Mütter- und Schwangerenforum

Höhe des Elterngeldes, wird ALG mitberechnet?

WobistDu
13 Beiträge
06.04.2010 15:10
Hallo Ihr Lieben,
da ich mich leider bislang nicht schlaulesen konnte stelle ich hier meine Frage.
Ich bekommen im August mein Baby. Bekomme vom 02.01.10 bis zum Mutterschutzbeginn (30.6.) einen 400€ job (da bekommt man ja kein Mutterschaftsgeld...). Vorher hatte ich einen 165€ Job und bekam ALG1. Wird dies in der Berechnung für das Elterngeld einbezogen? Wie müsste ich das rechnen?
Über Antworten, die mir helfen, bin ich sehr dankbar.
imo2009
16543 Beiträge
06.04.2010 16:25
Zitat von WobistDu:

Hallo Ihr Lieben,
da ich mich leider bislang nicht schlaulesen konnte stelle ich hier meine Frage.
Ich bekommen im August mein Baby. Bekomme vom 02.01.10 bis zum Mutterschutzbeginn (30.6.) einen 400€ job (da bekommt man ja kein Mutterschaftsgeld...). Vorher hatte ich einen 165€ Job und bekam ALG1. Wird dies in der Berechnung für das Elterngeld einbezogen? Wie müsste ich das rechnen?
Über Antworten, die mir helfen, bin ich sehr dankbar.



mit dem was du bekommen hast, stehen dir monatlich 300 € elterngeld zu.
( der durchschnitt wird da genommen,weil du wirst ja nicht jeden monat auf genau 400 € kommen.wenn ja gibts glaub ich 400 € elterngeld,traf bei mir damals ne zu ,weil ich 20 € zuwenig hatte)
mutterschaftsgeld mußt bei der kk beantragen, bekommst ne einmalige zahlung von 200 € .
wenn du noch alg2 bekommst,wird elterngeld nicht angerechnet.
WobistDu
13 Beiträge
07.04.2010 10:08
Vielen Dank ersteinmal für Deine Antwort!
Ich bekomme seid Januar 2010 monatlich genau 400€, aber vorher war eben die Mischung zw. Alg1 und Minijob (165€). Daher ist die Berechung so schwierig für mich. Alg2 bekomme ich nicht. Wird Alg1 angerechnet bei der Berechnung des Elterngeldes?
Danke auch für den Tip mit einmaig 210€. Bekomme ich die von der KK oder BVA?
Mfg
Laskaja
19135 Beiträge
07.04.2010 10:10
Elterngeld weiß ich jetzt nich wie das bei dir berechnet wird..
Aber Mutterschaftsgeld bekomms du nicht nur einmal..
für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung bekomms du was. Bei mir wars genausoviel wie ALG1
imo2009
16543 Beiträge
07.04.2010 16:41
Zitat von WobistDu:

Vielen Dank ersteinmal für Deine Antwort!
Ich bekomme seid Januar 2010 monatlich genau 400€, aber vorher war eben die Mischung zw. Alg1 und Minijob (165€). Daher ist die Berechung so schwierig für mich. Alg2 bekomme ich nicht. Wird Alg1 angerechnet bei der Berechnung des Elterngeldes?
Danke auch für den Tip mit einmaig 210€. Bekomme ich die von der KK oder BVA?
Mfg


wegen dem mutterschaftsgeld hab ich bei der krankenkasse angerufen und die haben mit den antrag zugeschickt.
du musst deine abrechnungen von 12 monaten vorlegen für die berechnung.( wie alg1 angerechnet wird weiss ich nicht ) .aber die 300 € hast auf alle fälle.
imo2009
16543 Beiträge
07.04.2010 16:51
Zitat von Laskaja:

Elterngeld weiß ich jetzt nich wie das bei dir berechnet wird..
Aber Mutterschaftsgeld bekomms du nicht nur einmal..
für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung bekomms du was. Bei mir wars genausoviel wie ALG1


bei alg gibts das weiter, aber ist sie doch nicht mehr.das kann evtl. nur mit berücksichtigt werden.

210 Euro ( einmalig) erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt als Mutterschaftsgeld, wenn Sie in einem sozialversicherungsfreien Job ( 400 € ) arbeiten. Das gilt auch, wenn Sie über Ihren Mann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
WobistDu
13 Beiträge
09.04.2010 09:14
Hallo
beruhigend zu wissen, das es zumindest 300€ werden. Lass mich dann halt überraschen. Wenn es mehr wird, umso besser...
Wünsche ein schönes WE
09.04.2010 09:18
Zitat von WobistDu:

Hallo Ihr Lieben,
da ich mich leider bislang nicht schlaulesen konnte stelle ich hier meine Frage.
Ich bekommen im August mein Baby. Bekomme vom 02.01.10 bis zum Mutterschutzbeginn (30.6.) einen 400€ job (da bekommt man ja kein Mutterschaftsgeld...). Vorher hatte ich einen 165€ Job und bekam ALG1. Wird dies in der Berechnung für das Elterngeld einbezogen? Wie müsste ich das rechnen?
Über Antworten, die mir helfen, bin ich sehr dankbar.

am besten wäre es wenn du diese 300 elterngeld auf 2 Jahre splittest. Das kannst du im Elterngeld antrag ankreutzen.
Mir wurde das Elterngeld nicht angerechnet und auch während der elternzeit darf man laut Gesetz bis zu 20 std im Monat (!!!) arbeiten.

viele Liebe Grüße

Jeanette

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