Ich drehe durch ! Elterngeld
22.07.2013 18:50
Hallo meine lieben
Ich sitze verzweifelt vor dem Elterngeld Antrag und habe dazu folgende fragen.fur meinen Sohn bekomme ich Uhv er bekommt Aufstockung durchs Amt für wohnkosten und Heizkosten. Muss bzw wie muss ich das angeben ist ja Geld für meinen Sohn nicht für mich.
Dann haben wir folgendes Problem mein Freund und ich leben noch nicht zusammen also bin ich ja an sich Alleinerziehende. Da steht jetzt sowas wie eine einkommensminderung liegt vor. Welche Minderung denn ? Beziehe ja Bafög
Aber als elternteil kann ich ja auch nicht eintragen denn wir leben ja nicht zusammen. Und dann stellt sich mir die frage wenn ich ja da wir nicht zusammen leben als Alleinerziehende Gelte muss ich dann Angaben machen bezüglich seines Arbeitsverhältnisses ?
War bei meinem großen alles noch anders. Das soll ja ne Vereinfachung sein :0
Danke schon mal
Ich sitze verzweifelt vor dem Elterngeld Antrag und habe dazu folgende fragen.fur meinen Sohn bekomme ich Uhv er bekommt Aufstockung durchs Amt für wohnkosten und Heizkosten. Muss bzw wie muss ich das angeben ist ja Geld für meinen Sohn nicht für mich.
Dann haben wir folgendes Problem mein Freund und ich leben noch nicht zusammen also bin ich ja an sich Alleinerziehende. Da steht jetzt sowas wie eine einkommensminderung liegt vor. Welche Minderung denn ? Beziehe ja Bafög
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War bei meinem großen alles noch anders. Das soll ja ne Vereinfachung sein :0
Danke schon mal
22.07.2013 19:50
vereinfachung?
ich verstehe bahnhof
würde mir den wisch schnappen an deiner stelle zu den tanten dahin gehen und das dann gemeinsam mit der oder denen ausfüllen
ich verstehe bahnhof
würde mir den wisch schnappen an deiner stelle zu den tanten dahin gehen und das dann gemeinsam mit der oder denen ausfüllen
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22.07.2013 19:52
Ich blicks nicht, sorry.
Frag am besten beim Amt direkt nach, die helfen ja bei solchen Anträgen...
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Frag am besten beim Amt direkt nach, die helfen ja bei solchen Anträgen...
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22.07.2013 20:12
Aufstockendes H4 muss angegeben werden, auch wenn es für deinen Sohn ist - ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.
22.07.2013 21:36
Zitat von Julikind:
Aufstockendes H4 muss angegeben werden, auch wenn es für deinen Sohn ist - ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft.
Meinst du? Wir bekommen auch Aufstockung und ich brauchte von meinem Sohn nichts angeben. Auch nicht das Einkommen meines Freundes...
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