ich hoffe,ihr könnt mir helfen ;-(
27.10.2011 19:36
hallo liebe mamis,bei mir ist grad alles höchst komplziert.meine tochter und ich sind vor 2 wochen von bayern wieder nach stuttgart zurück gezogen.ich fange nächsten mittwoch eine 50% stelle an.ich verdiene 750 brutto.dazu kommen nich kindergeld und 150 unterhalt.zum leben ist das n atürlich viel zu wenig.ich wollte nun einen mietzuschuss beantragen,da ich endlich weg von alg2 wollte.nun meinte der fitzi im rathaus aber,dass ein mietzuschuss für mich nicht in frage kommt,weil das viel zu wenig wäre.ich soll harz 4 beantragen,das wär die einzige hilfe,die ich bekommen würde und ich dachte immer,dass alleinerziehenden,die arbeiten gehen wollen geholfen wird.wisst ihr wohin ich mich wenden soll und ist das wohngeld wirklich so wenig,dass es nur ein kleiner teil der miete ist?
27.10.2011 19:53
Wohngeld gibt es nur ab einem bestimmten Einkommen, alles was unter 900 Euro netto ist, fällt ins Hartz4 und da bekommst du normalerweise mehr, wie beim Wohngeld. Vielleicht kannst du Kinderzuschlag auch beantragen.
27.10.2011 20:00
Ich würde mal bei Pro Familia in der Theodor-Heuss-Straße einen Termin vereinbaren, die Beratung ist kostenlos und evtl. können sie Dir Tipps geben oder wissen, was Du wie und wo beantragen musst/kannst.
In welchem Stadtteil Stuttgarts wohnst Du denn?
In welchem Stadtteil Stuttgarts wohnst Du denn?
27.10.2011 21:43
du musst ALG2 beantragen...
bei mir war es so als mein Mann ausgezogen ist musste ich auch zum Amt..wollte nur Wohngeld beantragen... da sagte der Bearbeiter zu mir dass das Einkommen zusammen gerechnet wird was man hat...also Gehalt,Kindergeld,Unterhalt...
die vom Amt haben da eine bestimmte Rechnung.. ich kann es hier nicht so wiedergeben wie der Bearbeiter mit es erklärt hat...
also selbst wenn du z.b als gesamtes Einkommen 1000 Euro hättest,wird da aber ein bestimmter Prozentsatz abgezogen.... und davon wird dann nochmal die Miete abgezogen... und daraus ergibt sich dann ob man unter dem Satz vom Amt liegt oder drüber... nur wenn man drüber liegt kann man Wohngeld beantragen... mir hätte Wohngeld zugestanden wenn ich weiter auf 400 Euro arbeiten würde...
dann wäre das Geld vom Unterhalt für mich und die Kinder da,die 400 Euro vom Job und das Kindergeld...dann hätte ich auch noch ein bisschen Wohngeld bekommen..
aber da ich wieder Schwanger bin wurde mein Vertrag nicht verlängert..also konnte ich nur für die Kinder Wohngeld beantragen... das kannst du auch versuchen... also du beantragst erst mal nur für dein Kind Wohngeld... vielleicht kommst du dann ja auch aus...also ich hab damals bei meiner ersten Tochter 160 Euro Wohngeld bekommen...
und wenn du damit nicht auskommst kannst du eventuell versuchen den Kindergeldzuschlag zu beantragen... da musste zwar auch viel ausfüllen,bist aber vielleicht nicht auf´s ALG 2 angewiesen...
und wenn das abgelehnt wird bleibt dir nichts anderes übrig als Unterstützend ALG 2 zu beantragen..mir hat es auch nicht gefallen,aber nach der Trennung mit zwei Kleinkindern und Schwanger bleibt mir im moment nichts anderes übrig...
du könntest gucken ob du noch einen 400 Euro Job nebenbei findest...
dann bist du auch nicht auf´s Amt gewiesen..
bei mir war es so als mein Mann ausgezogen ist musste ich auch zum Amt..wollte nur Wohngeld beantragen... da sagte der Bearbeiter zu mir dass das Einkommen zusammen gerechnet wird was man hat...also Gehalt,Kindergeld,Unterhalt...
die vom Amt haben da eine bestimmte Rechnung.. ich kann es hier nicht so wiedergeben wie der Bearbeiter mit es erklärt hat...
also selbst wenn du z.b als gesamtes Einkommen 1000 Euro hättest,wird da aber ein bestimmter Prozentsatz abgezogen.... und davon wird dann nochmal die Miete abgezogen... und daraus ergibt sich dann ob man unter dem Satz vom Amt liegt oder drüber... nur wenn man drüber liegt kann man Wohngeld beantragen... mir hätte Wohngeld zugestanden wenn ich weiter auf 400 Euro arbeiten würde...
dann wäre das Geld vom Unterhalt für mich und die Kinder da,die 400 Euro vom Job und das Kindergeld...dann hätte ich auch noch ein bisschen Wohngeld bekommen..
aber da ich wieder Schwanger bin wurde mein Vertrag nicht verlängert..also konnte ich nur für die Kinder Wohngeld beantragen... das kannst du auch versuchen... also du beantragst erst mal nur für dein Kind Wohngeld... vielleicht kommst du dann ja auch aus...also ich hab damals bei meiner ersten Tochter 160 Euro Wohngeld bekommen...
und wenn du damit nicht auskommst kannst du eventuell versuchen den Kindergeldzuschlag zu beantragen... da musste zwar auch viel ausfüllen,bist aber vielleicht nicht auf´s ALG 2 angewiesen...
und wenn das abgelehnt wird bleibt dir nichts anderes übrig als Unterstützend ALG 2 zu beantragen..mir hat es auch nicht gefallen,aber nach der Trennung mit zwei Kleinkindern und Schwanger bleibt mir im moment nichts anderes übrig...
du könntest gucken ob du noch einen 400 Euro Job nebenbei findest...
dann bist du auch nicht auf´s Amt gewiesen..
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