Mütter- und Schwangerenforum

Hartz 4 und Student

Sensewell
64 Beiträge
28.07.2015 18:16
Hi zusammen,

ich (arbeitslos) und mein Freund (Student) haben nun Hartz 4 beantragt und auch schon einen bescheid bekommen. Da mein Freund noch bis diesen Monat 500€ Einkommen hat, stehen bei ihm keine Bedarfsansprüche im Bescheid.

Nun meine Frage: sollten die 500€ wegfallen, besteht dann ein Ansprüch für ihn? denn SGB II räumt in § 7 Abs. 6 ein, dass Studenten mit Kind ebenfalls bedarfsberechtigt sind?!

Kennt ihr euch aus bzw. gibt es hier Leute mit der gleichen Situation?

LG,

Sensewell
Nuya
10612 Beiträge
28.07.2015 18:22
Nur euer kind ist berechtigt. Als student ist man nicht sozialhilfeberechtigt. Er kann nur bafög erhalten. Du und euer kind könnt sozialhilfe erhalten.

Ich denke das "mit kind können studenten sozialhilfeberechtigt sein" bezieht sich darauf, dass dann der student für sein kind manche sozialhilfen beantragen kann. Wie genau das läuft weiss ich nicht. Wir (damals beide studenten, mein mann mitlerweile fertig) habens damals mit der erstausstattung aufsich beruhen lassen, und dann von meinem bafög und seinem nebenjob gelebt. War knapp ging aber und mir wars den stress mit dem amt nicht wert.
Aber das ist bei euch ja anders, da du ja gar kein einkommen hast.

Also mein kenntnissstand : dein freund kann bafög bekommen,für dich und für euer kind kann es sozialhilfe geben. (Ohne gewähr, wir habens dann ja auf sich beruhen lassen.)
Man wird als student aber gern abgewimmelt. Und wurde vom amt gesagt "als student prinzipiell nicht berechtigt" und von profamilia eingehämmert zurückzugehen, denn "ja,student ist nicht berechtigt,aber das kind ist berechtigt (was genau weiss ich nun aber nicht mehr was man fürs kind genau beantragen kann vor allem in eurer konstellation.)!" Die wimmeln einen gerne ab.
28.07.2015 21:31
Hallo Sensewell,

was sind das denn für 500€, die Dein Freund noch bekommt?
Bei ALGII (auch Hartz IV genannt) werdet Ihr ja nicht als Einzelpersonen (wie bei ALGI) gesehen sondern als Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählst Du, das Kind und Dein Freund. Da er auch zur Bedarfsgemeinschaft zählt, wird sein "Einkommen" normalerweise angerechnet, es sei denn es liegt unter dem Freibetrag.
Beim Arbeitslosengeld II gilt immer: es müssen alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein, bevor es ALGII gibt. Besteht also Anspruch auf Bafög oder Ausbildungsbeihilfe, dann besteht kein Anspruch auf ALGII/HartzIV. Außerdem steht ein/e Student/in dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (sog. Vermittlungsfähigkeit), was jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Unterstützung ist.
Das gilt übrigens auch für Kinderzuschlag oder Wohngeld. In der Regel wird bei Beantragung von HartzIV (oder Sozialgeld) für das Kind danach gefragt.
Es gibt (oder gab - mein Wissensstand ist nicht unbedingt aktuell) verschiedene Härtefälle, die das Ganze aufweichen.

Ich habe aber grad noch folgende Aussage gefunden:

"Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein. Geltend für:

Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Hier wird der monatliche Bedarf von 216 € nach Abzug des ausbildungsbedingten Bedarfs als Einkommen auf Hartz IV angerechnet.
Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil
die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit (tägl. Wegstrecke für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden) erreicht werden kann
sie verheiratet sind oder waren (Lebenspartnerschaft gleichgestellt)
sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben"
Zu finden unter bafoeg aktuell de

Allerdings bitte ich Dich, die Aktualität dieser Information gegenprüfen zu lassen. Über die Website von Hartz4 hilft Hartz4 kannst Du Beratungsstellen nach Schwerpunkten und Postleitzahl suchen.

Hoffe, das hilft Euch weiter!

Schönen Abend noch.
Grüße
HessenLady
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