Mütter- und Schwangerenforum

kann elternzeit verlängert werden ?

snoopy-26
1972 Beiträge
05.01.2010 13:34
hallo
vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus . undzwar geht es darum , das ich vom arbeitgeber 2 jahre elternzeit bekommen hab und ich am überlegen bin , ob ich noch 1 jahr dran hänge . geht das ? wohin muß ich mich wenden ? was ist , wenn der arbeitgeber nicht zustimmt ? bekommt man dann vom job center für das jahr das elterngeld weiter gezahlt ?
danke schonmal für eure antworten

lg
05.01.2010 13:39
wenn du 2jahre beantragt hast kannst du auf 3verlängern. hättest du nur ein jahr angegeben dann würde es nicht gehen.so weiss ich das...
urmel81
1284 Beiträge
05.01.2010 13:40
Reintheoretisch kann man verlängern, man bekommt aber kein Geld mehr ausser Kindergeld.
Mein Arbeitgeber hat mir das selbe angeboten, weil ich imAprli schon wieder in den Muschu gehe.
Habe mich daher bei der Elterngeldkasse informiert.
Das Geld läuft aus, dann gibts keins mehr.
05.01.2010 13:55
wenn dann muss man das von anfang an angeben mit den 2 jahren ! Ansonsten wenn du länger machen willst dann bekommst du Arbeitslosengeld 1! So kenne ich das ! Also ich habe 14 monate elterngeld weil ich 2 monate von Krankenkasse mutterschaftsgeld in höhre des Krankengeldes bekommen habe und dann noch 12 monate elterngeld !
Aber sonst ruf da doch einfach mal an und frag da nach!
snoopy-26
1972 Beiträge
05.01.2010 13:55
muß ich erst beim arbeitgeber nachfragen ?
05.01.2010 13:55
aus welchen bundesland kommst du denn?

in bayen und bawü gibt es nämlich nochmal ein jahr erziehungszeit oder weiß gott wie das heißt... da bekommt man dann um die 200 euro monatlich...
weiß nicht ob es das in deinem bundesland auch gibt....
snoopy-26
1972 Beiträge
05.01.2010 13:58
ich komme aus berlin
Clauschi
6776 Beiträge
05.01.2010 14:23
ich hatte ursprünglich nur 1 jahr beim AG angegeben, mich dann aber entschieden, doch die ganzen 3 jahre zuhause zu bleiben

mußte beim AG beantragen, daß ich den MuSchu verlängere, was ohne probleme bewilligt wurde (allerdings muß man das spätestens 2 monate vor ablauf des muschu beantragen soweit ich weiß), solange keine zwingenden betrieblichen gründe vorliegen wird es meines wissens immer genehmigt
elterngeld hab ich ja nur 1 jahr, für die restlichen 2 jahre bekomme ich hartz iv
Nessie26
2563 Beiträge
05.01.2010 15:38
wie man bekommt dann hartz IV? ehrlich? ich bin nämlich auch am überlegen, noch ein jahr nach meinem jetzigen jahr dran zu hängen... also ich hab erst mal ein jahr beantragt. aber wahrscheinlich hab ich erst ab 1.7.2011 nen kiga-platz für tim.
das ist dann wie so unbezahlter urlaub oder? und dann bekommt man hartz IV?
laeticia
5892 Beiträge
05.01.2010 15:43
ich würde auch tippen dass man nur 12 bzw 14 Monate elterngeld bekommt und die anderen monate/Jahre ist es unbezahlt. wenn du von anfang an bei der elterngeldstelle 2 Jahre beantragt hast, dann wird eh das geld was du normalerweise 1 Jahr bekommen hättest halbiert und so auf die 2 Jahre verteilt!
Clauschi
6776 Beiträge
05.01.2010 20:02
Zitat von Nessie26:

wie man bekommt dann hartz IV? ehrlich? ich bin nämlich auch am überlegen, noch ein jahr nach meinem jetzigen jahr dran zu hängen... also ich hab erst mal ein jahr beantragt. aber wahrscheinlich hab ich erst ab 1.7.2011 nen kiga-platz für tim.
das ist dann wie so unbezahlter urlaub oder? und dann bekommt man hartz IV?

ich bin einfach hin zur arge und hab gesagt, ich wollt mich mal schlau machen ob ich unterstützung bekommen würde, wenn ich länger zuhause bleibe...sie hat gleich alles notiert und mir etliche unterlagen plus neuen termin gegeben
mußte einen antrag ausfüllen und etliche papiere vorlegen und schwupps hieß es, ich bekomme dann soundsoviel...
muß dazu sagen, mein männe ist fast blind, hat von daher keine arbeit und bekommt auch hartz iv...
ich bin allerdings nicht arbeitssuchend oder so gemeldet, weil ich ja meinen festen job habe, mußte nur pro forma die frage beantworten ob ich 3 stunden am tag arbeiten könnte...

geh doch einfach mal hin, stell dich genauso doof wie ich und frag einfach mal

und bevor jetzt wieder steine geworfen werden...ich arbeite durchgehend seit 17 jahren, da wird mir ja wohl die gemeinsame zeit mit meinem kind für die dauer von 2 jahren auf staatskosten genehmigt sein (das 1. jahr haben wir ja kein hartz iv beantragt), da ich dann wieder vollzeit arbeiten gehe und mein kind dann zum teil nur morgens zum frühstück sehe...das wollt ich mal gesagt haben
emotionless87
2060 Beiträge
05.01.2010 22:17
Zitat von honigcocoon:

aus welchen bundesland kommst du denn?

