grad völlig steuerlich verwirrte zartbitter



Also, ich bin Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin und verusche mal etwas Licht in das Dunkel des Steuerrechts zu werfen
1. Dein Mann wird wohl kein "Festgehalt" bekommen, wenn er eine Umschulung macht, sondern er bekommt Geld vom Arbeitsamt oder? Sozusagen als Unterstützung zu Beginn der Selbständigkeit. Bist du dir sicher, dass das als Umschulung zählt? Oder ist das eher ein Existenzgründerzuschuss? Der ist nämlich steuerfrei.
Wie das allerdings bei einer Umschulung aussieht, damit kenn ich mich leider auch nicht aus...
2. Ja, du kannst Steuerklasse III beantragen. Dann hat dein Mann Steuerklsse V, was für ihn ja aber soweit egal ist, weil er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellter) hat.
3. Dein Mann muss dem Finanzamt melden, dass er jetzt eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Da wird euch der Steuerberater helfen. Hier muss man angeben, mit welchen Einkünften man für dieses und nächstes Jahr rechnt und daraufhin berechnet das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen, die je nach Höhe der Einkünfte festgesetzt werden. Dieser werden dann vierteljährlich fällig, beginnend am 10.03. oder halt erst am 10.06., weil der 10.03. ja jetzt schon bald ist.
Muss dein Mann wirklich auch USt zahlen? Es gibt die Möglichkeit bei einem Jahresumsatz unter 17.500 € als Kleinunternehmer niocht umsatzsteuerpflichtuig zu sein. Ansonsten wird er die ersten 2 Jahre monatlich USt an das Finazamt zahlen müssen bzw. Erstattungen bekommen, wenn er mehr Vorsteuer aus Einkäufen hat als Umsatzsteuer aus Verkäufen. Danach (nach den 2 jahren) kann es sein, dass auf vierteljährlich/jährlich gewechselt wird (hängt von der Höhe ab).
Ihr werdet dem Steuerberater die Unterlagen zukommen lassen und der wird dann das alles berechnen, also Umsatzsteuer/Gewinn usw. . Ob der ein monatliches Honorar oder vierteljährliches Honorar nimmt, weiß ich nicht. Ist bei jedem anders.
Am Ende des Jahres wird dann der Jahresgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben und dann mit den Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet und ihr müsst nachzahlen oder bekommt was wieder.
4. 400€ Jobs sind steuerfrei. Es sei denn einer von euch hätte 2.
So, ich hoffe ich konnte dir helfen. Übernehm aber keine Gewähr

J-e-s-s-i
2848 Beiträge
04.03.2010 12:02
Zitat von Murx:

Hat dein Mann eine USt-ID?? Wenn ja muss er die ersten zwei Jahre monatlich - sprich bis zum 10ten des Folgemonats seine Voranmeldung einreichen und die daraus resultierende schuld begleichen oder er erhält eine Erstattung.
Die Voranmeldung würde ich nicht vom Steuerberater machen lassen.
Schau dir mal elster an- ist eigentlich recht easy und man kann die sachen direkt ans finanzamt übermitteln


Eine USt-ID Nummer braucht er nicht unbedingt, es sei denn er hat auch Kontakt mit dem Ausland. Allerdings muss eine der beiden Nummern (USt-ID Nr. oder ESt-Nr) auf seinen rechnungen angegeben werden. Manche nehmen da lieber die USt-ID Nr. da sie nicht überall ihre Steuernummer draufschreiben möchten. Hat so Sicherheitsaspekte...
Und ja, mit Elster kannst du auch vieles selbst machen. Aber vllt. hast du ja auch nen Bekannten der das für dich machen kann. Wenn man nämlich absoluter Laie ist, find ich's schon schwer... Man weiß ja nicht worauf man alles achten muss...
zartbitter
46787 Beiträge
04.03.2010 12:02
Zitat von Murx:

