Mütter- und Schwangerenforum

K-geld teilen bei wechselnder betreuung ja oder nein ?!

micki93
74 Beiträge
10.04.2014 09:34
hallo ihr lieben
ich glaube der titel ist bisschen komisch vormuliert aber ich wusste nicht wie ich das sonst beschreiben soll . und zwar geht es darum das ich von mehreren bekannten gehört habe das wenn sich mein kind länger als eine woche bei dem vater aufhält ( wir leben getrennt) dann steht ihm die hälfte von dem kindergeld zu . stimmt das ? beim neuer patner möchte das auch gerne wissen da er letzten monat seine drei kids 10 tage betreut hat am stück + die geregelten kinder wochenenden . und nun über ostern auch wieder 10 tage da der kindergarten zu hat . und ihm wurde das selbe gesagt das ihm dann für diese zeit pro kind die hälfte des kindergeldes zusteht .. hat jemand da ahnung von . ? ich erreicht das jugendamt nicht deswegen stelle ich hier meine frage hoffe auf hilfreiche antworten
liebe grüße micki
10.04.2014 09:39
naja also ich denke schon das es einem dann zusteht. macht ja auch sinn da das kindergeld ja für das kind ist.
Vanellope
15488 Beiträge
10.04.2014 09:39
die hälfte des kgs wird doch meiner meinung nach eh vom unterhalt abgezogen.
würde nur das geld teilen, beim wechselmodell, wo wirklich die zeiten 50%50 aufgeteilt sind. aber auch dann nicht unbedingt. wenn ausgemacht ist, dass der eine partner eben die größeren anschaffungen macht nicht..
10.04.2014 09:43
Genauso ist es, das haelftige Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Da muss man nicht noch extra was teilen. Man könnte sich allerdings um den Kindesunterhalt Gedanken machen, wenn sich beide Elternteile zugleich um das Kind kümmern. Ernähren es beide zu gleichen teilen? Kaufen beide zu gleichen teilen Schuhe etc? Da könnte man sich drüber unterhalten!
micki93
74 Beiträge
10.04.2014 09:43
naja aber das kindergeld steht ja dem kind zu bzw ist für das kind gedacht . und im falle von meinem freund sind die kinder dann ja eine lange zeit hier und da spart seine frau ja an lebensmittel und so weiter und an unternehmungen . denn dafür ist in dieser zeit ja er zuständig .

gibt es da ein gesetzt ich habe das nun in der letzten woche von einigen gehört ..
ich habe natürlich kein problem damit meinem ex für zeit was zu geben wenn der kleine bei ihm ist . aber ich möchte gerne wissen ob es wirklich die hälfte sein muss bei 5 tagen denn von freitag bis sonntag ist sowieso sein kinderwochenende und ich glaube nicht das man 90 euro brauch um ein 3 jähriges kind 5 tage zu ernähren
khaleesi
3596 Beiträge
10.04.2014 09:56
also bei einer woche fänd ich das echt schwachsinnig, wenn die kids den halben monat da wären könnte man es vlt. in betracht ziehen
und hier z.b geht das ganze kindergeld schon für die kita drauf, die muss man ja trotz ferien weiterbezahlen
FraBu
3019 Beiträge
10.04.2014 10:00
Also Kindergeld anteilig auszahlen geht nicht, denn das hälftige Kindergeld wird bei der Unterhaltsberechnung ja bereits berücksichtigt.

Wenn die Kinder wirklich dauerhaft jeden Monat mehr als den üblichen Umgang beim anderen Elternteil leben, könnte man darüber nachdenken, ob der Unterhalt gekürzt wird. Allerdings würde das im Gegenzug auch wieder heißen, dass man laufende Kosten wie Kita, Vereine usw. auch anteilig teilen müsste.

Schlussendlich bringt man da wohl mehr Stress in die Elternebene. Ob sich das im Sinne der Kinder lohnt?
10.04.2014 10:01
Wenn es IMMER 50/50 ist, dann macht man das. Also im Falle vom Wechselmodell zb. Aber wenn es jetzt mal 10 Tage waren und dann nochmal über Ostern, würde ich da ehrlich gesagt nichts machen.
Im Zweifelsfalle würde ich immer einen Anwalt für Familienangelegenheiten kontaktieren, ich denke, der kann gut Auskunft geben.
Oder eben das Jugendamt.
Liebe Grüße
sushimum
10504 Beiträge
10.04.2014 10:06
Also da der unterhaltpflichtige eh 50% vom kindergeld abziehen darf vom unterhalt denke ich das nicht aber kann mir gut vorstellen wenn das kind den halben monat bei mama und den anderen halben monat bei papa wohnt und in der jeweiligen zeit das jeweilige elternteil dafür aufkommt das dann kein unterhalt gezahlt werden muss da ja beide das kind gleichviel haben
Aber genau weiß ich es nicht in dem falle weiß halt nur das eh schon 50% kindergeld vom unterhalt abgezogen werden
Cotton_Candy
2635 Beiträge
10.04.2014 10:11
Zitat von sushimum:

