Mütter- und Schwangerenforum

Hilfe...Elterngeld + Nebenjob

06.07.2009 16:52
Huhu,

also ich bekomme 300€ Elterngeld(150€ im Monat weil auf 2 Jahre gesplittet). Ich könnte jetzt 2 Tage die Woche arbeiten gehen (meine Schwiegermutter würde auf meinen Sohn aufpassen), hätte dann ca. 200-250€ monatlich. Meine Frage...werden die 200-250€ die ich dazu verdiene auf das Elterngeld angerechnet`? Hab im Netz leider nichts gefunden. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

LG MaiMama
saskia1984
13103 Beiträge
06.07.2009 16:53
Ja, es wird alles angerechnet, deshalb lässt man sich normalerweise auch nur 1 Jahr Elterngeld bezahlen, damit man das 2. Jahr arbeiten kann
06.07.2009 17:10
Zitat von saskia1984:

Ja, es wird alles angerechnet, deshalb lässt man sich normalerweise auch nur 1 Jahr Elterngeld bezahlen, damit man das 2. Jahr arbeiten kann


danke, wenigstens eine antwort
06.07.2009 17:17
ich habe mittels eines Elterngeldrechners mal gerechnet...

das kam dabei raus...

Zusammenfassung
Gemachte Angaben:
- Einkommen vor der Geburt: 0 Euro
- Anspruch auf Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit nach der Geburt: 300 Euro
- Einkommen nach der Geburt während des Anspruchzeitraums: 200 Euro

Sie erhalten in Monaten der Erwerbstätigkeit 300 Euro

hmm...wird es also doch nicht angerechnet???
Sue79
18175 Beiträge
06.07.2009 17:27
Ruf doch einfach mal beim ZBFS an. Die haben mir immer weiterhelfen können. Ansonsten kann ich Dir leider nicht helfen, da ich 67% vom letzten Nettoeinkommen bezahlt bekomme.
Minibeanymachine
4514 Beiträge
06.07.2009 17:29
hallo,
die 300€ sind der Mindestbetrag- den bekommt man immer wenn man nicht voll arbeiten geht in der Zeit. Du musst den nebenjob aber der elterngeldstelle melden. Du darfst eg+ einkommn behalten- nur hinterher bei der steurerklärung kanns manchmal sein das es ungünstig war zu arbeiten. das ist aber von vielen faktoren abhängig.
gruß mini
nölke
12399 Beiträge
06.07.2009 17:30
Normalerweise wird es angerechnet aber bei dir ist es der mindestbetrag und somit können sie dir eh nichts mehr abziehen!
Also kannst du die 200 euro extra verdienen.
Ist zwar nicht 100 pro aber so habe ich es verstanden als ich mir so nen Ratgeber ausgeliehen habe!
Da stand, dass man den Mindestbetrag immer bekommt.
nölke
12399 Beiträge
06.07.2009 17:31
Zitat von Minibeanymachine:

hallo,
die 300€ sind der Mindestbetrag- den bekommt man immer wenn man nicht voll arbeiten geht in der Zeit. Du musst den nebenjob aber der elterngeldstelle melden. Du darfst eg+ einkommn behalten- nur hinterher bei der steurerklärung kanns manchmal sein das es ungünstig war zu arbeiten. das ist aber von vielen faktoren abhängig.
gruß mini


Da war eine schneller
Aber bei 200, 300 euro sollte es bei der S-erklärung nicht groß ausmachen.
06.07.2009 17:33
Danke für eure Antworten.
Ich habe jetzt mit sämtlichen Elterngeldrechnern gerechnet und immer kam dabei raus das ich die 300€ behalten kann. Ich werd morgen trotzdem mal bei der Elterngeldstelle anrufen und mich erkundigen.
Schneggi08
5724 Beiträge
06.07.2009 17:34
Hallöchen !
Also !
Erstens kannst du beim ersten mal arbeiten damit rechnen das es erst mal eine ewigkeit dauert bis du wieder elterngeld bekommst !
zweitens bei soo geringem verdienst bekommst du immer noch die vollen 150 euro !War bei mir auch so !Bzw wäre so gewesen wenn ich nicht gekündigt hätte!
drittens musst du das bei der lbank melden !
Dann bekommst du ein zuschreiben das dein/e arbeitgeber /in ausfüllen muss !Weil die das wissen wollen ob und wieviel du im monat arbeitest und wieviel stunden ect.!

Dann muss der wisch zurück an die lbank und die verrechnen was !Was aber in deinem fall warscheinlich ned sein wird !
06.07.2009 17:40
Hallo!

Du musst deinen Nebenverdienst zwar mnelden, hat aber absolut keine Auswirkung auf dein Elterngeld, denn du bekommst den Mindesbetrag, der darf auf keinen Fall unterschritten werden.
Ich bin mir da 1000%ig sicher, denn ich arbeite in einer Steuerkanzlei und gehe jeden Tag mit diesen Sachen um....

LG, Martha
Marja
6987 Beiträge
06.07.2009 18:34
Zitat von saskia1984:

Ja, es wird alles angerechnet, deshalb lässt man sich normalerweise auch nur 1 Jahr Elterngeld bezahlen, damit man das 2. Jahr arbeiten kann


Du kannst auch wenn Du es splitten lässt im zweiten Jahr arbeiten
ohne das es angerechnet wird. Nur im ersten Jahr wird zusätzliches
Einkommen komplett angerechnet.
BlubBlub
2060 Beiträge
06.07.2009 18:40
Soweit ich weiß, darfst du auf 400€ Basis arbeiten.

Meine Arbeitskollegin hat am 31.07.08 ihren Sohn bekommen und arbeitet jetzt bei mir auf 400€ Basis.
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