Hat dein Mann eine USt-ID?? Wenn ja muss er die ersten zwei Jahre monatlich - sprich bis zum 10ten des Folgemonats seine Voranmeldung einreichen und die daraus resultierende schuld begleichen oder er erhält eine Erstattung.
Die Voranmeldung würde ich nicht vom Steuerberater machen lassen.
Schau dir mal elster an- ist eigentlich recht easy und man kann die sachen direkt ans finanzamt übermitteln


darf ich mal ganz doof fragen, was Ust-ID ist?? werd die frage sicher gleich bereuen, aber ich komm grad echt nicht drauf...

wie selber?? aber wir wissen doch nicht, wieviel abgeführt werden muss...
zartbitter
46787 Beiträge
04.03.2010 12:07
Zitat von J-e-s-s-i:

Also, ich bin Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin und verusche mal etwas Licht in das Dunkel des Steuerrechts zu werfen
1. Dein Mann wird wohl kein "Festgehalt" bekommen, wenn er eine Umschulung macht, sondern er bekommt Geld vom Arbeitsamt oder? Sozusagen als Unterstützung zu Beginn der Selbständigkeit. Bist du dir sicher, dass das als Umschulung zählt? Oder ist das eher ein Existenzgründerzuschuss? Der ist nämlich steuerfrei.
Wie das allerdings bei einer Umschulung aussieht, damit kenn ich mich leider auch nicht aus...
2. Ja, du kannst Steuerklasse III beantragen. Dann hat dein Mann Steuerklsse V, was für ihn ja aber soweit egal ist, weil er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellter) hat.
3. Dein Mann muss dem Finanzamt melden, dass er jetzt eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Da wird euch der Steuerberater helfen. Hier muss man angeben, mit welchen Einkünften man für dieses und nächstes Jahr rechnt und daraufhin berechnet das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen, die je nach Höhe der Einkünfte festgesetzt werden. Dieser werden dann vierteljährlich fällig, beginnend am 10.03. oder halt erst am 10.06., weil der 10.03. ja jetzt schon bald ist.
Muss dein Mann wirklich auch USt zahlen? Es gibt die Möglichkeit bei einem Jahresumsatz unter 17.500 € als Kleinunternehmer niocht umsatzsteuerpflichtuig zu sein. Ansonsten wird er die ersten 2 Jahre monatlich USt an das Finazamt zahlen müssen bzw. Erstattungen bekommen, wenn er mehr Vorsteuer aus Einkäufen hat als Umsatzsteuer aus Verkäufen. Danach (nach den 2 jahren) kann es sein, dass auf vierteljährlich/jährlich gewechselt wird (hängt von der Höhe ab).
Ihr werdet dem Steuerberater die Unterlagen zukommen lassen und der wird dann das alles berechnen, also Umsatzsteuer/Gewinn usw. . Ob der ein monatliches Honorar oder vierteljährliches Honorar nimmt, weiß ich nicht. Ist bei jedem anders.
Am Ende des Jahres wird dann der Jahresgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben und dann mit den Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet und ihr müsst nachzahlen oder bekommt was wieder.
4. 400€ Jobs sind steuerfrei. Es sei denn einer von euch hätte 2.
So, ich hoffe ich konnte dir helfen. Übernehm aber keine Gewähr



hallo, danke für deine antwort!!

nein, ich meine auf alle fälle festgehalt und nicht den zuschuss vom arbeitsamt.
also, er ist altenpfleger, kann den beruf aber aus gesundheitlichen gründen nicht ausüben. Er wechselt in die versicherungsbranche. macht also erstmal ein halbes jahr eine umschulung zum versicherungsfachmann und dann nach nem halben jahr die IHK-prüfung. dann übernimmt er einen kundenstamm. Er ist aber von anfang an, also seit vorgestern, als selbständiger vermittler nach §84 (weiss nicht, ob dir das was sagt) "angestellt". und bekommt in diesem halben jahr, während er auf schulung ist ein festgehalt von der firma...
ändert es etwas an der sache??

dass ich die steuerklasse grundsätzlich ändern kann ist mir schon klar aber die frage war eher so gemeint - macht es sinn, wenn der ehepartner selbständig ist? also wirkt sich das auf die steuern aus, die er aus selbständiger tätigkeit zahlen muss, dass er dann ja steuerklasse V hat?? oder müssen wir deswegen unter umständen steuern nachzahlen??

