Hartz 4
10.04.2013 21:13
Hallo...
Ich hab mal eine Frage. Über Hartz 4...
Ich wohne mit meiner Tochter alleine.. bin mit dem Kinds Vater noch zusammen.... Aber wohnen nicht zusammen, er wohnt bei seiner Mutter noch .. Bis er nun endlich mal weißt ob er übernommen wird .. Dann möchte er zu mir ziehen...
Er Zahlt nun seit April unterhält für meine Tochter , da Jugendamt ihn ein Brief geschrieben hatte.. Er ist seit Januar aus seiner Ausbildung raus ..
Mein Freund schläft Ab und zu bei mir... Am Wochenende öfter ... Deswegen hatte ich damals kein Unterhalt Vorschuss bekommen ... Warum er nun jetzt doch Zahlen muss weiß ich nicht...
Jetzt meine frage .. Und nein ich möchte nun wirklich nicht das Amt bescheißen .. Also bitte nicht unterstellen.. Ich kenne mich mit dem ganzen nicht aus.. Weil ich seit dem ich ein Kind habe erst vom Amt lebe.. ( hab noch ein Job ) ...
Meine frage ist nun.. Mein Freund hat vom Jobcenter nun ein Brief bekommen das er nun unterhält an mich noch Zahlen soll.... Und er muss noch alles vor legen was er verdient ... Muss er das nun alles machen ??
Mir ist kla. Das die arge so wenig wie möglich an mich zählen wollen und das Geld nun holen wollen..
Muss er ihnen alles nun auslegen??? Er hatte noch nie Geld von der Arge bekommen ....
Und wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten .. hatte der arge damals gesagt das er mal am Wochenende bei mir übernachtet .. Und es war okay für sie ..
Nur viele machen mir Angst ich würde doch den statt bescheißen.. Dabei seh ich nix falsches drinne,, lebe nicht von sein Geld... Kla gibt er meiner Tochter und mir mal etwas aus .. Aber er steckt mir jetzt kein Geld zu..
Darf die arge einfach gucken kommen ????
Ich hab mal eine Frage. Über Hartz 4...
Ich wohne mit meiner Tochter alleine.. bin mit dem Kinds Vater noch zusammen.... Aber wohnen nicht zusammen, er wohnt bei seiner Mutter noch .. Bis er nun endlich mal weißt ob er übernommen wird .. Dann möchte er zu mir ziehen...
Er Zahlt nun seit April unterhält für meine Tochter , da Jugendamt ihn ein Brief geschrieben hatte.. Er ist seit Januar aus seiner Ausbildung raus ..
Mein Freund schläft Ab und zu bei mir... Am Wochenende öfter ... Deswegen hatte ich damals kein Unterhalt Vorschuss bekommen ... Warum er nun jetzt doch Zahlen muss weiß ich nicht...
Jetzt meine frage .. Und nein ich möchte nun wirklich nicht das Amt bescheißen .. Also bitte nicht unterstellen.. Ich kenne mich mit dem ganzen nicht aus.. Weil ich seit dem ich ein Kind habe erst vom Amt lebe.. ( hab noch ein Job ) ...
Meine frage ist nun.. Mein Freund hat vom Jobcenter nun ein Brief bekommen das er nun unterhält an mich noch Zahlen soll.... Und er muss noch alles vor legen was er verdient ... Muss er das nun alles machen ??
Mir ist kla. Das die arge so wenig wie möglich an mich zählen wollen und das Geld nun holen wollen..
Muss er ihnen alles nun auslegen??? Er hatte noch nie Geld von der Arge bekommen ....
Und wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten .. hatte der arge damals gesagt das er mal am Wochenende bei mir übernachtet .. Und es war okay für sie ..
Nur viele machen mir Angst ich würde doch den statt bescheißen.. Dabei seh ich nix falsches drinne,, lebe nicht von sein Geld... Kla gibt er meiner Tochter und mir mal etwas aus .. Aber er steckt mir jetzt kein Geld zu..
Darf die arge einfach gucken kommen ????
10.04.2013 21:21
Naja. Er ist unterhaltspflichtig Euch beiden gegenüber. Warum sollte der Staat einspringen, wenn er genug Geld verdient? Oder versteh ich das falsch?
10.04.2013 21:23
Ja, er muss alles offenlegen, den es ist euer gemeinsames Kind und offenbar führt ihr ja noch eine Beziehung. Wenn er nun oft bei euch schläft, ist das ja fast schon eine Bedarsgemeinschaft.
Er ist in jedem Fall deiner Tochter unterhaltspflichtig und auch dir, solang sie noch keine 3 Jahre ist und du wegen ihrer Betreuung nicht arbeiten kannst.
Er ist in jedem Fall deiner Tochter unterhaltspflichtig und auch dir, solang sie noch keine 3 Jahre ist und du wegen ihrer Betreuung nicht arbeiten kannst.
10.04.2013 21:29
Entweder du teilst dem Amt mit, dass er dir so monatlich einen Betrag gibt, also bar, aber dann bedenke dass dir das vom H4 abgezogen wird.
Oder er muss alles offenbaren damit ermittelt werden kann wieviel er zahlen muss. Das hängt von seinem Verdienst ab. Wenn er nur netto 900 im Monat verdient, muss er nichts zahlen und somit ist die ARGE weiter verpflichtet zu zahlen bzw. das Jugendamt muss Unterhaltsvorschuss zahlen.