Also da der unterhaltpflichtige eh 50% vom kindergeld abziehen darf vom unterhalt denke ich das nicht aber kann mir gut vorstellen wenn das kind den halben monat bei mama und den anderen halben monat bei papa wohnt und in der jeweiligen zeit das jeweilige elternteil dafür aufkommt das dann kein unterhalt gezahlt werden muss da ja beide das kind gleichviel haben
Aber genau weiß ich es nicht in dem falle weiß halt nur das eh schon 50% kindergeld vom unterhalt abgezogen werden


Wie 50%vom Kindergeld abziehen?
Das habe ich ja noch nie gehört ?
Mathelenlu
49378 Beiträge
10.04.2014 10:33
Ich finde, das macht nur Sinn, wenn man wirklich die Zeit 50:50 aufgeteilt hat. Dann hat das auch rechtlich Hand und Fuß. Aber will man jetzt echt die Tage aufrechnen - im Mai warens 12 Tage, im Juni 9, und dann anteilig auszahlen lassen? Dann aber alles: dann muss der Vater dann auch den entsprechenden Anteil Kita usw. übernehmen! Mal ehrlich: meist bleibt langfristig gesehen der Löwenanteil der Kosten bei der alltagserziehenden Partei hängen. Daher finde ich es auch irgendwie befremdlich, wenn dann die nicht-alltagserziehende Partei für betreute Tage abrechnen möchte.
FraBu
3019 Beiträge
10.04.2014 10:41
Zitat von Cotton_Candy:

Zitat von sushimum:

Also da der unterhaltpflichtige eh 50% vom kindergeld abziehen darf vom unterhalt denke ich das nicht aber kann mir gut vorstellen wenn das kind den halben monat bei mama und den anderen halben monat bei papa wohnt und in der jeweiligen zeit das jeweilige elternteil dafür aufkommt das dann kein unterhalt gezahlt werden muss da ja beide das kind gleichviel haben
Aber genau weiß ich es nicht in dem falle weiß halt nur das eh schon 50% kindergeld vom unterhalt abgezogen werden


Wie 50%vom Kindergeld abziehen?
Das habe ich ja noch nie gehört ?



Laut der DD-Tabelle wäre bei Stufe 1 (also einem Gehalt von <1500 EUR) für ein Kind zwischen 0-5 Jahren 317 EUR Unterhalt zu zahlen. Davon wird aber die Hälfte Kindergeld abgezogen, so dass der unterhaltspflichtige Elternteil "nur" 224 EUR Unterhalt zahlen muss.
Cotton_Candy
2635 Beiträge
10.04.2014 11:17
Zitat von FraBu:

Zitat von Cotton_Candy:

Zitat von sushimum:

Also da der unterhaltpflichtige eh 50% vom kindergeld abziehen darf vom unterhalt denke ich das nicht aber kann mir gut vorstellen wenn das kind den halben monat bei mama und den anderen halben monat bei papa wohnt und in der jeweiligen zeit das jeweilige elternteil dafür aufkommt das dann kein unterhalt gezahlt werden muss da ja beide das kind gleichviel haben
Aber genau weiß ich es nicht in dem falle weiß halt nur das eh schon 50% kindergeld vom unterhalt abgezogen werden


Wie 50%vom Kindergeld abziehen?
Das habe ich ja noch nie gehört ?



Laut der DD-Tabelle wäre bei Stufe 1 (also einem Gehalt von <1500 EUR) für ein Kind zwischen 0-5 Jahren 317 EUR Unterhalt zu zahlen. Davon wird aber die Hälfte Kindergeld abgezogen, so dass der unterhaltspflichtige Elternteil "nur" 224 EUR Unterhalt zahlen muss.


Ahh ok danke
sushimum
10504 Beiträge
10.04.2014 13:05
Genau so meinte ich das habs evtl etwas unpräzise ausgedrückt tut mir leid
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