vierteljährlich? ich dachte, man kann die steuern auch monatlich abführen... geht es doch nicht??
braesieee
368 Beiträge
04.03.2010 12:08
Zitat von zartbitter:

Zitat von Murx:

Hat dein Mann eine USt-ID?? Wenn ja muss er die ersten zwei Jahre monatlich - sprich bis zum 10ten des Folgemonats seine Voranmeldung einreichen und die daraus resultierende schuld begleichen oder er erhält eine Erstattung.
Die Voranmeldung würde ich nicht vom Steuerberater machen lassen.
Schau dir mal elster an- ist eigentlich recht easy und man kann die sachen direkt ans finanzamt übermitteln


darf ich mal ganz doof fragen, was Ust-ID ist?? werd die frage sicher gleich bereuen, aber ich komm grad echt nicht drauf...

wie selber?? aber wir wissen doch nicht, wieviel abgeführt werden muss...


Umsatzsteueridentifikartionsnummer
Murx
4230 Beiträge
04.03.2010 12:08
Zitat von zartbitter:

Zitat von Murx:

Hat dein Mann eine USt-ID?? Wenn ja muss er die ersten zwei Jahre monatlich - sprich bis zum 10ten des Folgemonats seine Voranmeldung einreichen und die daraus resultierende schuld begleichen oder er erhält eine Erstattung.
Die Voranmeldung würde ich nicht vom Steuerberater machen lassen.
Schau dir mal elster an- ist eigentlich recht easy und man kann die sachen direkt ans finanzamt übermitteln


darf ich mal ganz doof fragen, was Ust-ID ist?? werd die frage sicher gleich bereuen, aber ich komm grad echt nicht drauf...

wie selber?? aber wir wissen doch nicht, wieviel abgeführt werden muss...


umsatzsteueridentifikationsnummer - fängt mit DE an und dann folgen Zahlen.
Aber wenn ihr die nicht beantragt habt, hat dein Mann sie wohl auch nicht.
Ich hab Sie da wir geschäfte mit dem Ausland machen und da, wenn man keine UST-Id hat die Steuerlast bzw. MwSt zweimal anfallen würde einmal im Ausfuhr- und einmal im einfuhrland.
J-e-s-s-i
2848 Beiträge
04.03.2010 12:08
Umsatzsteueridendifikationsnummer.
Wie gesagt, die braucht man eigentlich nur, wenn man Kontakt mit dem Ausland hat. Dann hat der ausländische Unternehmer Gewissheit, dass dein mann auch wirklich ein Unternehmer ist, der Umsatzsteuer abführt.
Braucht man aber eigentlich nicht, wenn man nur in Deutschland einkauft und verkauft.
Wenn er allerdings in einem EU-Mitgliedstaat einkauft und diese Nummer vorzeigt, kann er "sozusagen" netto einkaufen. Ist etwas schwer zu erklären...
Aber wenn er keinen Auslandskontakt hat, ist's eh egal...
zartbitter
46787 Beiträge
04.03.2010 12:12
Zitat von J-e-s-s-i:

Umsatzsteueridendifikationsnummer.
Wie gesagt, die braucht man eigentlich nur, wenn man Kontakt mit dem Ausland hat. Dann hat der ausländische Unternehmer Gewissheit, dass dein mann auch wirklich ein Unternehmer ist, der Umsatzsteuer abführt.
Braucht man aber eigentlich nicht, wenn man nur in Deutschland einkauft und verkauft.
Wenn er allerdings in einem EU-Mitgliedstaat einkauft und diese Nummer vorzeigt, kann er "sozusagen" netto einkaufen. Ist etwas schwer zu erklären...
Aber wenn er keinen Auslandskontakt hat, ist's eh egal...


danke.. ne, hat er nicht...
J-e-s-s-i
2848 Beiträge
04.03.2010 12:15
Zitat von zartbitter:

Zitat von J-e-s-s-i:

