Mütter- und Schwangerenforum

Jemand vom Arbeitsamt hier, der Auskunft geben kann??

Anonym 184262
3 Beiträge
08.10.2015 16:19
Ich bin zur Zeit 6,5 Jahre bei meinem Arbeitgeber angestellt und noch im 1. Erziehungsjahr. Ich müsste nächstes jahr zurückkehren, nachdem das Jahr rum ist. Nun ist es so, dass wir nach München (800km=) entfernt ziehen, da mein freund dort seinen Traumjob bekommen hat.
Ich bin bemüht dort gleich Arbeit zu finden, so würde ein Abfindungsvertrag alles ganz fix lösen können.

Was aber passiert, wenn ich dort nicht gleich etwas find? In der Elternzeit kann man ja nicht kündigen bzw. nicht gekündigt werden. Heisst würde mich mein Arbeitgeber kulanterweise kündigen, könnte ich ja meine 3 Monate Kündigungsfrist nicht vor Ort erfüllen, würde er demnach folglich nicht machen. Ein Abfindungsvertrag oder eine Kündigung meinerseits würde ja eine 3 Monatssperre bedeuten vom Arbeitslosengeld. Wir benötigen jenes jedoch dringend.

Soll ich mich gleich beim Amt melden und schauen, ob die Herrschaften mir schon was vermitteln können? Wird Umzug durch den Partner eventuell nicht mit 3 MOnaten bestraft?

Wie komme ich um die Sperrfrist herum? Ich bin kooperativ und wie gesagt gewillt sofort zu arbeiten...

Kennt sich hier wer aus, wie es gehandhabt wird?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

damit mein Arbeitgeber keine Rückschlüsse auf mich ziehen kann über mein Profil und die damit verlinkten Beiträge und Fotos

08.10.2015 21:49
Zitat von Anonym 184262:

Ich bin zur Zeit 6,5 Jahre bei meinem Arbeitgeber angestellt und noch im 1. Erziehungsjahr. Ich müsste nächstes jahr zurückkehren, nachdem das Jahr rum ist. Nun ist es so, dass wir nach München (800km=) entfernt ziehen, da mein freund dort seinen Traumjob bekommen hat.
Ich bin bemüht dort gleich Arbeit zu finden, so würde ein Abfindungsvertrag alles ganz fix lösen können.

Was aber passiert, wenn ich dort nicht gleich etwas find? In der Elternzeit kann man ja nicht kündigen bzw. nicht gekündigt werden. Heisst würde mich mein Arbeitgeber kulanterweise kündigen, könnte ich ja meine 3 Monate Kündigungsfrist nicht vor Ort erfüllen, würde er demnach folglich nicht machen. Ein Abfindungsvertrag oder eine Kündigung meinerseits würde ja eine 3 Monatssperre bedeuten vom Arbeitslosengeld. Wir benötigen jenes jedoch dringend.

Soll ich mich gleich beim Amt melden und schauen, ob die Herrschaften mir schon was vermitteln können? Wird Umzug durch den Partner eventuell nicht mit 3 MOnaten bestraft?

Wie komme ich um die Sperrfrist herum? Ich bin kooperativ und wie gesagt gewillt sofort zu arbeiten...

Kennt sich hier wer aus, wie es gehandhabt wird?


Hallo,
Du solltest ein Beratungsgespräch bei der BA wahrnehmen. Vermutlich wird man sich dort auf das SGB III §140 Zumutbare Beschäftigungen beziehen in dem steht:
"(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die sie oder er bisher ausgeübt hat.".
Ergo: Du könntest die 3 Monate bis zur eintretenden Kündigung einen getrennten Haushalt führen (und über die Steuer absetzen).

Hinzu kommt, dass Du Dich ja dann am besten jetzt schon in München arbeitsuchend meldest (das geht online über die Website der arbeitsagentur.de), denn die jetzige BA ist ja dann nicht mehr zuständig.

Sollte die BA Probleme bereiten, guck doch vorher mal auf der Website von HENSCHE Arbeitsrecht. In der Rubrik Handbuch Arbeitsrecht unter Buchstaben "S" für Sperrzeiten findest Du Hinweise auf die Frage "Wann recht­fer­ti­gen Ehe oder Le­bens­ge­mein­schaft ei­ne Ar­beits­auf­ga­be?" und "Kann das Kin­des­wohl ei­ne Ar­beits­auf­ga­be recht­fer­ti­gen?". Mit den dort angegebenen Gerichtsurteilen und Paragraphen solltest Du eigentlich gut gerüstet sein.

LG HessenLady
cloey
508 Beiträge
08.10.2015 21:54
Meine Elternzeit ging von 25.09.14 bis 25.09.15. Im Juni war ich beim Arbeitsamt um mich arbeitssuchend zu melden. Dort wurde mir gesagt, wenn man in Elternzeit ist muss man diese 3 Monate nicht beachten. Es würde sogar reichen wenn ich am 26.09.15 erst komme.
Ich bin dann Angang September wieder hin und habe schon mein erstes Geld bekommen.

Mein Arbeitsvertrag endete damals mit Beginn des Mutterschutzes wegen Befristung.
Anonym 184262
3 Beiträge
09.10.2015 14:57
zweimal einen Umzug stattfinden lassen und allein mit Kind die drei Monate ohne Kitaplatz undmit Vollzeit + 2 h Fahrt jeden Tag ist mir gar nciht möglich, mal davon abgesehen dass das Kind dann seinen Vater gar nicht sehen würde....

3 Monate Trennung ist zwar auf dem Papier so leicht dahin befohlen, aber praktisch gar nicht umsetzbar ;(

Ergo: Müssen wir wohl die Sperrzeit erdulden und unser Skonto herausfordern ;(

ist schön blöd allet, bleibt nur ganz fix irgendwie an Arbeit zu kommen ....*in die Hände gespuckt*
Anonym 184262
3 Beiträge
09.10.2015 15:04
danke @ HessenLady : die Paragraphen könnten wirklich hilfreich sein.
09.10.2015 20:00
Zitat von Anonym 184262:

danke @ HessenLady : die Paragraphen könnten wirklich hilfreich sein.


Gern geschehen. Drücke Euch die Daumen, dass alles klappt und Du - sobald möglich - auch eine Stelle in der neuen Heimat findest.

LG HessenLady
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