Mütter- und Schwangerenforum

hartz 4

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03.02.2010 19:58
ich wollt mich ma hier schlau machen, vielleicht könnt ihr helfen
meine freundin bekommt seit november harz 4 und hat vor der geburt des kindes ca 360 euro bekommen nun ist das kind am 02.01 gekommen und sie bekommt jetz pro monat ca 290 das kindergeld ist da schon angerechnet ...kann das stimmen das sie alleine mehr bekommt als mit baby?sie denkt das es auch mehr sein sollte mit kind auch wenn das kigeld angerechnet wird...
ich kenn mich da leider nicht aus und wolte ma wissen ob ihr da weiterhelfen könnt oder wie ist das bei euch so
danke im vorraus
03.02.2010 20:10
hat keiner einen rat?
snoopy-26
1972 Beiträge
03.02.2010 20:19
hallo
also eigentlich müßte es mehr geld sein , was sie bekommt . am besten geht sie zu einer rechtsberatung oder einer beratungsstelle . die können ihr sagen ob sie zu wenig bekommt und wieviel sie ungefähr bekommen müßte .
lg
03.02.2010 20:21
was für beratungstellen sind das denn?
snoopy-26
1972 Beiträge
03.02.2010 20:23
sowas wie caritas z.b.
tweety09
1159 Beiträge
03.02.2010 20:28
geregelt ist eigentlich für das kind 215€ (kindergeld wird da als einkommen gerechnet) also sind´s rein algII 31€, und ihr selbst stehen 323€ zu. und dazu kommt noch miete.
elterngeld darf nciht angerechnet werden beim algII !!!
03.02.2010 20:30
oki danke
tweety09
1159 Beiträge
03.02.2010 20:32
es gibt dann noch ne mutter-kind stiftung, da kann man ersteinrichtungssachen fürs baby beantragen, sowie auch beim arbeitsamt. beide stellen zahlen je nach umstand der situation. bei der stiftung muss allerdings bis zur 20. ssw beantragt sein.
erstausstattung kann man auch für sich beantragen falls man es noch nciht in anspruch genommen hat.
tweety09
1159 Beiträge
03.02.2010 20:32
es gibt dann noch ne mutter-kind stiftung, da kann man ersteinrichtungssachen fürs baby beantragen, sowie auch beim arbeitsamt. beide stellen zahlen je nach umstand der situation. bei der stiftung muss allerdings bis zur 20. ssw beantragt sein.
erstausstattung kann man auch für sich beantragen falls man es noch nciht in anspruch genommen hat.
03.02.2010 20:44
das hat sie alles gemacht ihrwe tochter is ja schon das es geht nur um das hartz 4 geld was mir auch ein bisschen wenig erscheint
03.02.2010 20:46
MÄDELS: ALG2 und HARTZ4 sind ZWEI völlig unterschiedliche Sachen!
03.02.2010 20:51
aber wenn ihr 300 nochwas und dem kind 200 nochwas zustehen und von dem kind 185 kigeld abgezogen werden dann bleiben trotzdem über 300 oder nich
Silvia1977
1546 Beiträge
03.02.2010 20:56
wie ist es denn genau?
Ist sie alleinerziehend oder hat sie einen Partner der auch Hartz IV bekommt oder der arbeiten geht?
Silvia1977
1546 Beiträge
03.02.2010 20:56
wie ist es denn genau?
Ist sie alleinerziehend oder hat sie einen Partner der auch Hartz IV bekommt oder der arbeiten geht?
Silvia1977
1546 Beiträge
03.02.2010 20:58
Zitat von Vroe:

MÄDELS: ALG2 und HARTZ4 sind ZWEI völlig unterschiedliche Sachen!


Es gibt keinen Unterschied zwischen ALG2 und Hartz IV
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