in bayen und bawü gibt es nämlich nochmal ein jahr erziehungszeit oder weiß gott wie das heißt... da bekommt man dann um die 200 euro monatlich...
weiß nicht ob es das in deinem bundesland auch gibt....


du meinst wohl das Landeserziehungsgeld ... wenn du das 3. jahr machst erziehungsjahr bekommst du so um die 150 euro dazu =)
Nessie26
2563 Beiträge
06.01.2010 09:27
Zitat von Clauschi:

Zitat von Nessie26:

wie man bekommt dann hartz IV? ehrlich? ich bin nämlich auch am überlegen, noch ein jahr nach meinem jetzigen jahr dran zu hängen... also ich hab erst mal ein jahr beantragt. aber wahrscheinlich hab ich erst ab 1.7.2011 nen kiga-platz für tim.
das ist dann wie so unbezahlter urlaub oder? und dann bekommt man hartz IV?

ich bin einfach hin zur arge und hab gesagt, ich wollt mich mal schlau machen ob ich unterstützung bekommen würde, wenn ich länger zuhause bleibe...sie hat gleich alles notiert und mir etliche unterlagen plus neuen termin gegeben
mußte einen antrag ausfüllen und etliche papiere vorlegen und schwupps hieß es, ich bekomme dann soundsoviel...
muß dazu sagen, mein männe ist fast blind, hat von daher keine arbeit und bekommt auch hartz iv...
ich bin allerdings nicht arbeitssuchend oder so gemeldet, weil ich ja meinen festen job habe, mußte nur pro forma die frage beantworten ob ich 3 stunden am tag arbeiten könnte...

geh doch einfach mal hin, stell dich genauso doof wie ich und frag einfach mal

und bevor jetzt wieder steine geworfen werden...ich arbeite durchgehend seit 17 jahren, da wird mir ja wohl die gemeinsame zeit mit meinem kind für die dauer von 2 jahren auf staatskosten genehmigt sein (das 1. jahr haben wir ja kein hartz iv beantragt), da ich dann wieder vollzeit arbeiten gehe und mein kind dann zum teil nur morgens zum frühstück sehe...das wollt ich mal gesagt haben


ich denk ja auch, mein mann ist arbeiten. deshalb werde ich nichts bekommen von der arge. werd erst mal mit meinem ag reden. vielleicht kann er mir ja die gleitzeit ein wenig abschwächen, also, dass ich nicht die kernzeit einhalten muss. muss mal schauen.
meine freundin war jetzt auch nochmal ein jahr zuhause und hat hartz IV bekommen, da sie das mit der beaufsichtigung ihres sohnes und der langen fahrt zur arbeit nicht hingekommen hat. aber sie ist auch alleinerziehend.
Clauschi
6776 Beiträge
06.01.2010 11:49
Zitat von Nessie26:

Zitat von Clauschi:

Zitat von Nessie26:

wie man bekommt dann hartz IV? ehrlich? ich bin nämlich auch am überlegen, noch ein jahr nach meinem jetzigen jahr dran zu hängen... also ich hab erst mal ein jahr beantragt. aber wahrscheinlich hab ich erst ab 1.7.2011 nen kiga-platz für tim.
das ist dann wie so unbezahlter urlaub oder? und dann bekommt man hartz IV?

ich bin einfach hin zur arge und hab gesagt, ich wollt mich mal schlau machen ob ich unterstützung bekommen würde, wenn ich länger zuhause bleibe...sie hat gleich alles notiert und mir etliche unterlagen plus neuen termin gegeben
mußte einen antrag ausfüllen und etliche papiere vorlegen und schwupps hieß es, ich bekomme dann soundsoviel...
muß dazu sagen, mein männe ist fast blind, hat von daher keine arbeit und bekommt auch hartz iv...
ich bin allerdings nicht arbeitssuchend oder so gemeldet, weil ich ja meinen festen job habe, mußte nur pro forma die frage beantworten ob ich 3 stunden am tag arbeiten könnte...

geh doch einfach mal hin, stell dich genauso doof wie ich und frag einfach mal

und bevor jetzt wieder steine geworfen werden...ich arbeite durchgehend seit 17 jahren, da wird mir ja wohl die gemeinsame zeit mit meinem kind für die dauer von 2 jahren auf staatskosten genehmigt sein (das 1. jahr haben wir ja kein hartz iv beantragt), da ich dann wieder vollzeit arbeiten gehe und mein kind dann zum teil nur morgens zum frühstück sehe...das wollt ich mal gesagt haben


ich denk ja auch, mein mann ist arbeiten. deshalb werde ich nichts bekommen von der arge. werd erst mal mit meinem ag reden. vielleicht kann er mir ja die gleitzeit ein wenig abschwächen, also, dass ich nicht die kernzeit einhalten muss. muss mal schauen.
meine freundin war jetzt auch nochmal ein jahr zuhause und hat hartz IV bekommen, da sie das mit der beaufsichtigung ihres sohnes und der langen fahrt zur arbeit nicht hingekommen hat. aber sie ist auch alleinerziehend.

kommt drauf an, wieviel dein mann verdient...ich würd mal sagen fragen kostet nix...wer weiß, vielleicht steht dir ja ein bissl zu?
Marja
6987 Beiträge
10.01.2010 19:11
Zitat von snoopy-26:

muß ich erst beim arbeitgeber nachfragen ?


Nein, wenn Du von 2 Jahren auf drei Jahre verlängern möchtest musst
Du ihn nur in Kenntnis setzen aber nicht um "Erlaubnis" fragen.

Anders wäre es, wenn Du von einem Jahr auf zwei Jahre verlängern
möchtest. Da muss der AG zustimmen.

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