hat der vater anspruch auf halbes kindergeld???
25.09.2009 23:00
hallo meine lieben...
ich habe da mal eine frage an euch, und hoffe, es kann mir wer weiter helfen...
bin seit august allein erziehend... und vor zwei tagen meinte die mutter von meinem ex freund, dass er anspruch auf 82€ kindergeld hat, von unserer gemeinsamen tochter. stimmt das? sie wohnt weder bei ihm, noch muss er sie in ieiner art versorgen... als vater steht er in der geburtsurkunde drinnen... jetzt besteht jedenfalls die mutter darauf, dass ich ihm die 82€ kindergeld gebe... hoffe, jemand kann mir helfen...
ich habe da mal eine frage an euch, und hoffe, es kann mir wer weiter helfen...
bin seit august allein erziehend... und vor zwei tagen meinte die mutter von meinem ex freund, dass er anspruch auf 82€ kindergeld hat, von unserer gemeinsamen tochter. stimmt das? sie wohnt weder bei ihm, noch muss er sie in ieiner art versorgen... als vater steht er in der geburtsurkunde drinnen... jetzt besteht jedenfalls die mutter darauf, dass ich ihm die 82€ kindergeld gebe... hoffe, jemand kann mir helfen...
25.09.2009 23:06
Das Kindergeld steht dem Kind zu.Sonst niemanden.Es wird gezahlt um damit das Kind zu versorgen - nicht die Eltern!
25.09.2009 23:07
wenn der vater unterhalt zahlen soll, wird die hälfte des kindergeldes abgezogen. also eigentlich stimmt es dann schon!!!
25.09.2009 23:08
hallo,also soweit ich das weiß bzw laut aussage eines anwalts,ist das so,dass ihm die hälfe zu steht wenn er unterhalt zahlt.... wenn er unterhalt zahlt,wird ihm das abgezogen von der höhe des unterhaltes.....so ist es bei meinem mann....er müsste 281euro zahlen minus 82 euro.... also muss er 199 euro zahlen. gib ihm nicht das geld......lg
25.09.2009 23:11
Zitat von sandrine2606:
hallo,also soweit ich das weiß bzw laut aussage eines anwalts,ist das so,dass ihm die hälfe zu steht wenn er unterhalt zahlt.... wenn er unterhalt zahlt,wird ihm das abgezogen von der höhe des unterhaltes.....so ist es bei meinem mann....er müsste 281euro zahlen minus 82 euro.... also muss er 199 euro zahlen. gib ihm nicht das geld......lg
genau so ist es.....
25.09.2009 23:13
danke schön, für eure hilfe...
also das mit dem unterhalt, haben wir eigentl so geregelt:
er ist nicht zahlungsfähig, dadurch müssten 117€ vom staat auf vorschuss gezahlt werden. da ich aber nicht so ein arsch bin und möchte, dass er sich verschuldet, haben wir es privat gerfegelt, dass ich von ihm die 117€ unterhalt erhalte. was ich aber nicht verstehe ist, dass wenn er unterhalt zahlt, anspruch darauf hat. wieso? wo liegt da die logik des gesetzes? er hat kaum bis garnichts mit ihr zu tun, sieht sie so gut wie garnicht und dann soll ich ihm dafür noch geld geben???
also das mit dem unterhalt, haben wir eigentl so geregelt:
er ist nicht zahlungsfähig, dadurch müssten 117€ vom staat auf vorschuss gezahlt werden. da ich aber nicht so ein arsch bin und möchte, dass er sich verschuldet, haben wir es privat gerfegelt, dass ich von ihm die 117€ unterhalt erhalte. was ich aber nicht verstehe ist, dass wenn er unterhalt zahlt, anspruch darauf hat. wieso? wo liegt da die logik des gesetzes? er hat kaum bis garnichts mit ihr zu tun, sieht sie so gut wie garnicht und dann soll ich ihm dafür noch geld geben???
25.09.2009 23:14
Zitat von hopeless:
danke schön, für eure hilfe...
also das mit dem unterhalt, haben wir eigentl so geregelt:
er ist nicht zahlungsfähig, dadurch müssten 117€ vom staat auf vorschuss gezahlt werden. da ich aber nicht so ein arsch bin und möchte, dass er sich verschuldet, haben wir es privat gerfegelt, dass ich von ihm die 117€ unterhalt erhalte. was ich aber nicht verstehe ist, dass wenn er unterhalt zahlt, anspruch darauf hat. wieso? wo liegt da die logik des gesetzes? er hat kaum bis garnichts mit ihr zu tun, sieht sie so gut wie garnicht und dann soll ich ihm dafür noch geld geben???
dann steht ihm keins zu!!! absolut nicht!! das gilt nur, wenn er selbst zahlt. da hast du recht.
25.09.2009 23:16
Zitat von Nane2008:
Zitat von hopeless:
danke schön, für eure hilfe...
also das mit dem unterhalt, haben wir eigentl so geregelt:
er ist nicht zahlungsfähig, dadurch müssten 117€ vom staat auf vorschuss gezahlt werden. da ich aber nicht so ein arsch bin und möchte, dass er sich verschuldet, haben wir es privat gerfegelt, dass ich von ihm die 117€ unterhalt erhalte. was ich aber nicht verstehe ist, dass wenn er unterhalt zahlt, anspruch darauf hat. wieso? wo liegt da die logik des gesetzes? er hat kaum bis garnichts mit ihr zu tun, sieht sie so gut wie garnicht und dann soll ich ihm dafür noch geld geben???
dann steht ihm keins zu!!! absolut nicht!! das gilt nur, wenn er selbst zahlt. da hast du recht.
er zahlt ja selber, allerdings nur das, was ich vom staat auf vorschuss bekommen würde...
