Hilfe - ALG I Anspruch endet!!!
26.02.2012 19:43
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin schwanger mit Zwillingen (nach einer Fehlgeburt im Juni 11) und habe noch bis 27. März Anspruch auf ALG I.
Aktuell hatte ich an einer Maßnahme teilgenommen, welches auch ein Praktikum beinhaltete, werde nun aber aufgrund meiner Schwangerschaft leider nicht übernommen.
Anspruch auf ALG II habe ich leider nicht, da mein Mann "zuviel verdient". Unsere Verbindlichkeiten werden dabei leider nicht berücksichtigt (Rückzahlung Studentenkredit, doppelte Miete - da mein Mann in HH arbeitet und auch in der Woche dort wohnt usw).
D.h., dass ich ab 1. April ohne jegliche Einnahmen da stehen würde.
Nun meine Frage:
Wenn ich mich noch vor Ablauf meines ALG I Anspruches krankschreiben lasse, bekomme ich dann nicht Krankengeld von der Krankenkasse? So wurde mir das von einer Bekannten erzählt.
Ansonsten würde ich wohl nicht einmal Mutterschaftsgeld bekommen!!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Navina
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin schwanger mit Zwillingen (nach einer Fehlgeburt im Juni 11) und habe noch bis 27. März Anspruch auf ALG I.
Aktuell hatte ich an einer Maßnahme teilgenommen, welches auch ein Praktikum beinhaltete, werde nun aber aufgrund meiner Schwangerschaft leider nicht übernommen.
Anspruch auf ALG II habe ich leider nicht, da mein Mann "zuviel verdient". Unsere Verbindlichkeiten werden dabei leider nicht berücksichtigt (Rückzahlung Studentenkredit, doppelte Miete - da mein Mann in HH arbeitet und auch in der Woche dort wohnt usw).
D.h., dass ich ab 1. April ohne jegliche Einnahmen da stehen würde.
Nun meine Frage:
Wenn ich mich noch vor Ablauf meines ALG I Anspruches krankschreiben lasse, bekomme ich dann nicht Krankengeld von der Krankenkasse? So wurde mir das von einer Bekannten erzählt.
Ansonsten würde ich wohl nicht einmal Mutterschaftsgeld bekommen!!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Navina
26.02.2012 19:58
Du bekommst aber auf jeden Fall Elterngeld, bei Zwillingen ja sogar doppelt, also esist nicht so, dass Du ganz ohne Geld dastehen würdest.
26.02.2012 20:13
Hallo merlesmum,
danke für die schnelle Antwort.
Dass ich Anspruch auf Elterngeld habe, das weiss ich.
Es geht mir jedoch um die Zeit zwischen dem Ende meines ALG I Anspruches (27.3.) und der Geburt der Zwillinge.
In der Zeit würde ich sonst ohne Geld auskommen müssen. Es sei denn, ich würde Krankengeld bekommen.
Denn soweit ich gelesen habe, hätte ich noch nicht einmal Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ich nicht arbeite, kein ALG I oder II oder Krankengeld beziehe...
LG
danke für die schnelle Antwort.
Dass ich Anspruch auf Elterngeld habe, das weiss ich.
Es geht mir jedoch um die Zeit zwischen dem Ende meines ALG I Anspruches (27.3.) und der Geburt der Zwillinge.
In der Zeit würde ich sonst ohne Geld auskommen müssen. Es sei denn, ich würde Krankengeld bekommen.
Denn soweit ich gelesen habe, hätte ich noch nicht einmal Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ich nicht arbeite, kein ALG I oder II oder Krankengeld beziehe...
LG
26.02.2012 21:00
Zitat von NaViNa:
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin schwanger mit Zwillingen (nach einer Fehlgeburt im Juni 11) und habe noch bis 27. März Anspruch auf ALG I.
Aktuell hatte ich an einer Maßnahme teilgenommen, welches auch ein Praktikum beinhaltete, werde nun aber aufgrund meiner Schwangerschaft leider nicht übernommen.
Anspruch auf ALG II habe ich leider nicht, da mein Mann "zuviel verdient". Unsere Verbindlichkeiten werden dabei leider nicht berücksichtigt (Rückzahlung Studentenkredit, doppelte Miete - da mein Mann in HH arbeitet und auch in der Woche dort wohnt usw).
D.h., dass ich ab 1. April ohne jegliche Einnahmen da stehen würde.
Nun meine Frage:
Wenn ich mich noch vor Ablauf meines ALG I Anspruches krankschreiben lasse, bekomme ich dann nicht Krankengeld von der Krankenkasse? So wurde mir das von einer Bekannten erzählt.
Ansonsten würde ich wohl nicht einmal Mutterschaftsgeld bekommen!!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Navina
Dann verdient dein Mann aber ganz gut wenn du nichts bekommst.
Bekommst ja Zuschlag wegen der Schwangerschaft und auch die doppelte Wohnung wird berücksichtigt im Antrag (doppelte Hauhaltsführung).
Hast du schonmal einen Antrag abgegeben?
26.02.2012 21:09
Zitat von tanja2510:
Zitat von NaViNa:
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin schwanger mit Zwillingen (nach einer Fehlgeburt im Juni 11) und habe noch bis 27. März Anspruch auf ALG I.
Aktuell hatte ich an einer Maßnahme teilgenommen, welches auch ein Praktikum beinhaltete, werde nun aber aufgrund meiner Schwangerschaft leider nicht übernommen.
Anspruch auf ALG II habe ich leider nicht, da mein Mann "zuviel verdient". Unsere Verbindlichkeiten werden dabei leider nicht berücksichtigt (Rückzahlung Studentenkredit, doppelte Miete - da mein Mann in HH arbeitet und auch in der Woche dort wohnt usw).
D.h., dass ich ab 1. April ohne jegliche Einnahmen da stehen würde.
Nun meine Frage:
Wenn ich mich noch vor Ablauf meines ALG I Anspruches krankschreiben lasse, bekomme ich dann nicht Krankengeld von der Krankenkasse? So wurde mir das von einer Bekannten erzählt.
Ansonsten würde ich wohl nicht einmal Mutterschaftsgeld bekommen!!!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Navina
Dann verdient dein Mann aber ganz gut wenn du nichts bekommst.
Bekommst ja Zuschlag wegen der Schwangerschaft und auch die doppelte Wohnung wird berücksichtigt im Antrag (doppelte Hauhaltsführung).
Hast du schonmal einen Antrag abgegeben?
Wir sind gerade dabei einen auszufüllen. Die Mitarbeiterin beim Jobcenter hat uns aber schon gesagt, dass es schlecht aussieht!
26.02.2012 21:20
Das sagen sie immer erstmal....
*
Der eine Sachbearbeiter bei meinem Mann sagte uns mal wir sollen
das grundsätzlich beantragen und wenns abgelehnt wird in Widerspruch
gehen, da die oft was ablehnen was im Nachhinein doch bewilligt wird.
(Geld sparen meinte er)
*
Stell den Antrag erstmal und warte ab.
*
Der eine Sachbearbeiter bei meinem Mann sagte uns mal wir sollen
das grundsätzlich beantragen und wenns abgelehnt wird in Widerspruch
gehen, da die oft was ablehnen was im Nachhinein doch bewilligt wird.
(Geld sparen meinte er)
*
Stell den Antrag erstmal und warte ab.
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