Mütter- und Schwangerenforum

Ich hab ein glaube ich RIESEN problem!!!

06.12.2013 11:55
Hallo, mal eben zu mir:

Ich bin 23, auf Grund einer Behinderung bezihe ich Kindergeld.
Außerdem noch eine Volle Erwerbsminderungsrente.
Da ich dummerweise 2012 geheiratet habe, auch Unterhalt von meinem ex, wir werden im Januar geschieden.

Nun habe ich herausgefunden, das mir wohl kein kindrgeld zustehen würde. Damals jedoch habe ich alles ganz genau angegeben. ich habe ein Jahreseinkommen von 10.000 euro.

Das Kindergeld soll überprüft werden. Anscheinend hat der sachbearbeiter damals gepennt! Hab mich etwas informiert, da ich gestern den brief bekommen habe. Und es deswegen herausgefunden. Das kindergeld wird übrigens an meine mutter überwiesen! Ich wohne aber nicht mehr bei ihr

Nun frage ich mich, was soll ich tun? Der ehegatenunterhalt verfällt in nem monat. ich bekomme dann grundsicherung, und dann steht mir kindergeld zu. ich überlege, das einfach auslaufen zu lassen und neu zu beantragen. ich weiß, das ich nicht die feine art, aber ich kann keine 2000 euro zurück zahlen. ich habe ja nichts! ich habe jeden monat ein kleines plus von vllt 50 euro. davon "gönne" ich mir dann eben mal einen besuch im kino oder so!

gibt es vielleicht berechnungen, von denen ich nichts weiß`? bzw die ich nicht gefunden habe? Ich bin so verzweifelt...

hoffe ihr habt nen rat oder nen tipp, oder wisst was genaueres. anscheinend gibt es nur für kinder mit behinderung ne einkommensgrenze. das find eich irgendwie gemein
Emma81
7171 Beiträge
06.12.2013 12:43
hallo,

ich verstehe zum teil nur Bahnhof
Also, hast du noch keine ausbildung gemacht, sodass du noch kindergeld bekommst?
Ob nun Auslaufen lassen eine lösung ist, finde ich sehr fraglich. Deine Angelegenheit wird ja nun bei der kindergeldkasse barbeitet und verschwindet nicht einfach unter dem Tisch, denke ich mal.

Ist deine Mutter die antragsstellerin oder du selber? hat sie dir immer das kindergeld überwiesen?

lg
ANJUKA
23753 Beiträge
06.12.2013 12:58
Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...
raspberry_kiss
14431 Beiträge
06.12.2013 13:15
Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...
ANJUKA
23753 Beiträge
06.12.2013 13:29
Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....
raspberry_kiss
14431 Beiträge
06.12.2013 13:31
Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....


Weiß ich nicht... Weiß es nur daher, weil das über meine Eltern lief und die Post immer hierher kam anstatt zu meiner schwester nach hause...
06.12.2013 13:34
Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....

Ich habe anfangs auch noch Kindergeld bekommen obwohl ich da schon verheiratet war
ANJUKA
23753 Beiträge
06.12.2013 13:36
Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....


Weiß ich nicht... Weiß es nur daher, weil das über meine Eltern lief und die Post immer hierher kam anstatt zu meiner schwester nach hause...

Ah also haben deine Eltern das Kindergeld beantragt und net sie?!?

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen /familien/urteil-kindergeld-auch-fuer-verheiratete -kinder-12534728.html

Bis zum 25ten Lebensjahr können Eltern es beantragen...
06.12.2013 13:38
Zitat von Lockenlicht:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....

Ich habe anfangs auch noch Kindergeld bekommen obwohl ich da schon verheiratet war

Ich hab es auch eine ganze Zeit lang bekommen, weil mein Mann mit seinem Verdienst unter dem Satz war.
PS. Du kannst Kindergeld bis zu 5 Jahre noch nachfordern falls du es versuchen willst.
raspberry_kiss
14431 Beiträge
06.12.2013 13:50
Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....


Weiß ich nicht... Weiß es nur daher, weil das über meine Eltern lief und die Post immer hierher kam anstatt zu meiner schwester nach hause...

Ah also haben deine Eltern das Kindergeld beantragt und net sie?!?

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen /familien/urteil-kindergeld-auch-fuer-verheiratete -kinder-12534728.html

Bis zum 25ten Lebensjahr können Eltern es beantragen...



Ja klar, aber die haben ja trotzdem alle Unterlagen und Dokumente inkl Unterschriften von meiner Schwester gebraucht...

Zwischendurch gabs mal keins, weiß aber nimmer warum und dann haben sie halt wieder neu beantragt...
shelyra
69208 Beiträge
06.12.2013 14:21
ich würd zu profamilia oder einer anderen beratungsstelle gehen udn mich dort mal beraten lassen.
außerdem würde ich direkt auf der kindergeldstelle nachfragen wie genau die sachlage ist - und wenn du rückzahlen sollt, dann gleich auf deine situation hinweisen und nach ner ratenzahlung fragen.

besser jetzt aktiv werden als später! denn je länger du das vor dir herschiebst umso mehr kosten häufen sich meist an (bearbeitungsgebühr, mangebühren und solche sachen...). außerdem zeigt es deinem berater, dass du interesse daran hast die situation zu lösen und sit eher zu kompromissen bereit.
06.12.2013 23:00
Zitat von ANJUKA:

Zitat von raspberry_kiss:

Zitat von ANJUKA:

Sobald du verheiratet bist entfällt dein Kindergeld für immer, egal ob Scheidung oder nicht.
D.h. du hast keinerlei Anspruch darauf...


Stimmt nicht... Meine schwester hat 2008 geheiratet und vorletztes jahr ne ausbildung angefangen und war vorher natürlich ausbildungssuchend und hat ihrs bekommen...

Dann frag ich mich warum es mir verneint wurde mit den Worten "Wer verheiratet ist ist kein mehr und demnach kommt der Ehepartner auf!"....


Wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt und du dich in der ERSTEN Ausbildung befindest steht es dir zu.
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