Mütter- und Schwangerenforum

Hartz 4-Kind ab 6 jahren kein unterhalt mehr

Strawberrybaby
6836 Beiträge
13.08.2016 12:49
Hi ^^

hab da ma ne Frage. Unzwar bekomme ich von der Unterhaltsvorschussstelle kein Unterhalt mehr seit mein Kind 6 Jahre ist. Auch Freunde meinten so das es aufgestockt wird von Hartz 4. Mein Freund (nicht Vater des Kindes) sprach gestern mit seiner Mutter und die meinte das mir noch Unterhalt zusteht. Jetzt wollt ich ma fragen ob ihr da mehr wisst. Der Kindesvater geht arbeiten aber angeblich verdient er nicht genug wie er immer zu mir meint. Das JA hatte zu mir gemeint, er muss es tzd noch bezahlen aber nur noch an die oder so. Ich blick schon nicht mehr durch.

LG Erdbeere
honigcocoon
599 Beiträge
13.08.2016 13:32
Unterhalt steht dem Kind zu - das ist richtig. Allerdings keine Leistungen mehr nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn die 72 Monate ausgeschöpft wurden.

Der Vater des Kindes ist in der Pflicht dir den Unterhalt zu zahlen.

Der Vater des Kindes schuldet zudem dem Jugendamt das Geld, dass das Jugendamt stellvertretend für Ihn gezahlt hat in Form der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Ich würd dir empfehlen, dass du dir eine Beistandschaft beim Jugendamt orgnisierst, die dir helfen den Unterhalt vom Vater zu bekommen. Am besten inkl. vollstreckbaren Titel.
13.08.2016 13:34
Unterhaltsvorschuss ist auch nur bis zum 6 Lebensjahr. (Falls du das Geld schon seit Geburt an bekommst . Es wird 6 Jahre lang gezahlt . Und es ist auch richtig , dass dein ex jetzt das Geld an das JA zurück zahlen muss .
honigcocoon
599 Beiträge
13.08.2016 13:39
Zitat von _evedin_:

Unterhaltsvorschuss ist auch nur bis zum 6 Lebensjahr. (Falls du das Geld schon seit Geburt an bekommst . Es wird 6 Jahre lang gezahlt . Und es ist auch richtig , dass dein ex jetzt das Geld an das JA zurück zahlen muss .


Find ich etwas missverständlich ausgedrückt.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommt man max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für max. 72 Monate.

Ich zum Beispiel habe diese Leistungen erst beansprucht als mein Sohn 3 Jahre alt war. Danach war ich für 20 Moante in einer Beziehung (ohne Anspruch) und nun bekomme ich wieder Unterhaltsvorschuss (Partner wohnt noch nicht bei mir). Mein Sohn ist 2009 geboren.

Das ganze kann sich also recht individuell gestalten. Aber sind die 72 Monate Leistung ausgeschöpft, dann gibt es nichts mehr.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
13.08.2016 16:23
Zitat von Strawberrybaby:

Hi ^^

hab da ma ne Frage. Unzwar bekomme ich von der Unterhaltsvorschussstelle kein Unterhalt mehr seit mein Kind 6 Jahre ist. Auch Freunde meinten so das es aufgestockt wird von Hartz 4. Mein Freund (nicht Vater des Kindes) sprach gestern mit seiner Mutter und die meinte das mir noch Unterhalt zusteht. Jetzt wollt ich ma fragen ob ihr da mehr wisst. Der Kindesvater geht arbeiten aber angeblich verdient er nicht genug wie er immer zu mir meint. Das JA hatte zu mir gemeint, er muss es tzd noch bezahlen aber nur noch an die oder so. Ich blick schon nicht mehr durch.

LG Erdbeere


Theoretisch stimmt das auch. Der Unterhaltsvorschuss, den du vorher vom JA erhalten hast, wurde dir ja eh komplett aufs HartzIV angerechnet.
Und wie bereits erwähnt, wenn die 72 Monate ausgeschöpft sind, bekommst du vom JA nichts mehr. Aber der Kindesvater steht natürlich weiter in der Pflicht zu zahlen.
Normalerweise wird er vom JA aufgefordert, sein Einkommen nachzuweisen. Und sollte es tatsächlich zu niedrig sein, dann muss er wohl erstmal nicht zahlen.
Aber ob er nun zahlen muss oder nicht, wenn du HartzIV bekommst, dann hast du trotzdem nicht mehr Geld.
Nine85
6275 Beiträge
13.08.2016 20:05
Zitat von honigcocoon:

Zitat von _evedin_:

Unterhaltsvorschuss ist auch nur bis zum 6 Lebensjahr. (Falls du das Geld schon seit Geburt an bekommst . Es wird 6 Jahre lang gezahlt . Und es ist auch richtig , dass dein ex jetzt das Geld an das JA zurück zahlen muss .


Find ich etwas missverständlich ausgedrückt.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommt man max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres für max. 72 Monate.

Ich zum Beispiel habe diese Leistungen erst beansprucht als mein Sohn 3 Jahre alt war. Danach war ich für 20 Moante in einer Beziehung (ohne Anspruch) und nun bekomme ich wieder Unterhaltsvorschuss (Partner wohnt noch nicht bei mir). Mein Sohn ist 2009 geboren.

Das ganze kann sich also recht individuell gestalten. Aber sind die 72 Monate Leistung ausgeschöpft, dann gibt es nichts mehr.


Warum hast du in der zeit der Beziehung keinen UnterhaltsVorschuss bekommen?der Partner War doch dem Kind gegenüber nicht Unterhaltspflichtig oder?
Strawberrybaby
6836 Beiträge
15.08.2016 11:31
danke euch für die antworten. Mein ex antwortet mir auch nicht auf die frage was wegen unterhalt ist. habe geld bekommen ab der geburt. ich wollte nur nochmal nachfragen weil die mutter von meinem freund meinte das ich was bekomme. aber so wie es jetzt aussieht, bezahlt er wohl an das JA und ich bekomm davon nichts mit.
Glücksstein
4444 Beiträge
11.10.2016 12:51
Zitat von Strawberrybaby:

danke euch für die antworten. Mein ex antwortet mir auch nicht auf die frage was wegen unterhalt ist. habe geld bekommen ab der geburt. ich wollte nur nochmal nachfragen weil die mutter von meinem freund meinte das ich was bekomme. aber so wie es jetzt aussieht, bezahlt er wohl an das JA und ich bekomm davon nichts mit.


Er schuldet dem JA den gesamten Unterhaltsvorschuss den du für 72 Monate bekommen hast, logisch will das JA das Geld was sie als Vorschuss an dich auszahlten von ihm wieder haben.
Und erst dann bist du dran, falls er Unterhalt fürs Kind zahlen kann nach seinem Einkommen. Immer erst der Staat und dann du
Außerdem macht das kein wirklichen Unterschied ob er Unterhalt zahlt oder nicht, wenn du Hartz 4 beziehst, wird es angerechnet.
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