Heiraten vor ET - Steuerklasse und Elterngeld
21.06.2015 12:44
Hallo Mädels,
vllt kennen sich hier ein paar Mädels ganz gut mit Steuerklassen und Heiraten aus.
Wir bekommen im Oktober unser erstes Wunschkind und freuen uns riesig.
Aktuell haben wir beide logischerweise Steuerklasse 1.
Sollten wir vor ET Beispielweise im September heiraten würde ich in Steuerklasse 5 und mein Freund in Steuerklasse 3 wechseln.
Die Steuerklasse wird dann nicht rückwirkend auf das Elterngeld angerechnet oder? Wenn dann nur dieser eine Monat (bezieh hier ja schon Mutterschaftsgeld).
Bekommen wir beim LohnsteuerAusgleich für das Jahr dann Lohnsteuer zurück?
Ich hab bis jetzt nur einmal einen vor 3 Jahren gemacht wurde seit dem aber auch nicht angeschrieben einen zu machen weil ich zu wenig dafür verdiene.
Würde mich über paar Antworten freuen
UND NEIN
Wir heiraten nicht wegen dem Geld!!!
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
*Sonst heißt es man heiratet nur wegen Geld*
21.06.2015 13:00
Ich kenne mich damit nicht aus. Aber als kleiner tipp. Bitte überlegt noch mal Ob ihr wirklich erst sep heiraten Wollt wenn et Im Okt ist. Gerade in den letzten Wochen vor der geburt kann es durchaus beschwerlich sein. Also wenn ihr unbedingt noch während der ss heiraten wollt, was ja viele machen, würde ich es persönlich vielleicht etwas eher machen.
Wir selber haben Gute 7 monate nach der geburt geheiratet.
Wir selber haben Gute 7 monate nach der geburt geheiratet.
21.06.2015 13:04
damit der steuerklassenwechsel für das elterngeld wirksam werden könnte hättet ihr diesen schon vor einiger zeit machen müssen. denn nur wenn man 7 monate vor beginn des mutterschutzes die steuerklasse wechselt hat es einfluß aufs elterngeld.
also bringt es in diesem punkt nichts vor et zu heiraten!
also bringt es in diesem punkt nichts vor et zu heiraten!
21.06.2015 13:07
Für das Elterngeld wird die Steuerklasse berechnet, welche in den letzten 12 Monaten die vorwiegende war. In Deinem Beispiel also die 1.
Wegen Steuernachzahlung kann das so pauschal nicht gesagt werden. Was verdient ihr? Was könnt ihr alles absetzen usw...
Du wirst aber 2015 kaum Elterngeld beziehen, da ja 8 Wochen nach ET noch Mutterscgaftsgeld läuft. Falls Du Mitte Oktober ET hast bekommst Du nur etwa 2 Wochen Elterngeld. Der Rest vom Jahr ist Gehalt und Mutterschaftsgeld.
Wegen Steuernachzahlung kann das so pauschal nicht gesagt werden. Was verdient ihr? Was könnt ihr alles absetzen usw...
Du wirst aber 2015 kaum Elterngeld beziehen, da ja 8 Wochen nach ET noch Mutterscgaftsgeld läuft. Falls Du Mitte Oktober ET hast bekommst Du nur etwa 2 Wochen Elterngeld. Der Rest vom Jahr ist Gehalt und Mutterschaftsgeld.
21.06.2015 13:07
Hallo!
Ich hab 6 wochen vor et geheiratet. November 2013 und im januar 14 kam unsere Tochter.
Wie das mit dem elterngeld ist weis ich nicht da wir nur den mindestsatz bekommen
bei der lohnsteuer 2014 haben wir viel wieder bekommen weil quasi das ganze jahr 2013 mit der neuen lohnsteuer (dann3 und 5) gerechnet wird egal wann man heiratet.
Ich hab 6 wochen vor et geheiratet. November 2013 und im januar 14 kam unsere Tochter.
Wie das mit dem elterngeld ist weis ich nicht da wir nur den mindestsatz bekommen
bei der lohnsteuer 2014 haben wir viel wieder bekommen weil quasi das ganze jahr 2013 mit der neuen lohnsteuer (dann3 und 5) gerechnet wird egal wann man heiratet.
21.06.2015 13:23
Demnach bekomme ich auch wenn wir heiraten sollten ganz normal das elterngeld was ich in den letzten 12 Monaten hatte mit Steuerklasse 1.
Dankeschön Mädels und vorallem für keine dummen Kommentare
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/49.gif)
21.06.2015 21:10
Also sry, aber dafür is die Anonymfunktion nicht gedacht! Finde jedenfalls nicht, dass das ein Grund dafür ist.
21.06.2015 21:23
Zitat von BlödmannVomDienst:
Also sry, aber dafür is die Anonymfunktion nicht gedacht! Finde jedenfalls nicht, dass das ein Grund dafür ist.
Das kann ich leider auch überhaupt nicht verstehen...
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21.06.2015 21:36
Also richtig Ist es, egal wann ihr heiratet, es wirkt sich nickt mehr auf das elterngeld aus, da die Karenzzeit von 7 Monaten nicht erfüllt ist. Es wäre aber sinnvoll noch in diesem Jahr zu heiraten, es zählt dann die Steuerklasse zum Jahresende. Heißt dein Mann wird nachträglich mit steuerklasse 3 veranlagt und du mit 5 maßgeblich aber Mit bis zum mutterschutz. Das Mutterdchaftsgeld (zuschuss und 13€ der kk) unterliegt sich dem progressionsvorbehalt. Kommt dann wahrscheinlich nickt zu einer Nachzahlung. Aber kommt auch sonst auf eure Verhältnisse an, die ich nickt kenne.
Wieso gibst du keine ab, nur sinnvoll wenn du sowenig Verdienst das du keine Lohnsteuer zahlst!?
Wieso gibst du keine ab, nur sinnvoll wenn du sowenig Verdienst das du keine Lohnsteuer zahlst!?
21.06.2015 21:39
Und noch mal zum Verständnis, redest du welch von Einem Lohnsteuerjahresausgleich oder von einer Einkommensteuererklärung? Den Ausgleich macht der Arbeitgeber und ist bei 3 und 5 nickt zulässig, außerdem werden dort keine Werbungskosten etc berücksichtigt. Ich nehme mal an du meinst dann die Einkommensteuererklärung, die du beim FA abgibst?
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