Er kann so viel bei dir schlafen wie er will. Er darf nur eben nicht bei dir wohnen. Sprich keine Klamotten im Schrank haben und keine Kosmetikartikel im Bad stehen haben. Es muss halt klar sein, dass du deinen Haushalt alleine wirtschaftest.
Oder er muss alles offenbaren damit ermittelt werden kann wieviel er zahlen muss. Das hängt von seinem Verdienst ab. Wenn er nur netto 900 im Monat verdient, muss er nichts zahlen und somit ist die ARGE weiter verpflichtet zu zahlen bzw. das Jugendamt muss Unterhaltsvorschuss zahlen.
Er kann so viel bei dir schlafen wie er will. Er darf nur eben nicht bei dir wohnen. Sprich keine Klamotten im Schrank haben und keine Kosmetikartikel im Bad stehen haben. Es muss halt klar sein, dass du deinen Haushalt alleine wirtschaftest.
10.04.2013 23:05
Wieso ist er denn ihr unterhalts verpflichtet die sind doch nicht verheiratet? !? Hab ich ja noch nie gehört, kenn mich da aber nicht aus da mein freund und ich schon vor der Geburt zusammen gewohnt haben. . .finde ich aber interessant
10.04.2013 23:26
Zitat von Katharina21:
Hallo...
Ich hab mal eine Frage. Über Hartz 4...
Ich wohne mit meiner Tochter alleine.. bin mit dem Kinds Vater noch zusammen.... Aber wohnen nicht zusammen, er wohnt bei seiner Mutter noch .. Bis er nun endlich mal weißt ob er übernommen wird .. Dann möchte er zu mir ziehen...
Er Zahlt nun seit April unterhält für meine Tochter , da Jugendamt ihn ein Brief geschrieben hatte.. Er ist seit Januar aus seiner Ausbildung raus ..
Mein Freund schläft Ab und zu bei mir... Am Wochenende öfter ... Deswegen hatte ich damals kein Unterhalt Vorschuss bekommen ... Warum er nun jetzt doch Zahlen muss weiß ich nicht...
Jetzt meine frage .. Und nein ich möchte nun wirklich nicht das Amt bescheißen .. Also bitte nicht unterstellen.. Ich kenne mich mit dem ganzen nicht aus.. Weil ich seit dem ich ein Kind habe erst vom Amt lebe.. ( hab noch ein Job ) ...
Meine frage ist nun.. Mein Freund hat vom Jobcenter nun ein Brief bekommen das er nun unterhält an mich noch Zahlen soll.... Und er muss noch alles vor legen was er verdient ... Muss er das nun alles machen ??
Mir ist kla. Das die arge so wenig wie möglich an mich zählen wollen und das Geld nun holen wollen..
Muss er ihnen alles nun auslegen??? Er hatte noch nie Geld von der Arge bekommen ....
Und wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten .. hatte der arge damals gesagt das er mal am Wochenende bei mir übernachtet .. Und es war okay für sie ..
Nur viele machen mir Angst ich würde doch den statt bescheißen.. Dabei seh ich nix falsches drinne,, lebe nicht von sein Geld... Kla gibt er meiner Tochter und mir mal etwas aus .. Aber er steckt mir jetzt kein Geld zu..
Darf die arge einfach gucken kommen ????
Er ist nur deiner Tochter Unterhalts Pflichtih nicht dir weil ihr nicht verheiratet seit oder Wart
10.04.2013 23:42
Zitat von delya184:
Er ist nur deiner Tochter Unterhalts Pflichtih nicht dir weil ihr nicht verheiratet seit oder Wart
Das ist so nicht richtig. Die Arge bzw. der Staat wird prüfen, inwieweit er in der Lage ist Unterhalt zu zahlen. Ab einem gewissen Einkommen muss er für die o.g. 3 Jahre die Unterhaltspflicht übernehmen. Es geht nicht um verheiratet sein, viel mehr um eine Bedarfsgemeinschaft und die wird in den überwiegenden Fällen angenommen werden.
11.04.2013 00:05
Da gab es neulich erst nen Thread, selbst wenn ihr nur einen ONS gehabt hättet und das Kind daraus entstanden wäre müsste er für eurer beide Unterhalt aufkommen, bis die Kleine 3 Jahre alt ist!
Wenn er das aufgrund seines Einkommens nicht kann bekommst du den Rest der euch beiden zusteht von der Arge!
Wenn er das aufgrund seines Einkommens nicht kann bekommst du den Rest der euch beiden zusteht von der Arge!
11.04.2013 06:18
Damit er Unterhaltspflichtig ihr gegenüber wird, muss er schon ne kleine Stange Geld verdienen - gerade aus der Lehre, schätze ich, wird da noch kein großes Einkommen sein. Ich glaube die neue Selbstbedarfsgrenze liegt bereits bei 950Euro Netto - meist bleibt ja für den Unterhalt da schon nix mehr über. Aber je nach dem natürlich was er gelernt hat und aus welcher Region man kommt.
11.04.2013 14:19
man nennt das glaube ich betreuungsunterhalt, da du nicht in der lage bist das gemeinsame kind zu betreuen und zu arbeiten muss er wenn möglich für euch beide aufkommen egal ob zusammen oder nicht und auch egal ob verheiratet oder nicht. denn du betreust euer gemeinsames kind!
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