25.09.2009 23:20
wie gesagt,gib ihm das geld nicht und wenn es hart auf hart kommt musst du ein arsch werden,dass ged ist nun mal für dein kind und nicht für deinen ex.... die gesetze sind halt so,wenn er eure tochter regelmäßig nehmen würde und unterhalt zahlen würde ist es gerecht mit dr hälfe des kindergeldes,weil die kleine wäre ja jedes 2 we beim vater und versorgen muss er ja dann auch das kind......lg
25.09.2009 23:21
Zitat von hopeless:
Zitat von Nane2008:
Zitat von hopeless:
danke schön, für eure hilfe...
also das mit dem unterhalt, haben wir eigentl so geregelt:
er ist nicht zahlungsfähig, dadurch müssten 117€ vom staat auf vorschuss gezahlt werden. da ich aber nicht so ein arsch bin und möchte, dass er sich verschuldet, haben wir es privat gerfegelt, dass ich von ihm die 117€ unterhalt erhalte. was ich aber nicht verstehe ist, dass wenn er unterhalt zahlt, anspruch darauf hat. wieso? wo liegt da die logik des gesetzes? er hat kaum bis garnichts mit ihr zu tun, sieht sie so gut wie garnicht und dann soll ich ihm dafür noch geld geben???
dann steht ihm keins zu!!! absolut nicht!! das gilt nur, wenn er selbst zahlt. da hast du recht.
er zahlt ja selber, allerdings nur das, was ich vom staat auf vorschuss bekommen würde...
dann laß es doch in zukunft über das jugendamt machen...dann lläuft alles gerecht und keiner kann kommen, dass erw im nachteil ist!!!
26.09.2009 01:11
danke schön für all eure beiträge... er war gerad da, hatten ein sehr sehr nettes gespräch... so wie es aussieht, werden wir wohl vor gericht ziehen... er meinte, er würde nicht mehr zahlen wollen, beendet seine ausbildung und meldet harz IV an, sodass vater staat für ihn zahlen muss und ich keinen cent mehr von ihm sehe... außerdem hat er mir damit gedroht, meinen kleinen sonnenschein wegzunehmen; er hätte schon die nötigen beweise dafür und wenn was fehlt, würde sein chef für ihn aussagen, da er seine seelische stütze ist....
ich kann nicht mehr, bin gerad am boden zerstört
ich kann nicht mehr, bin gerad am boden zerstört
26.09.2009 02:27
Zitat von hopeless:
danke schön für all eure beiträge... er war gerad da, hatten ein sehr sehr nettes gespräch... so wie es aussieht, werden wir wohl vor gericht ziehen... er meinte, er würde nicht mehr zahlen wollen, beendet seine ausbildung und meldet harz IV an, sodass vater staat für ihn zahlen muss und ich keinen cent mehr von ihm sehe... außerdem hat er mir damit gedroht, meinen kleinen sonnenschein wegzunehmen; er hätte schon die nötigen beweise dafür und wenn was fehlt, würde sein chef für ihn aussagen, da er seine seelische stütze ist....
ich kann nicht mehr, bin gerad am boden zerstört
Lass dich von so einem Arsch runter machen. Was will er dir? Wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, da koennen noch so viele Leute Aussagen. So einfach nimmt das JA keinem das Kind weg. Geh doch vor Gericht mit ihm. Wenn er das so moechte, bitte. Damit hast du dann automatisch den Unterhaltstitel und kannst zur not bei ihm ne Lohnpfaendung machen. Und wenn er sich absichtlich schlechter stellt, sprich absichltich keine Arbeit annimmt, so kann es ihm passieren, das er doch zahlen muss. Ich weiss ja nicht, wie gut seine Eltern gestellt sind, aber du hast auch die Moeglichkeit sie auf Unterhalt zu verklagen. ABER dann muessen alle Grosseltern, sprich auch deine Eltern gemeinsam fuer den Unterhalt aufkommen.
26.09.2009 08:09
es bekommt das elternteil das kindergeld bei dem daskind lebt, bei meiner freundin war es so sie hatte das kinder geld bekommen, trennte sich von ihrem mann, das kind blieb beim vater, also bekam er dann das kindergeld, sie wollte es auch net einsehen das ihr mann das geld bekommt, am ende muste es sie abgeben. in der zwischenzeit lent ihr sohn wieder bei ihr und sie bekommt das kindergeld nun wieder.
27.09.2009 05:50
Zitat von manuela2809:
es bekommt das elternteil das kindergeld bei dem daskind lebt, bei meiner freundin war es so sie hatte das kinder geld bekommen, trennte sich von ihrem mann, das kind blieb beim vater, also bekam er dann das kindergeld, sie wollte es auch net einsehen das ihr mann das geld bekommt, am ende muste es sie abgeben. in der zwischenzeit lent ihr sohn wieder bei ihr und sie bekommt das kindergeld nun wieder.
Ist so nur im grossen un ganzen richtig. Indirekt bekommt der Unterhaltspflichtige das halbe Kindergeld. Es wird beim Unterhalt abgezogen und somit bekommt der Unterhaltsberechtigte nicht den vollen Satz der DD-Tabelle ausgezahlt.
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