Mütter- und Schwangerenforum

Kennt sich jemand mit Mietrecht/Betriebskostenabrechnung aus?

AngiMaus92
363 Beiträge
09.10.2015 13:52
Hallo, unser alter Vermieter schickte mir gerade die Mietkostenabrechnung unserer alten Wohnung per Mail.
Dort haben wir blos von 9/14 bis 5/15 weil die Wohnung schimmelte. Jetzt habe ich die Abrechnung erhalten bis 12/14 mit einer Nachzahlung von 79 Euro

Alles ok soweit. Für dieses Jahr hat er keine gemacht extra er ver veranlast aber nun für die 5 Monate 2015 pauschal eien Betrag von 120Euro. Ohne Abrechnung. Die er mir nun von der Kaution abzieht und den Rest überweisen will.

Jetzt meine Frage, er kann doch nicht einfach 120 Euro abziehen ohne Abrechnung zumal wir ab 4/15 schon in der neuen Wohnung wohnten also die Monate gar keine zusätzlichen Nebenkosten dazu kommen könnten. Er will quasi 120 Euro pauschal für 3Monate?!
Das geht doch so nicht.

09.10.2015 14:01
Also einfach mal so einen Betrag nennen geht natürlich nicht. Er muss schon genau begründen wieso er einen Betrag von X haben will.. Wenn er keine Nebenkostenabrechnung erstellen will ist das okay, aber dann darf er dir auch nix von der Kaution abziehen...
shelyra
69208 Beiträge
09.10.2015 14:04
ohne abrechnung darf er sowas nicht machen. er hätte also zum 5/15 eine zwischenabrechnung bzw ablesung machen müssen und diese euch dann in rechnung stellen. daher würd ich auch eine detailierte abrechnung verlangen und nicht einfach was bezahlen.

von der kaution darf er im normal fall auch nicht einfach etwas einbehalten! diese ist nicht dafür gedacht
AngiMaus92
363 Beiträge
09.10.2015 14:10
Ha wusste ichs doch. Mein Freund meint ich solö kein Theater machen wir lassen das so. Aber ich steck dem doch nicht einfach Geld in den Hals.

Denn werde ich mal auf die Barrikaden gehen. Der spinnt doch
shelyra
69208 Beiträge
09.10.2015 14:14
unsere letzte vermieterin war genauso...

stellt euch aber auf eine lange wartezeit ein, denn für die abrechnung 2015 kann er sich noch monate zeit lassen. genauso für die rückzahlung der kaution

so hat es unsere vemrieterin probiert um am ende doch ihren willen zu bekommen

wenn ihr auf die kaution angewisen seit würd ich eventuell nen kompromis vorschlagen.
NadineW
2761 Beiträge
09.10.2015 14:34
Also was er machen darf ist, dass er einen Teil der Kaution einbehält, bis er die NK Abrechnung für 2015 gemacht hat. Ob da nun 120 € gerechtfertigt sind.. na ja.
Bei uns wurden 450 € einbehalten und wir mussten 44 € nachzahlen

Aber ich glaube nicht, dass ein Vermieter einfach gar keine NK-Abrechnung machen darf. Es kann ja auch immer sein, dass die Mieter zu viel gezahlt haben? Er will sie vielleicht nur jetzt noch nicht machen, weil er dann in 2016 alle Abrechnungen für 2015 macht.

PS: Hatte mich verguckt... Da ihr in 4 Monaten 79 € Nachzahlung hattet, sind 120 € für 5 Monate schon okay, finde ich, wurde ja auch alles wieder teurer.
Yogi_Baer
39802 Beiträge
09.10.2015 16:47
er darf die kaution einhalteb bzw. ein Teil bis die ABRECHNUNG von 2015 bezahlt ist

ABER er darf ech keine Pauschlae geben denn er muss es ja richtig abrechnen, schon alleine damit bei ihm in den konten auch alles stimmt

Lasst es euch nicht gefallen
Tigger90
3736 Beiträge
09.10.2015 16:52
Zitat von NadineW:

Also was er machen darf ist, dass er einen Teil der Kaution einbehält, bis er die NK Abrechnung für 2015 gemacht hat. Ob da nun 120 € gerechtfertigt sind.. na ja.
Bei uns wurden 450 € einbehalten und wir mussten 44 € nachzahlen

Aber ich glaube nicht, dass ein Vermieter einfach gar keine NK-Abrechnung machen darf. Es kann ja auch immer sein, dass die Mieter zu viel gezahlt haben? Er will sie vielleicht nur jetzt noch nicht machen, weil er dann in 2016 alle Abrechnungen für 2015 macht.

