Mütter- und Schwangerenforum

hat hier jemand ahnung von alg 2

DoJo0409
3116 Beiträge
30.03.2011 15:05
also,kurze vorgeschichte.

mein cousin wohnt in einer ganz normalen wohnung,die von einem zwangsverwalter geleitet wird.
im febr, kam von dem zv ein brief,das er für dieses objekt nicht mehr zuständig ist und mein cousin beim amt die mietzahlungen einstellen lassen soll und der neue vermieter meldet sich.gesagt,getan,nichts passiert.er hatte dann am 1.3 post vom jobcenter mit der aufforderung bis zum 16.3.den neuen vermieter zu benennen wegen der mietzahlungen.zudem zeitpunkt hatte sich aber noch kein neuer vermieter gemeldet und mein cousin hat beim amt angerufen und gesagt,die sollen die miete auf sein konto überweisen.er leitet sie dann weiter wenn er mehr weiß.

nun wurde sein alg 2 eingestellt weil er dieser aufforderung vom 1.3.nicht nachgekommen sei.
dürfen die die komplette summe einbehalten??gibts da nicht irgendwie n regelsatz von 10 prozent oder so??
er hat familie mit 2 kinder und geht zwar arbeiten aber sein chef zahlt auch larifari.

vllt könnt ihr helfen.nicht das er morgen zum amt geht und da umsonst n fass aufmacht weil er im unrecht sein könnte.

lieben dank.
30.03.2011 15:10
normal kürzen die erst so 20% dann weiter, selten behalten die das gleich alles ein.ich würde sagen ab zum anwalt,er bekommt ja gerichtskostenhilfe, zahlt 10euro fertig.
30.03.2011 16:41
Nö, dürfen die nicht.
Er hat aber auch den Fehler gemacht das telefonisch mitzuteilen. Sowas muss man immer schriftlich machen. Denn der Aufforderung ist er ja im Grunde nachgekommen. Er kann ja nur schließlich nix dazu, wenn er keinen Vermieter kennt.
DoJo0409
3116 Beiträge
30.03.2011 19:21
gibt es da nen paragraphen auf den man sich beziehen kann
DoJo0409
3116 Beiträge
30.03.2011 19:28
*schieb*
die_sarah
1020 Beiträge
30.03.2011 19:34
Zitat von Maksimsmami:

normal kürzen die erst so 20% dann weiter, selten behalten die das gleich alles ein.ich würde sagen ab zum anwalt,er bekommt ja gerichtskostenhilfe, zahlt 10euro fertig.


man kanns auch echt übertreiben
Wozu gleich zum Anwalt rennen?

Soll er doch da erstmal persönlich vorsprechen und versuchen das zu klären...
Geht mit Sicherheit schneller als es über bürokratischen wege übern Anwalt laufen zu lassen....
Und das sie erstmal keine Miete zahlen, wenn kein gültiger Mietvertrag vorliegt ist verständlich.
Und auf die Regelleistung haben sie evtl. keinen Anspruch mehr, da ja auch Einkommen vorhanden ist...

Fazit. Morgen persönlich vorsprechen in einem netten Ton und dann is er schlauer
DoJo0409
3116 Beiträge
30.03.2011 20:14
es ist ein 4 personenhaushalt.er verdient 700 euro und bekommt vom amt noch ca.800(miete ist da schon drin)
wegfallen kanns also nicht.und zum anwalt rennt er nicht gleich
DoJo0409
3116 Beiträge
30.03.2011 20:54
ich schieb nochmal
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