Also, ich bin Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin und verusche mal etwas Licht in das Dunkel des Steuerrechts zu werfen
1. Dein Mann wird wohl kein "Festgehalt" bekommen, wenn er eine Umschulung macht, sondern er bekommt Geld vom Arbeitsamt oder? Sozusagen als Unterstützung zu Beginn der Selbständigkeit. Bist du dir sicher, dass das als Umschulung zählt? Oder ist das eher ein Existenzgründerzuschuss? Der ist nämlich steuerfrei.
Wie das allerdings bei einer Umschulung aussieht, damit kenn ich mich leider auch nicht aus...
2. Ja, du kannst Steuerklasse III beantragen. Dann hat dein Mann Steuerklsse V, was für ihn ja aber soweit egal ist, weil er keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellter) hat.
3. Dein Mann muss dem Finanzamt melden, dass er jetzt eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Da wird euch der Steuerberater helfen. Hier muss man angeben, mit welchen Einkünften man für dieses und nächstes Jahr rechnt und daraufhin berechnet das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen, die je nach Höhe der Einkünfte festgesetzt werden. Dieser werden dann vierteljährlich fällig, beginnend am 10.03. oder halt erst am 10.06., weil der 10.03. ja jetzt schon bald ist.
Muss dein Mann wirklich auch USt zahlen? Es gibt die Möglichkeit bei einem Jahresumsatz unter 17.500 € als Kleinunternehmer niocht umsatzsteuerpflichtuig zu sein. Ansonsten wird er die ersten 2 Jahre monatlich USt an das Finazamt zahlen müssen bzw. Erstattungen bekommen, wenn er mehr Vorsteuer aus Einkäufen hat als Umsatzsteuer aus Verkäufen. Danach (nach den 2 jahren) kann es sein, dass auf vierteljährlich/jährlich gewechselt wird (hängt von der Höhe ab).
Ihr werdet dem Steuerberater die Unterlagen zukommen lassen und der wird dann das alles berechnen, also Umsatzsteuer/Gewinn usw. . Ob der ein monatliches Honorar oder vierteljährliches Honorar nimmt, weiß ich nicht. Ist bei jedem anders.
Am Ende des Jahres wird dann der Jahresgewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben und dann mit den Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet und ihr müsst nachzahlen oder bekommt was wieder.
4. 400€ Jobs sind steuerfrei. Es sei denn einer von euch hätte 2.
So, ich hoffe ich konnte dir helfen. Übernehm aber keine Gewähr



hallo, danke für deine antwort!!

nein, ich meine auf alle fälle festgehalt und nicht den zuschuss vom arbeitsamt.
also, er ist altenpfleger, kann den beruf aber aus gesundheitlichen gründen nicht ausüben. Er wechselt in die versicherungsbranche. macht also erstmal ein halbes jahr eine umschulung zum versicherungsfachmann und dann nach nem halben jahr die IHK-prüfung. dann übernimmt er einen kundenstamm. Er ist aber von anfang an, also seit vorgestern, als selbständiger vermittler nach §84 (weiss nicht, ob dir das was sagt) "angestellt". und bekommt in diesem halben jahr, während er auf schulung ist ein festgehalt von der firma...
ändert es etwas an der sache??

dass ich die steuerklasse grundsätzlich ändern kann ist mir schon klar aber die frage war eher so gemeint - macht es sinn, wenn der ehepartner selbständig ist? also wirkt sich das auf die steuern aus, die er aus selbständiger tätigkeit zahlen muss, dass er dann ja steuerklasse V hat?? oder müssen wir deswegen unter umständen steuern nachzahlen??

vierteljährlich? ich dachte, man kann die steuern auch monatlich abführen... geht es doch nicht??


Ach so...
Ja, dann sind das auch schon Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das bekommt er ja sozusagen so lange wie er noch nicht ganz selbständig arbeiten kann, weil er noch nicht alles weiß...
Ne, ändert nichts an der Sache.
Wär vllt. schon besser wenn du in IV bleibst. Denn ansonsten könnte es unter Umständen tatsächlich zu einer Steuernachzahlung kommen. Liegt halt daran, was euch wichtiger ist. Entweder mehr Geld monatlich und am Ende des jahres nachtzahlen, oder halt umgekehrt.
Als Versicherungsvertreter wird er übrigens keine Umsatzsteuer aubführen müssen, da diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
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