PS: Hatte mich verguckt... Da ihr in 4 Monaten 79 € Nachzahlung hattet, sind 120 € für 5 Monate schon okay, finde ich, wurde ja auch alles wieder teurer.


Sie haben aber ab 04/15 nicht mehr dort gewohnt. Also will er für 3 Monate 120€ einbehalten.
shelyra
69208 Beiträge
09.10.2015 17:04
Zitat von Tigger90:

Zitat von NadineW:

Also was er machen darf ist, dass er einen Teil der Kaution einbehält, bis er die NK Abrechnung für 2015 gemacht hat. Ob da nun 120 € gerechtfertigt sind.. na ja.
Bei uns wurden 450 € einbehalten und wir mussten 44 € nachzahlen

Aber ich glaube nicht, dass ein Vermieter einfach gar keine NK-Abrechnung machen darf. Es kann ja auch immer sein, dass die Mieter zu viel gezahlt haben? Er will sie vielleicht nur jetzt noch nicht machen, weil er dann in 2016 alle Abrechnungen für 2015 macht.

PS: Hatte mich verguckt... Da ihr in 4 Monaten 79 € Nachzahlung hattet, sind 120 € für 5 Monate schon okay, finde ich, wurde ja auch alles wieder teurer.


Sie haben aber ab 04/15 nicht mehr dort gewohnt. Also will er für 3 Monate 120€ einbehalten.

mietvertrag ging aber bis 05/15 - egal wann sie ausgezogen sind. und es gibt eben auch nebenkostne die man hat obwohl niemand drin wohnt (zb müllgebühren)... das darf nicht vergessen werden.

daher bräuchte man auch ne auflistung was genau für kosten angefallen sind
NadineW
2761 Beiträge
09.10.2015 20:52
Also eine genaue Abrechnung muss schon sein, ganz klar! Aber da bin ich der Meinung hat der Vermieter Zeit bis 2015 beendet ist und dann noch wieder ein paar Monate um die dann zu erstellen. Daher gibt es diese Regelung, dass sie einen Teil einbehalten können, damit man wenigstens den Großteil der Kaution wieder bekommt.
Als Beispiel: Wir sind im Oktober 2014 ausgezogen, bekamen im Januar 2015 den Großteil der Kaution, im August 2015 unsere NK-Abrechnung und danach dann den Rest der Kaution.

Und wenn sie nicht die ganzen 5 Monate da gewohnt haben, ist es ja gut. Dann bekommen sie von den 120 € halt dann noch was wieder. Aber so ist es doch besser als nächstes Jahr dann noch eine Abrechnung zu bekommen und noch was zahlen zu müssen?
Tigger90
3736 Beiträge
10.10.2015 06:21
Zitat von shelyra:

Zitat von Tigger90:

Zitat von NadineW:

Also was er machen darf ist, dass er einen Teil der Kaution einbehält, bis er die NK Abrechnung für 2015 gemacht hat. Ob da nun 120 € gerechtfertigt sind.. na ja.
Bei uns wurden 450 € einbehalten und wir mussten 44 € nachzahlen

Aber ich glaube nicht, dass ein Vermieter einfach gar keine NK-Abrechnung machen darf. Es kann ja auch immer sein, dass die Mieter zu viel gezahlt haben? Er will sie vielleicht nur jetzt noch nicht machen, weil er dann in 2016 alle Abrechnungen für 2015 macht.

PS: Hatte mich verguckt... Da ihr in 4 Monaten 79 € Nachzahlung hattet, sind 120 € für 5 Monate schon okay, finde ich, wurde ja auch alles wieder teurer.


Sie haben aber ab 04/15 nicht mehr dort gewohnt. Also will er für 3 Monate 120€ einbehalten.

mietvertrag ging aber bis 05/15 - egal wann sie ausgezogen sind. und es gibt eben auch nebenkostne die man hat obwohl niemand drin wohnt (zb müllgebühren)... das darf nicht vergessen werden.

daher bräuchte man auch ne auflistung was genau für kosten angefallen sind


Das stimmt natürlich. Wie du sagst, eine genaue Auflistung muss her
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