Mütter- und Schwangerenforum

Kann mir mal einer auf die Sprünge helfen?? Thema Arbeitsrecht

Shnaddy
11027 Beiträge
10.08.2015 20:55
Hallo ihr Lieben...

Ich habe zum 31.08. meinen Arbeitsvetrag gekündigt und fange ab 01.09. woanders an...Also ein nahtloser Übergang...

Nun stellt sich mir die Frage was mit meinem Urlaubsanspruch geschieht??Da ich komplett den Träger wechsele (bin Erzieherin) kann ich die Resttage nicht einfach so mit rüber nehmen...

Ich habe einen Anspruch auf 26 Tage,habe dieses Jahr bereits 19 Tage genommen...

Kann ich jetzt noch bis ende August die 7 Tage nehmen bzw. mir bezahlen lassen oder habe ich nur einen anteiligen Urlaubsanspruch bis August und muss quasi noch die Minusstunden abarbeiten??

Kennt sich da einer aus und kann mir weiter helfen??
babyjuli2014
1051 Beiträge
10.08.2015 21:00
Zitat von Shnaddy:

Hallo ihr Lieben...

Ich habe zum 31.08. meinen Arbeitsvetrag gekündigt und fange ab 01.09. woanders an...Also ein nahtloser Übergang...

Nun stellt sich mir die Frage was mit meinem Urlaubsanspruch geschieht??Da ich komplett den Träger wechsele (bin Erzieherin) kann ich die Resttage nicht einfach so mit rüber nehmen...

Ich habe einen Anspruch auf 26 Tage,habe dieses Jahr bereits 19 Tage genommen...

Kann ich jetzt noch bis ende August die 7 Tage nehmen bzw. mir bezahlen lassen oder habe ich nur einen anteiligen Urlaubsanspruch bis August und muss quasi noch die Minusstunden abarbeiten??

Kennt sich da einer aus und kann mir weiter helfen??
du hast nur den Anspruch auf den anteiligen Urlaub bis August. Den bereits zuviel genommenen Urlaub wird wohl mit dem Gehalt verrechnet.
Shnaddy
11027 Beiträge
10.08.2015 21:14
Zitat von babyjuli2014:

Zitat von Shnaddy:

Hallo ihr Lieben...

Ich habe zum 31.08. meinen Arbeitsvetrag gekündigt und fange ab 01.09. woanders an...Also ein nahtloser Übergang...

Nun stellt sich mir die Frage was mit meinem Urlaubsanspruch geschieht??Da ich komplett den Träger wechsele (bin Erzieherin) kann ich die Resttage nicht einfach so mit rüber nehmen...

Ich habe einen Anspruch auf 26 Tage,habe dieses Jahr bereits 19 Tage genommen...

Kann ich jetzt noch bis ende August die 7 Tage nehmen bzw. mir bezahlen lassen oder habe ich nur einen anteiligen Urlaubsanspruch bis August und muss quasi noch die Minusstunden abarbeiten??

Kennt sich da einer aus und kann mir weiter helfen??
du hast nur den Anspruch auf den anteiligen Urlaub bis August. Den bereits zuviel genommenen Urlaub wird wohl mit dem Gehalt verrechnet.


Echt?? Ich hatte gerad gelesen,dass wenn man nach der ersten Jahreshälfte kündigt,man Anspruch auf den ganzen Urlaub hat...Aber ich weiß nicht ob das stimmt...
-enoria-
4125 Beiträge
10.08.2015 21:23
Kommt ggf auf euren Tarifvertrag an, aber normalerweise ist es wirklich anteilig zum Auftrittsdstum. Außerdem gibt es nur Urlaub für volle Monate....
10.08.2015 22:00
Trittes du in der 2. Jahreshälfte aus hast du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dein neuer Arbeitgeber kann aber eine Bescheinigung über die Resturlaubstage verlangen. Aber eigentlich weißt das kaum einer mit dem kompletten Jahresurlaub.
10.08.2015 22:11
Zitat von Shnaddy:

Zitat von babyjuli2014:

Zitat von Shnaddy:

Hallo ihr Lieben...

Ich habe zum 31.08. meinen Arbeitsvetrag gekündigt und fange ab 01.09. woanders an...Also ein nahtloser Übergang...

Nun stellt sich mir die Frage was mit meinem Urlaubsanspruch geschieht??Da ich komplett den Träger wechsele (bin Erzieherin) kann ich die Resttage nicht einfach so mit rüber nehmen...

Ich habe einen Anspruch auf 26 Tage,habe dieses Jahr bereits 19 Tage genommen...

Kann ich jetzt noch bis ende August die 7 Tage nehmen bzw. mir bezahlen lassen oder habe ich nur einen anteiligen Urlaubsanspruch bis August und muss quasi noch die Minusstunden abarbeiten??

Kennt sich da einer aus und kann mir weiter helfen??
du hast nur den Anspruch auf den anteiligen Urlaub bis August. Den bereits zuviel genommenen Urlaub wird wohl mit dem Gehalt verrechnet.


Echt?? Ich hatte gerad gelesen,dass wenn man nach der ersten Jahreshälfte kündigt,man Anspruch auf den ganzen Urlaub hat...Aber ich weiß nicht ob das stimmt...

