Mütter- und Schwangerenforum

kann mir jmd fragen zum kindergeldantrag beantworten

23.11.2008 11:20
hallo ihr lieben, ich sitze grad darüber und weiß net weiter..

1. ganz oben soll hin: Name, Vorname des Kindergeldberechtigten.
---> Bin ich das als mutter oder muss da der name meiner tochter rein?

2. Punkt 3. Angaben zuu den Kindern.
----> name,vorname , geboren am, familienstand, kindschaftsverhältnisse
ist das für das kind was jetzt kommt oder für evtl schon vorhandene??

wäre toll wenn jmd zeit hätte das zu beantworten...

lg
Tiffylein
13485 Beiträge
23.11.2008 11:23
kindergeldberechtigt bist du, da muss dein name rein

und bei angabe zu den kindern weiß ich grad nicht.... da du für die anderen ja schon kindergeld kriegst, würde ich das kind, für das du jetzt KiG beantragst, reinschreiben.
da ist doch sicherlich ne spalte wo du angeben musst, ob du schon weitere kinder hast udn schon KiG beziehst, oder?
23.11.2008 11:24
Zitat von Tiffylein:
kindergeldberechtigt bist du, da muss dein name rein

und bei angabe zu den kindern weiß ich grad nicht.... da du für die anderen ja schon kindergeld kriegst, würde ich das kind, für das du jetzt KiG beantragst, reinschreiben.
da ist doch sicherlich ne spalte wo du angeben musst, ob du schon weitere kinder hast udn schon KiG beziehst, oder?

habe noch keine anderen kinder...
Tiffylein
13485 Beiträge
23.11.2008 11:27
ja dann is eh egal, dann schreib das eine kind was jetzt komm da rein und gut ist abschicken kannste den antrag ja eh erst wenn das baby da ist, du brauchst ja die geburtsurkunde
23.11.2008 11:28
Zitat von Tiffylein:
ja dann is eh egal, dann schreib das eine kind was jetzt komm da rein und gut ist abschicken kannste den antrag ja eh erst wenn das baby da ist, du brauchst ja die geburtsurkunde


okay danke
Tessa
48 Beiträge
23.11.2008 11:30
Wusste garnicht, dass man den Antrag schon vorher bekommt, wie finde ich denn heraus ob ich berechtigt bin?
Habe gedacht ich muss nach der Geburt zum Amt. Kann mich bitte jemand aufklaeren
Tessa
48 Beiträge
23.11.2008 11:31
Oh ups es geht um Kindergeld, das kriegt ja jeder, dachte es geht um Erziehungsgeld.
Sorry
Tiffylein
13485 Beiträge
23.11.2008 11:32
wenn du ein kind unter 18 jahren hast, was in deinem haushalt lebt, dann kriegst du für dieses kind kindergeld. also für dein eigenes kind bist du so oder so kindergeldberechtigt

die anträge kannst du dir vorher schicken lassen oder abholen, kannst sie schon ausfüllen, so sparst du dir nachher die arbeit und kannst alles zusammen mit der geburtsurkunde einfach abschicken.

kindergeld beantragt man bei der familienkasse des arbeitsamtes. (es sei denn du bist im öffentlichen dienst, also beamte)
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