Mütter- und Schwangerenforum

Ich blick nicht durch...

Tigger
483 Beiträge
11.09.2008 22:16
Also ich habe letzte Woche von meinem FA eine Bescheinigung für den Antrag auf Mutterschaftsgeld bekommen. Da muß ich die Rckseite ausfüllen, aber ich habe keine Ahnung was ich bei folgender erklärung anzugeben habe.

"Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass
1. ich -nicht*- selbst der gesetzlichen Krankenversicherung angehöre,
2. ich -nicht*- in einem Arbeitsverhältnis (Heimarbeit) stehe,
3. ich am ________ zuletzt gearbeitet habe,
4. mir Arbeitsentgeld (urlaubsabgeltung) bis zum _________ zusteht,
5. -keine*- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) besteht.


*nicht zutreffendes bitte streichen"

Was wollen die denn da von mir?! *dumm kuck*
11.09.2008 22:20
Zitat von Tigger:
Also ich habe letzte Woche von meinem FA eine Bescheinigung für den Antrag auf Mutterschaftsgeld bekommen. Da muß ich die Rckseite ausfüllen, aber ich habe keine Ahnung was ich bei folgender erklärung anzugeben habe.

"Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass
1. ich -nicht*- selbst der gesetzlichen Krankenversicherung angehöre, (wenn du über deinen mann familienversichert bist das ich wegstreichen, wenn du über dich selbst versichert bist das nicht wegstreichen)
2. ich -nicht*- in einem Arbeitsverhältnis (Heimarbeit) stehe, (bist du angestellt? dann das nicht wegstreichen)
3. ich am ________ zuletzt gearbeitet habe, (letzter arbeitstag vorm mutterschutz/beschäftigungsverbot)
4. mir Arbeitsentgeld (urlaubsabgeltung) bis zum _________ zusteht, (bis zu dem tag wo du gearbeitet hast. 1. tag des mutterschutzes steht dir kein arbeitsentgeld mehr zu)
5. -keine*- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) besteht.


*nicht zutreffendes bitte streichen"

Was wollen die denn da von mir?! *dumm kuck*


sollte eigentlich richtig sein so
Tigger
483 Beiträge
11.09.2008 23:04
Zitat von Kresinina:
4. mir Arbeitsentgeld (urlaubsabgeltung) bis zum _________ zusteht, (bis zu dem tag wo du gearbeitet hast. 1. tag des mutterschutzes steht dir kein arbeitsentgeld mehr zu)
Ich habe seit dem 13.06.08 ein Beschäftigungsverbot. Also kommt dann dieses Datum darein? (sorry, bin bei so Sachen immer total überfragt )

Zitat von Kresinina:
5. -keine*- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) besteht.
und da bleibts so, wie's da steht? (man ist mir irgendwie peinlich, dass ich mich sooo dumm anstelle)

Ich danke dir trotzdem!!!
11.09.2008 23:12
Zitat von Tigger:
Zitat von Kresinina:
4. mir Arbeitsentgeld (urlaubsabgeltung) bis zum _________ zusteht, (bis zu dem tag wo du gearbeitet hast. 1. tag des mutterschutzes steht dir kein arbeitsentgeld mehr zu)
Ich habe seit dem 13.06.08 ein Beschäftigungsverbot. Also kommt dann dieses Datum darein? (sorry, bin bei so Sachen immer total überfragt )

ich denke schon, weil du ja da keinen lohn mehr sondern lohnersatzleistungen von der krankenkasse bekommen hast.. aber frag doch lieber sonst nochmal direkt bei deiner krankenkasse nach, die helfen dir da. hatte damals auch das ding unausgefüllt mitgebracht und haben das dann zusammen ausgefüllt.

Zitat von Kresinina:
5. -keine*- Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) besteht.
und da bleibts so, wie's da steht? (man ist mir irgendwie peinlich, dass ich mich sooo dumm anstelle)

wenn du über dich selbst versichert bist bleibt das so stehen. es sei denn du bist über deinen mann familienversichert.

Ich danke dir trotzdem!!!
11.09.2008 23:12
gerne, kein problem
Tigger
483 Beiträge
11.09.2008 23:18
hmmm, das macht mich jetzt stutzig, denn laut Kontoauszüge habe ich meinen normalen Lohn bekommen... Keine Ersatzleistungen...
11.09.2008 23:21
achso.. ne dann frag nochmal bei der krankenkasse nach.. ruf doch da morgen früh einmal an und schilder denen, dass du ein beschäftigungsverbot hattest, weiterhin aber lohn gezahlt bekommen hast und du jetzt nicht weißt was du ankreuzen musst.

aber laut meinem verstand müsstest du dann da den letzten tag vor beginn des mutterschutzes eintragen
Tigger
483 Beiträge
11.09.2008 23:29
Ok, mach ich! Danke Süße!!!
11.09.2008 23:30
büddöööö
Tigger
483 Beiträge
12.09.2008 22:16
Es passt übrigens alles so wie du gesagt hast...
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