Genau so ist es. Kündigung nach dem 1. Halbjahr bedeutet man bekommt den kompletten Jahresurlaub.
Shnaddy
11027 Beiträge
11.08.2015 08:46
Supi,danke...

Das heißt alsobei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich dann gar kein Urlaub mehr dieses Jahr??Weil ich ja dann schon den kompletten vom alten AG bekommen habe,auch wenn nur ausgezahlt...
11.08.2015 09:54
Zitat von Shnaddy:

Hallo ihr Lieben...

Ich habe zum 31.08. meinen Arbeitsvetrag gekündigt und fange ab 01.09. woanders an...Also ein nahtloser Übergang...

Nun stellt sich mir die Frage was mit meinem Urlaubsanspruch geschieht??Da ich komplett den Träger wechsele (bin Erzieherin) kann ich die Resttage nicht einfach so mit rüber nehmen...

Ich habe einen Anspruch auf 26 Tage,habe dieses Jahr bereits 19 Tage genommen...

Kann ich jetzt noch bis ende August die 7 Tage nehmen bzw. mir bezahlen lassen oder habe ich nur einen anteiligen Urlaubsanspruch bis August und muss quasi noch die Minusstunden abarbeiten??

Kennt sich da einer aus und kann mir weiter helfen??

In der Regel werden sie ausgezahlt wie normaler Arbeitslohn. Da das aber gerne schonmal vergessen wird, solltest Du das beantragen.
11.08.2015 09:54
Zitat von -enoria-:

Kommt ggf auf euren Tarifvertrag an, aber normalerweise ist es wirklich anteilig zum Auftrittsdstum. Außerdem gibt es nur Urlaub für volle Monate....

Das ist korrekt!
11.08.2015 09:57
Zitat von Shnaddy:

Supi,danke...

Das heißt alsobei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich dann gar kein Urlaub mehr dieses Jahr??Weil ich ja dann schon den kompletten vom alten AG bekommen habe,auch wenn nur ausgezahlt...

Nee, der alte Arbeitgeber wird Dir ja nicht den Jahresurlaub auszahlen, wenn Du nur ein gutes halbes Jahr bei ihm gearbeitet hast. Würde wahrscheinlich niemand machen.
Wahrscheinlich bekommst Du beim alten Arbeitgeber Urlaubstage bis zum letzten des Monats, den Du für ihn tätig warst und beim neuen Arbeitgeber die Urlaubstage, die Dir für die restlichen Monate im Jahr zustehen.
Allerdings ist es tatsächlich so, dass der Urlaub monatsweise pro vollen Monat gerechnet wird und Du theoretisch im Grunde auch erst dann Anrecht auf Urlaub hättest, wenn Du die Monate auch gearbeitet hast. Kann also sehr gut sein, dass Dein neuer Arbeitgeber zumindest die Probezeit abwartet, bevor Du dort Urlaub nehmen kannst.
bineybaby
1705 Beiträge
11.08.2015 23:39
Zitat von julemaus:

Trittes du in der 2. Jahreshälfte aus hast du Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dein neuer Arbeitgeber kann aber eine Bescheinigung über die Resturlaubstage verlangen. Aber eigentlich weißt das kaum einer mit dem kompletten Jahresurlaub.


Bin selber Arbwitgeber. Genauso ist es, auch wenn es kaum einer weiß. Und bei deinem neuen Arbeitgeber hast du auch Urlaubsanspruch für die letzten Monate in diesem Jahr.
bineybaby
1705 Beiträge
11.08.2015 23:41
Zitat von Zaubersternchen:

Zitat von Shnaddy:

Supi,danke...

Das heißt alsobei meinem neuen Arbeitgeber bekomme ich dann gar kein Urlaub mehr dieses Jahr??Weil ich ja dann schon den kompletten vom alten AG bekommen habe,auch wenn nur ausgezahlt...

Nee, der alte Arbeitgeber wird Dir ja nicht den Jahresurlaub auszahlen, wenn Du nur ein gutes halbes Jahr bei ihm gearbeitet hast. Würde wahrscheinlich niemand machen.
Wahrscheinlich bekommst Du beim alten Arbeitgeber Urlaubstage bis zum letzten des Monats, den Du für ihn tätig warst und beim neuen Arbeitgeber die Urlaubstage, die Dir für die restlichen Monate im Jahr zustehen.
Allerdings ist es tatsächlich so, dass der Urlaub monatsweise pro vollen Monat gerechnet wird und Du theoretisch im Grunde auch erst dann Anrecht auf Urlaub hättest, wenn Du die Monate auch gearbeitet hast. Kann also sehr gut sein, dass Dein neuer Arbeitgeber zumindest die Probezeit abwartet, bevor Du dort Urlaub nehmen kannst.


Das ist falsch. Nach mindestens 6 Monaten hat man beim Austritt Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub. Wenn man den nicht mehr nehmen kann, muss er ausgezahlt werden.
Sunnshine0909
140 Beiträge
24.08.2015 12:42
Du hast schon zuviel Urlaub gehabt. Soviel steht dir bis August nicht zu. Sprich mit deinem Arbeitgeber, das muss geregelt werden...
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