Mütter- und Schwangerenforum

In der Elternzeit Elterngeld neu beantragen

Zwacki92
142 Beiträge
09.01.2019 13:04
Hallo zusammen!

Nun habe ich mal eine Frage, zu der ich im Internet irgendwie keine richtige Antwort finden kann.

Im November 2017 ist meine Tochter geboren, das letzte Mal Elterngeld habe ich im Oktober 2018 erhalten. Aktuell bin ich Schwanger mit dem 3. Kind, das Ende März/Anfang April auf die Welt kommen wird.

Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Elterngeld ist? Muss ich die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der aktuellen Elternzeit einreichen oder gibt es nur den Mindestsatz?

Werd zwar noch bei der Elterngeldstelle anrufen, aber vielleicht kann mir vorab schonmal jemand sagen wie das läuft?

Viele Grüße
shelyra
69208 Beiträge
09.01.2019 13:09
Die monate von oktober 2018 bis zur geburt gehen mit 0€ in die berechnung. Für die anderen musst du den gehaltsnachweis aus 2017 einreichen
09.01.2019 14:00
Bei mir war es damals ähnlich, ich habe dann nur den mindestsatz bekommen. Ist aber schon 6 Jahre her.
vronibohni
1248 Beiträge
09.01.2019 17:54
Mir wurde gesagt, falls man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wird alles von vor der Elternzeit eingerechnet, also solltest du letztendlich das gleiche haben, wie in der letzten Elternzeit.
Schnatterienchen
1857 Beiträge
09.01.2019 17:56
Zitat von vronibohni:

Mir wurde gesagt, falls man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wird alles von vor der Elternzeit eingerechnet, also solltest du letztendlich das gleiche haben, wie in der letzten Elternzeit.


Da zählt aber nur der Zeitraum wo sie auch Elterngeld bekommt. Und das bekommt sie ja nun seit Oktober nicht mehr
vronibohni
1248 Beiträge
09.01.2019 18:06
Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von vronibohni:

Mir wurde gesagt, falls man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wird alles von vor der Elternzeit eingerechnet, also solltest du letztendlich das gleiche haben, wie in der letzten Elternzeit.


Da zählt aber nur der Zeitraum wo sie auch Elterngeld bekommt. Und das bekommt sie ja nun seit Oktober nicht mehr


Aber was bekommt sie dann? Gehalt wegen Berufsverbot sicherlich ?
19Sabrina87
5365 Beiträge
09.01.2019 18:11
Zitat von vronibohni:

Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von vronibohni:

Mir wurde gesagt, falls man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wird alles von vor der Elternzeit eingerechnet, also solltest du letztendlich das gleiche haben, wie in der letzten Elternzeit.


Da zählt aber nur der Zeitraum wo sie auch Elterngeld bekommt. Und das bekommt sie ja nun seit Oktober nicht mehr


Aber was bekommt sie dann? Gehalt wegen Berufsverbot sicherlich ?


Das gilt nur, wenn das Kind direkt nach dem Geburtstag des anderen Kindes auf die Welt kommt. Wenn man davon ausgeht, dass die Mutter ein Jahr lang Elterngeld bezieht, mindert jeder Monat der zwischen dem ersten Geburtstag und der Geburt des Kindes liegt, das Elterngeld fürs nächste Kind.
Wie oben schon erwähnt wurde, gehen diese Monate mit 0 ein.
Für den Ausgleichssatz müsste sie tatsächlich im BV sein. Ist sie "einfach nur" in Elternzeit bekommt sie nichts.
Choco
4260 Beiträge
09.01.2019 18:16
Zitat von vronibohni:

Zitat von Schnatterienchen:

Zitat von vronibohni:

Mir wurde gesagt, falls man in der Elternzeit wieder schwanger wird, wird alles von vor der Elternzeit eingerechnet, also solltest du letztendlich das gleiche haben, wie in der letzten Elternzeit.


Da zählt aber nur der Zeitraum wo sie auch Elterngeld bekommt. Und das bekommt sie ja nun seit Oktober nicht mehr


Aber was bekommt sie dann? Gehalt wegen Berufsverbot sicherlich ?


Was hat das jetzt mit einem Berufsverbot zu Tun?
Choco
4260 Beiträge
09.01.2019 18:23
Zitat von Zwacki92:

Hallo zusammen!

Nun habe ich mal eine Frage, zu der ich im Internet irgendwie keine richtige Antwort finden kann.

Im November 2017 ist meine Tochter geboren, das letzte Mal Elterngeld habe ich im Oktober 2018 erhalten. Aktuell bin ich Schwanger mit dem 3. Kind, das Ende März/Anfang April auf die Welt kommen wird.

Kann mir jemand sagen, wie das mit dem Elterngeld ist? Muss ich die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der aktuellen Elternzeit einreichen oder gibt es nur den Mindestsatz?

Werd zwar noch bei der Elterngeldstelle anrufen, aber vielleicht kann mir vorab schonmal jemand sagen wie das läuft?

Viele Grüße


Es müsste ungefähr so sein:
- Februar 19 und März 19 Werden ausgeklammert Wegen Mutterschutz vom zweiten Kind
- November 18 - Januar 19 Werden berechnet mit 0€ Einkommen da Elternzeit, aber keine Elterngeld Bezugsmonate, sprich 3 Monate ohne Einkommen
- November 17 - Oktober 18 werden ausgeklammert Wegen Elterngeld Bezugsmonate
- Oktober 18 und evtl Sept 18 Werden ausgeklammert Wegen Mutterschutz vom ersten Kind
- Entweder ab Dezember 2016 oder Januar 2017 wird das Gehalt dazu gezogen, sprich 9 Monate mit dem alten Gehalt

Dann kommt noch Geschwisterbonus dazu, Was Dann da raus kommt kannst du im Internet schonmal grob durch den Rechner Jagen,
Zwacki92
142 Beiträge
09.01.2019 18:57
Vielen Dank euch allen!

Ich sehe schon, es ist bisschen komplizierter. Ich werd dann einfach mal zu einer Beratungsstelle gehen
Katheryna
2941 Beiträge
09.01.2019 19:21
Hier wurde eh schon viel gesagt und richtig weiterhelfen kann ich dir auch nicht. Der Hase ist im November '16 geboren, der Bär im Juli '18.

Ich dachte auch, dass ich nur den Mindestsatz bekomme, es war allerdings dann letzten Endes nur etwas weniger Elterngeld, als ich ich vorher bekommen habe.
10.01.2019 10:07
Hallo, nur mal so als Tip: Bist Du aktuell noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt? Dann steht Dir für die Zeit des Mutterschutz sogar Gehalt zu obwohl Du zu Hause warst. War bei mir auch so .
Choco
4260 Beiträge
10.01.2019 10:16
Zitat von schlumpfling81:

Hallo, nur mal so als Tip: Bist Du aktuell noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt? Dann steht Dir für die Zeit des Mutterschutz sogar Gehalt zu obwohl Du zu Hause warst. War bei mir auch so .


Genau stimmt. Und Du müsstest klären, ob du deine jetzige Elternzeit vorzeitig zum Neuen Mutterschutz beendest.
shelyra
69208 Beiträge
10.01.2019 11:02
Zitat von schlumpfling81:

Hallo, nur mal so als Tip: Bist Du aktuell noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt? Dann steht Dir für die Zeit des Mutterschutz sogar Gehalt zu obwohl Du zu Hause warst. War bei mir auch so .
aber nur wenn man die elternzeit zum neuen mutterschutz beendet.
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