Hilfe Architektenhonorar
06.12.2011 11:58
Hallo zusammen,
vielleicht ist ja jemand da, der mir helfen kann. Ich weiss ein Weg zum Anwalt wird mir nicht erspart bleiben.
wir haben mit einem Architekten ein Honorarvertrag (pauschal) abgeschlossen.
Danach erfolgte ein Folgeauftrag für eine weitere Sanierung an seine eigene Handwerkerfirma. Zuschlag bekam er nach seinem Angebot (darin ist kein zusätzliches Honorar aufgeführt). Abschlussrechnung erfolgte über die Baumassnahme bereits.
Im Juli bekammen wir eine Abschlagshonorarrechnung über den pauschalbetrag. Jezt bekamen wir die Restrechnung + ein Honorar für den Folgeauftrag. Wir wurden darüber nicht in Kenntnis gesetzt.
Er war auch für die Kordinierung der Handwerker zuständig. Ein Handwerker musste wieder abrücken, da er seine Arbeit nicht erledigen konnte, weil der Handwerker davor seine Arbeit noch nicht beendet hat. Uns wurden die Anfahrtskosten berechnet, die Stunde Arbeitszeit mit der Firma abgerechnet. Unser verschulden war es nicht, dass der Handwerker keine Info erhielt.
Diese haben wir jetzt von der Honorarrechnung abgezogen und das zusatzhonorar. Abzgl. 10% für den ganzen Ärger und das wir zum Teil seine Arbeit erledigt haben.
Ist das unser Recht?
Vielen Dank für Eure Antwort und Hilfe.
Im Moment komm ich nicht so oft an den PC, falls eine Antwort länger dauert.
Lg,
Bienchen
vielleicht ist ja jemand da, der mir helfen kann. Ich weiss ein Weg zum Anwalt wird mir nicht erspart bleiben.
wir haben mit einem Architekten ein Honorarvertrag (pauschal) abgeschlossen.
Danach erfolgte ein Folgeauftrag für eine weitere Sanierung an seine eigene Handwerkerfirma. Zuschlag bekam er nach seinem Angebot (darin ist kein zusätzliches Honorar aufgeführt). Abschlussrechnung erfolgte über die Baumassnahme bereits.
Im Juli bekammen wir eine Abschlagshonorarrechnung über den pauschalbetrag. Jezt bekamen wir die Restrechnung + ein Honorar für den Folgeauftrag. Wir wurden darüber nicht in Kenntnis gesetzt.
Er war auch für die Kordinierung der Handwerker zuständig. Ein Handwerker musste wieder abrücken, da er seine Arbeit nicht erledigen konnte, weil der Handwerker davor seine Arbeit noch nicht beendet hat. Uns wurden die Anfahrtskosten berechnet, die Stunde Arbeitszeit mit der Firma abgerechnet. Unser verschulden war es nicht, dass der Handwerker keine Info erhielt.
Diese haben wir jetzt von der Honorarrechnung abgezogen und das zusatzhonorar. Abzgl. 10% für den ganzen Ärger und das wir zum Teil seine Arbeit erledigt haben.
Ist das unser Recht?
Vielen Dank für Eure Antwort und Hilfe.
Im Moment komm ich nicht so oft an den PC, falls eine Antwort länger dauert.
Lg,
Bienchen
06.12.2011 14:55
was für vertragsbedingungen habt ihr?
habt ihr nach VOB?
wenn nicht zählt das normale Gesetz...
habt ihr nach VOB?
wenn nicht zählt das normale Gesetz...
06.12.2011 18:12
Hallo,
es steht nur HOAI Vertrag. Ich konnte nichts finden mit VOB. Wo müsste das den stehen?
Danke.
es steht nur HOAI Vertrag. Ich konnte nichts finden mit VOB. Wo müsste das den stehen?
Danke.
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